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   BVerwG, 17.02.1969 - IV B 220.68   

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BVerwG, 17.02.1969 - IV B 220.68 (https://dejure.org/1969,1596)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1969 - IV B 220.68 (https://dejure.org/1969,1596)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1969 - IV B 220.68 (https://dejure.org/1969,1596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vorhandensein eines oberirdischen Gewässers bei "nassen Stellen" auf einem Gelände - Begriff der Quelle - Begriff des Grundwassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1969, 755
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.06.1967 - IV C 208.65

    Anerkennung einer schwefelhaltigen Thermalquelle als öffentlich benutzte

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1969 - IV B 220.68
    Grundwasser ist gegenüber den oberirdischen Gewässern, zu denen das aus Quellen wild oder in Betten abfließende Wasser gehört, das gesamte unterirdische Wasser, gleichgültig, in welcher Tiefe es sich befindet (vgl. Urteil, des beschließenden Senats vom 7. Juni 1967 - BVerwG IV C 208.65 - in BVerwGE 27, 176 [178]); erst wenn das Wasser in dem oben näher umschriebenen Sinn zutage tritt und gleichsam aus der Erde heraustritt, entsteht eine Quelle (vgl. Sieder-Zeitler a.a.O. Rdnr. 12 zu § 1).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Dieses Tatbestandsmerkmal versteht in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch unter einem Gewässerbett eine, äußerlich erkennbare natürliche oder künstliche Begrenzung des Wassers in einer Eintiefung an der Erdoberfläche (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 220.68 - in Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 3 S. 2; Sieder-Zeitler a.a.O., RdNr. 6 zu § 1; Burghartz WHG und LWG NRW Anm. 2 a zu § 1 WHG unter Bezugnahme auf DIN 4049 Nr. 4.28).
  • VGH Bayern, 05.08.2003 - 22 B 00.2918

    kein Übergang einer Zwangsgeldandrohung auf den Einzelrechtsnachfolger,

    Wassernutzungsrechte dieser Art an öffentlichen Gewässern konnten auch schon vor Inkrafttreten der ersten Wassergesetze in Bayern nur auf Grund einer obrigkeitlichen Verleihung entstehen (BayObLG vom 8.7. 1971, BayVBl 1972, 246/247; BayVGH vom 19.2. 1965, VGH n.F. 18, 33/35 ff.; Stern, a.a.O.).
  • VG Bayreuth, 24.10.2019 - B 7 K 18.529

    Unrechtmäßige Anlage zur Gewässerbenutzung

    Aufgrund der plausiblen Schilderungen des Diplomgeologen des Klägers in der mündlichen Verhandlung, die von der Vertreterin des Wasserwirtschaftsamtes bestätigt wurden, geht das Gericht davon aus, dass vor dem Bau der Wasserversorgungsanlage im Bereich der "Fassungen" ... I a und I b Quellen im Rechtssinne, d.h. ein natürlicher und an örtlich begrenzter Stelle nicht nur vorübergehender Austritt von Grundwasser (BVerwG, B.v. 17.2.1969 - IV B 220.68 - juris), vorhanden waren.
  • VGH Hessen, 11.04.2001 - 5 UE 2176/00

    Uferfiltrat unterfällt Grundwasserabgabe

    u Rspr. 1987, 20 Nr. 45, und vom 17.02.1969 - IV B 220.68 -, Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 3 = DÖV 1969, 755, und Urteil vom 07.07.1967 - IV C 208.65 -, BVerwGE 27, 176, 178; BVerfG, Beschluss vom 15.07.1981 - BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300, 303; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.03.1991 - 7 A 1927/87 -, NWVBl.
  • VG Regensburg, 17.12.2013 - RO 4 K 11.1548

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

    Nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 17.2.1996 - IV B 220.68) ist unter Quelle das Wasser zu verstehen, das aus unterirdischen, auf natürlichem Wege entstandenen Wasseransammlungen an einer bestimmten Stelle nicht nur vorübergehend an die Erdoberfläche tritt und - jedenfalls in der Regel - einen nicht nur vorübergehenden Abfluss hat, sei es, dass das Wasser wild oder in einem Bett abfließt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - 20 A 6862/95

    Verrieseln von Abwasser; Rieselrohrnetz; Einleiten von Stoffen in das

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Februar 1969 - 4 B 220.68 -, DÖV 1969, 755; Urteil vom 7. Juni 1967 - 4 C 208.65 -, DÖV 1967, 759.
  • VGH Bayern, 30.12.2008 - 22 ZB 07.654

    Fortgeltung alter Wassernutzungsrechte; Anordnung der Instandsetzung eines

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Altrecht durch die Umstellung des Mühlenbetriebs auf andere Nutzungsarten nicht untergeht, und auch ein Mindergebrauch des zustehenden Wassernutzungsrechts unschädlich ist (Urteil vom 19.2.1965 VGH n.F.18, 33 = BayVBl 1965, 425; so auch BayObLG, Urteil vom 8.7.1971 BayVBl 1972, 246; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., RdNr. 48 zu Art. 96 BayWG).
  • VG Osnabrück, 19.10.2010 - 1 A 37/10

    Gewässer; Gewässer zweiter Ordnung; Gewässerbett; Gewässereigenschaft; Kanal;

    "Dieses Tatbestandsmerkmal versteht in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch unter einem Gewässerbett eine äußerlich erkennbare natürliche oder künstliche Begrenzung des Wassers in einer Eintiefung an der Erdoberfläche (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 220.68 - in Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 3 S. 2; Sieder-Zeitler a.a.O., RdNr. 6 zu § 1; Burghartz WHG und LWG NRW Anm. 2a zu § 1 WHG unter Bezugnahme auf DIN 4049 Nr. 4.28).
  • BVerwG, 26.04.1989 - 5 B 29.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Vor diesem Hintergrund ist für die Annahme einer Quelle als des natürlichen, an einer bestimmten örtlich begrenzten Stelle erfolgenden Austritts von Grundwasser (s. zum Begriff der Quelle BVerwG. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG 4 B 220.68 - ) kein Raum.
  • VG Ansbach, 21.07.2009 - AN 15 K 09.00631

    Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung zum Wiederaufstau eines Sees

    Schon vor Inkrafttreten des Bayerischen Wasserbenutzungsgesetzes von 1852 und damit auch im vorliegenden Fall konnten Wassernutzungsrechte wie das Mühlenrecht nur durch obrigkeitliche Verleihung entstehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.8.2003 22 B 00.2918 ; Stern BayVBl 1958, 71, 73), auch wenn sie als privatrechtlicher Titel dem Privatrecht unterstellt waren (BayVGH a.a.O., BayObLG, Urteil vom 8.7.1971 BayVBl 1972, 246).
  • VG Ansbach, 18.05.2009 - AN 15 S 09.00630

    Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung zum Wiederaufstau eines Sees in

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