Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.04.2003

Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02, IV B 228/02, IV B 14/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4336
BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02, IV B 228/02, IV B 14/03 (https://dejure.org/2003,4336)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2003 - IV B 227/02, IV B 228/02, IV B 14/03 (https://dejure.org/2003,4336)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2003 - IV B 227/02, IV B 228/02, IV B 14/03 (https://dejure.org/2003,4336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang für Einlegung einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Bevollmächtigten; Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen; In Deutschland ansässiger Belastingadviseur bzw. Belastingconsulent mit Büro in den Niederlanden bzw. Belgien; ...

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang für Einlegung einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Bevollmächtigten; Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen; In Deutschland ansässiger Belastingadviseur bzw. Belastingconsulent mit Büro in den Niederlanden bzw. Belgien; ...

  • Judicialis

    FGO § 62a; ; FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 134 FGO; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 4; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 580 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Belastingadviseur/Belastingconsulent

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Der Beschwerdeführer habe zwar gegen die den Widerruf seiner Bestellung zum Steuerberater bestätigenden Entscheidungen des FG und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (BFH-Beschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499) Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet; bis zum Abschluss dieser Verfahren ändere sich jedoch weder etwas an der Rechtskraft des BFH-Beschlusses noch an der Unanfechtbarkeit der Widerrufsverfügung.

    Der Widerrufsbescheid ist bestandskräftig, weil die gegen den Bescheid gerichtete Klage durch Urteil des FG abgewiesen und das Urteil durch Zurückweisung der dagegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BFH in BFH/NV 2002, 1499 rechtskräftig geworden ist.

    b) Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, ändern etwaige vom Beschwerdeführer gegen den genannten BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1499 und das diesem Beschluss vorausgegangene Urteil des FG Köln anhängig gemachte Wiederaufnahmeverfahren (§ 134 FGO i.V.m. § 580 Nr. 5 der Zivilprozessordnung --ZPO--) nichts an der Rechtskraft dieser Entscheidungen und damit an der Bestandskraft des Widerrufsbescheids.

    Solange die Wiederaufnahmeklage daher keinen Erfolg hat, bleibt es bei der Rechtskraft des Beschlusses in BFH/NV 2002, 1499, und damit der Bestandskraft des Widerrufsbescheids (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1967 VI K 1/67, BFHE 90, 454, BStBl II 1968, 119).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Der VII. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02 (BStBl II 2003, 422) gegenüber dem Beschwerdeführer entschieden, dass ein Belastingadviseur bzw. Belastingconsulent, der in den Niederlanden bzw. Belgien ein Büro hat, aber in Deutschland dauerhaft ansässig ist, in Deutschland nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist und deshalb auch nicht im finanzgerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig werden darf (vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 V B 154/99, BFH/NV 2000, 577).

    Der beschließende Senat schließt sich deshalb der Auffassung des VII. Senats des BFH im Beschluss VII B 330/02, VII S 41/02 und des Niedersächsischen FG in EFG 2001, 869 in vollem Umfang an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe dieser Entscheidungen.

    Wollte man auch insoweit gemeinschaftsrechtlich einheitliche Niederlassungsvoraussetzungen schaffen, so wäre ebenso wie für Rechtsanwälte eine besondere Richtlinie der EG i.S. von Art. 47 Abs. 2 EG erforderlich (BFH-Beschluss VII B 330/02, VII S 41/02).

  • FG Niedersachsen, 05.12.2000 - 6 K 423/99

    Zulässige Hilfeleistung in Steuersachen durch einen "Belastung Adviseur" nur bei

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Wie der BFH weiter entschieden hat, bezieht sich die durch Art. 1 Nr. 2 des Siebten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG) vom 24. Juni 2000 (BGBl I 2000, 874) in das StBerG aufgenommene Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 Nr. 4 StBerG) nur auf die Fälle grenzüberschreitender Hilfeleistungen in Steuersachen (gl.A. Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. Dezember 2000 6 K 423/99, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 869); § 3 Nr. 4 StBerG dient so der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben aus Art. 49 Abs. 1, 50 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Nizza (EG) vom 26. Februar 2001 (konsolidierte Fassung: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 2002 Nr. C 325/1).

    Der beschließende Senat schließt sich deshalb der Auffassung des VII. Senats des BFH im Beschluss VII B 330/02, VII S 41/02 und des Niedersächsischen FG in EFG 2001, 869 in vollem Umfang an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe dieser Entscheidungen.

