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   BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04   

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https://dejure.org/2005,10935
BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04 (https://dejure.org/2005,10935)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2005 - IV B 28/04 (https://dejure.org/2005,10935)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - IV B 28/04 (https://dejure.org/2005,10935)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04
    Dies reicht aber zur ordnungsgemäßen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht aus (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 IV B 206/01, BFH/NV 2003, 1394, und vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 29/83

    Durchführung und Würdigung von Zeugenvernehmungen im Ausland

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04
    Zwar ist auch die Vernehmung eines Zeugen, der aus eigener Kenntnis nur Bekundungen Dritter über entscheidungserhebliche Tatsachen wiedergeben kann, grundsätzlich zulässig, denn der Zeuge vom Hörensagen bekundet ein Indiz, dem nicht in jedem Fall von vornherein jede Bedeutung für die Beweiswürdigung abgesprochen werden kann, mag sein Beweiswert in der Regel auch gering sein (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. Mai 1984 III ZR 29/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2039; s. auch Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, Kommentar, 25. Aufl., § 286 Rn. 9 a, und zur begrenzten Zuverlässigkeit des Zeugnisses vom Hörensagen im Strafprozess: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 19. Juli 1995 2 BvR 1142/93, NJW 1996, 448, unter IV.2.b).
  • BFH, 07.05.2003 - IV B 206/01

    Verfassungsmäßigkeit der Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04
    Dies reicht aber zur ordnungsgemäßen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht aus (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 IV B 206/01, BFH/NV 2003, 1394, und vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 03.09.2002 - I B 107