  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Diese im Allgemeininteresse der Bundesrepublik Deutschland gebotene Regelung verstößt weder gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69) noch gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit.

    Dabei ist die Regelung des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vereinbar, denn die Ordnung seiner Vermögensverhältnisse liegt allein im Verantwortungsbereich des Steuerberaters und kann von ihm so gestaltet werden, dass sie mit den Anforderungen, die sein beruflicher Status an ihn stellt, übereinstimmt (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 69).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Er hat insoweit auch keine vernünftigen Zweifel hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415).
  • BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80

    Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Deren Interesse werden aber durch zerrüttete Vermögensverhältnisse des Steuerberaters potentiell gefährdet, weil die Gefahr besteht, dass der Steuerberater das Vertrauen seiner Auftraggeber missbraucht oder deren Interessen sonst durch den bestehenden oder vermuteten Vermögensverfall beeinträchtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, und vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Im Übrigen können auch dem Rechtsanwalt, der seinen Beruf auf der Grundlage der Richtlinie 98/5/EG in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, als dem, in dem er seine Qualifikation erworben hat, unter Umständen Beschränkungen auferlegt werden, denen der inländische Berufsträger nicht unterliegt, ohne dass darin eine Verletzung von Gemeinschaftsrecht läge (Entscheidung des EuGH vom 7. November 2000 Rs. C-168/98, EuGHE I 2000, 9131 zu Rn. 20, 23 bis 25).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 2046/02
    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Denn diese ist vom BVerfG durch Beschluss vom 4. Dezember 2002 1 BvR 2046/02 nicht zur Entscheidung angenommen worden.
  • BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77

    Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Deren Interesse werden aber durch zerrüttete Vermögensverhältnisse des Steuerberaters potentiell gefährdet, weil die Gefahr besteht, dass der Steuerberater das Vertrauen seiner Auftraggeber missbraucht oder deren Interessen sonst durch den bestehenden oder vermuteten Vermögensverfall beeinträchtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, und vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
  • BFH, 20.10.1999 - V B 154/99

    Beschwerde eines sog. "Belastingadviseur"

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
    Der VII. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02 (BStBl II 2003, 422) gegenüber dem Beschwerdeführer entschieden, dass ein Belastingadviseur bzw. Belastingconsulent, der in den Niederlanden bzw. Belgien ein Büro hat, aber in Deutschland dauerhaft ansässig ist, in Deutschland nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist und deshalb auch nicht im finanzgerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig werden darf (vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 V B 154/99, BFH/NV 2000, 577).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BFH, 16.09.1986 - IX B 39/86

    Voraussetzungen für die Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 30.10.1967 - VI K 1/67

    Restitutionsklage - Steuergerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Tatsächliche

  • BFH, 03.02.2000 - V B 167/99

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten; "Belastingadviseur"

  • BFH, 02.02.1998 - IX B 122/96

    Personenkreis durch den eine Vertretung vor dem Bundesfinanzhof erfolgen kann

  • BFH, 21.08.2001 - IV B 141/01

    Beschwerde - StBerG - Prozessregister - Prozessbevollmächtigter - Rechtsmittel -

  • BFH, 10.09.1999 - XI R 31/98

    Zulassungsfreie Revision; Zurückweisung eines Bevollmächtigten

  • BVerfG, 26.06.2000 - 1 BvR 832/00
  • BFH, 29.08.1989 - X B 111/89

    Vertretungserfordernis vor dem BGH (BFH)

  • FG Köln, 10.05.2006 - 11 K 1050/06

    Zulassung einer ausländischen Gesellschaft zur inländischen Steuerberatung

    Der erkennende Senat schließt sich hierbei der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte an, wonach die vom BVerfG in Bezug auf die Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Steuerberatung getroffenen Feststellungen auch weiterhin Gültigkeit haben (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 24.1.2006 VII B 141/05, BFH/NV 2006, 983; vom 29.4.2003 VI B 227/02, BFH/NV 2003, 1222; vom 11.2.2003 VII B 330/02, BStBl II 2003, 422; jeweils m.w.N.; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.2.2005 6 K 918/04, EFG 2005, 1730; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 30.4.2003, 13 K 540/01, n.v.).

    Die im Allgemeininteresse der Bundesrepublik Deutschland gebotenen Berufsbeschränkungen für Steuerberater verstoßen damit nicht gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1222; BFH-Urteil vom 4.7.2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69; BVerfG-Beschluss vom 27. Januar 1982 - 1BvR 807/80 -, BVerfGE 59, 302, 316; Schmidt-Bleibtreu /Klein, GG, 9. Aufl., Art. 12, Textziffer 19b; Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl., Art. 12, Textziffer 19ff., 38; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 30.4. 2003, 13 K 540/01, n.v.; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02

    Vertretungszwang für Einlegung einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines

    IV B 227/02 IV B 228/02 IV B 14/03.

    Auf deren vom Beschwerdeführer und der Rechtsanwältin S unterzeichnete Schriftsätze vom ... September 2002 (in den Verfahren IV B 227/02 und IV B 228/02) und vom ... Dezember 2002 (in den Verfahren IV B 227, 228/02 und IV B 14/03) sowie auf die nur von der Rechtsanwältin S unterzeichneten Schriftsätze vom ... Januar 2003 (in den Verfahren IV B 227, 228/02) und vom ... Februar 2003 (im Verfahren IV B 14/03) zur Begründung der Beschwerden wird Bezug genommen.

    In den Schriftsätzen vom ... September 2002 und vom ... Dezember 2002 betreffend das Verfahren IV B 14/03 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er kraft seiner Vollmacht für die Kläger den für ihn auftretenden Rechtsanwälten Untervollmacht erteilt und er für sich selbst ebenfalls die betreffenden Rechtsanwälte bevollmächtigt habe.

  • BFH, 07.05.2004 - IV B 51/04

    Wie VII R 15/03 (v.)

    Auf die Beschlüsse des BFH vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02 (BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422) und vom 29. April 2003 IV B 227/02, IV B 228/02, IV B 14/03 (BFH/NV 2003, 1222), die ebenfalls die Zurückweisung des Beschwerdeführers betreffen, wird verwiesen (s. auch BFH-Beschluss vom 4. April 2003 III B 135/02, BFH/NV 2003, 1094; die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Juni 2003 2 BvR 922/03 nicht zur Entscheidung angenommen).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss in BFH/NV 2003, 1222 ausgeführt, dass der Widerrufstatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist und insbesondere nicht gegen die durch Art. 43 ff. EG gewährleistete Niederlassungsfreiheit und die durch Art. 49 ff. EG verbürgte Dienstleistungsfreiheit verstößt.

  • BFH, 30.10.2003 - IV K 1/03

    Darlegung der Voraussetzungen der Restitutionsklage wegen strafbarer

    Mit Beschluss vom 29. April 2003 IV B 227/02, IV B 228/02 und IV B 14/03 hat der Senat die Beschwerden der Antragsteller gegen die Zurückweisung des Antragstellers zu 2 als Prozessbevollmächtigten der Antragsteller zu 1 durch das Finanzgericht (FG) als unbegründet zurückgewiesen.

    Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11. August 2003 2 BvR 1033/03 die Verfassungsbeschwerde der Antragsteller gegen den genannten Senatsbeschluss IV B 227/02, IV B 228/02 und IV B 14/03 gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen hat.

  • BFH, 02.12.2004 - V B 237/03

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter wegen Widerrufs der Bestellung als

    c) Der Senat ist der Ansicht, dass die unterschiedliche Behandlung von "niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten" und "europäischen niedergelassenen Steuerberatern" durch § 3 Nr. 1 StBerG keine dem EG-Vertrag widersprechende Diskriminierung europäischer Steuerberater gegenüber europäischen Rechtsanwälten darstellt (ebenso z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; vom 4. April 2003 III B 135/02, BFH/NV 2003, 1094; vom 29. April 2003 IV B 14/03, BFH/NV 2003, 1222).
  • BFH, 20.05.2005 - IX B 31/05

    Vertretungszwang vor dem BFH

    Ebenso hindert ihn der bestandskräftige --und von den Beschwerdeführern hinsichtlich seiner Wirksamkeit nicht angegriffene-- Widerruf daran, aus eigenem Recht ohne Vertretung eines postulationsfähigen Vertreters Beschwerde gegen seine Zurückweisung als Bevollmächtigter einzulegen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 998; vom 29. April 2003 IV B 227/02, IV B 228/02 und IV B 14/03, BFH/NV 2003, 1222).
  • FG Köln, 05.01.2004 - 13 K 3777/01

    Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten, der gegen den Widerruf seiner

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der bisherige Prozessbevollmächtigte als ... bzw. ... in den O. und C. zugelassen ist, denn die Zulassung bzw. Anerkennung als Steuerberater nach dortigem Recht berechtigt - auch nach der ab dem 1.7.2000 geltenden Fassung des Steuerberatungsgesetzes - nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen im Inland (Beschlüsse des BFH vom 11.2.2003 VII B 330/02, VII S 41/02, und vom 29.4.2003 IV B 227/02, IV B 228/02, IV B 14/03; Späth, Bonner Handbuch zur Steuerberatung, B 63.4 zu § 3 StBerG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14700
BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02 (https://dejure.org/2003,14700)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2003 - IV B 228/02 (https://dejure.org/2003,14700)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2003 - IV B 228/02 (https://dejure.org/2003,14700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang für Einlegung einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Bevollmächtigten; Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen; In Deutschland ansässiger Belastingadviseur bzw. Belastingconsulent mit Büro in den Niederlanden bzw. Belgien; ...

  • Judicialis

    FGO § 62a; ; FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 134 FGO; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 4; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 580 Nr. 5

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    Der Beschwerdeführer habe zwar gegen die den Widerruf seiner Bestellung zum Steuerberater bestätigenden Entscheidungen des FG und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (BFH-Beschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499) Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet; bis zum Abschluss dieser Verfahren ändere sich jedoch weder etwas an der Rechtskraft des BFH-Beschlusses noch an der Unanfechtbarkeit der Widerrufsverfügung.

    Der Widerrufsbescheid ist bestandskräftig, weil die gegen den Bescheid gerichtete Klage durch Urteil des FG abgewiesen und das Urteil durch Zurückweisung der dagegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BFH in BFH/NV 2002, 1499 rechtskräftig geworden ist.

    b) Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, ändern etwaige vom Beschwerdeführer gegen den genannten BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1499 und das diesem Beschluss vorausgegangene Urteil des FG Köln anhängig gemachte Wiederaufnahmeverfahren (§ 134 FGO i.V.m. § 580 Nr. 5 der Zivilprozessordnung --ZPO--) nichts an der Rechtskraft dieser Entscheidungen und damit an der Bestandskraft des Widerrufsbescheids.

    Solange die Wiederaufnahmeklage daher keinen Erfolg hat, bleibt es bei der Rechtskraft des Beschlusses in BFH/NV 2002, 1499, und damit der Bestandskraft des Widerrufsbescheids (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1967 VI K 1/67, BFHE 90, 454, BStBl II 1968, 119).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    Der VII. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02 (BStBl II 2003, 422) gegenüber dem Beschwerdeführer entschieden, dass ein Belastingadviseur bzw. Belastingconsulent, der in den Niederlanden bzw. Belgien ein Büro hat, aber in Deutschland dauerhaft ansässig ist, in Deutschland nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist und deshalb auch nicht im finanzgerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig werden darf (vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 V B 154/99, BFH/NV 2000, 577).

    Der beschließende Senat schließt sich deshalb der Auffassung des VII. Senats des BFH im Beschluss VII B 330/02, VII S 41/02 und des Niedersächsischen FG in EFG 2001, 869 in vollem Umfang an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe dieser Entscheidungen.

    Wollte man auch insoweit gemeinschaftsrechtlich einheitliche Niederlassungsvoraussetzungen schaffen, so wäre ebenso wie für Rechtsanwälte eine besondere Richtlinie der EG i.S. von Art. 47 Abs. 2 EG erforderlich (BFH-Beschluss VII B 330/02, VII S 41/02).

  • BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerruf der Bestellung als

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    IV B 227/02 IV B 228/02 IV B 14/03.

    Auf deren vom Beschwerdeführer und der Rechtsanwältin S unterzeichnete Schriftsätze vom ... September 2002 (in den Verfahren IV B 227/02 und IV B 228/02) und vom ... Dezember 2002 (in den Verfahren IV B 227, 228/02 und IV B 14/03) sowie auf die nur von der Rechtsanwältin S unterzeichneten Schriftsätze vom ... Januar 2003 (in den Verfahren IV B 227, 228/02) und vom ... Februar 2003 (im Verfahren IV B 14/03) zur Begründung der Beschwerden wird Bezug genommen.

    In den Schriftsätzen vom ... September 2002 und vom ... Dezember 2002 betreffend das Verfahren IV B 14/03 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er kraft seiner Vollmacht für die Kläger den für ihn auftretenden Rechtsanwälten Untervollmacht erteilt und er für sich selbst ebenfalls die betreffenden Rechtsanwälte bevollmächtigt habe.

  • FG Niedersachsen, 05.12.2000 - 6 K 423/99

    Zulässige Hilfeleistung in Steuersachen durch einen "Belastung Adviseur" nur bei

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    Wie der BFH weiter entschieden hat, bezieht sich die durch Art. 1 Nr. 2 des Siebten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG) vom 24. Juni 2000 (BGBl I 2000, 874) in das StBerG aufgenommene Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 Nr. 4 StBerG) nur auf die Fälle grenzüberschreitender Hilfeleistungen in Steuersachen (gl.A. Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. Dezember 2000 6 K 423/99, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 869); § 3 Nr. 4 StBerG dient so der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben aus Art. 49 Abs. 1, 50 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Nizza (EG) vom 26. Februar 2001 (konsolidierte Fassung: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 2002 Nr. C 325/1).

    Der beschließende Senat schließt sich deshalb der Auffassung des VII. Senats des BFH im Beschluss VII B 330/02, VII S 41/02 und des Niedersächsischen FG in EFG 2001, 869 in vollem Umfang an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe dieser Entscheidungen.

  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    Diese im Allgemeininteresse der Bundesrepublik Deutschland gebotene Regelung verstößt weder gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69) noch gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit.

    Dabei ist die Regelung des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vereinbar, denn die Ordnung seiner Vermögensverhältnisse liegt allein im Verantwortungsbereich des Steuerberaters und kann von ihm so gestaltet werden, dass sie mit den Anforderungen, die sein beruflicher Status an ihn stellt, übereinstimmt (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 69).

  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    Im Übrigen können auch dem Rechtsanwalt, der seinen Beruf auf der Grundlage der Richtlinie 98/5/EG in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, als dem, in dem er seine Qualifikation erworben hat, unter Umständen Beschränkungen auferlegt werden, denen der inländische Berufsträger nicht unterliegt, ohne dass darin eine Verletzung von Gemeinschaftsrecht läge (Entscheidung des EuGH vom 7. November 2000 Rs. C-168/98, EuGHE I 2000, 9131 zu Rn. 20, 23 bis 25).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 2046/02
    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    Denn diese ist vom BVerfG durch Beschluss vom 4. Dezember 2002 1 BvR 2046/02 nicht zur Entscheidung angenommen worden.
  • BFH, 20.10.1999 - V B 154/99

    Beschwerde eines sog. "Belastingadviseur"

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    Der VII. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02 (BStBl II 2003, 422) gegenüber dem Beschwerdeführer entschieden, dass ein Belastingadviseur bzw. Belastingconsulent, der in den Niederlanden bzw. Belgien ein Büro hat, aber in Deutschland dauerhaft ansässig ist, in Deutschland nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist und deshalb auch nicht im finanzgerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig werden darf (vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 V B 154/99, BFH/NV 2000, 577).
  • BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80

    Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    Deren Interesse werden aber durch zerrüttete Vermögensverhältnisse des Steuerberaters potentiell gefährdet, weil die Gefahr besteht, dass der Steuerberater das Vertrauen seiner Auftraggeber missbraucht oder deren Interessen sonst durch den bestehenden oder vermuteten Vermögensverfall beeinträchtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, und vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
  • BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77

    Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches

    Auszug aus BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
    Deren Interesse werden aber durch zerrüttete Vermögensverhältnisse des Steuerberaters potentiell gefährdet, weil die Gefahr besteht, dass der Steuerberater das Vertrauen seiner Auftraggeber missbraucht oder deren Interessen sonst durch den bestehenden oder vermuteten Vermögensverfall beeinträchtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, und vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BFH, 30.10.1967 - VI K 1/67

    Restitutionsklage - Steuergerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Tatsächliche

  • BFH, 02.02.1998 - IX B 122/96

    Personenkreis durch den eine Vertretung vor dem Bundesfinanzhof erfolgen kann

  • BFH, 21.08.2001 - IV B 141/01

    Beschwerde - StBerG - Prozessregister - Prozessbevollmächtigter - Rechtsmittel -

  • BFH, 10.09.1999 - XI R 31/98

    Zulassungsfreie Revision; Zurückweisung eines Bevollmächtigten

  • BFH, 03.02.2000 - V B 167/99

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten; "Belastingadviseur"

  • BFH, 16.09.1986 - IX B 39/86

    Voraussetzungen für die Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 29.08.1989 - X B 111/89

    Vertretungserfordernis vor dem BGH (BFH)

  • BVerfG, 26.06.2000 - 1 BvR 832/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht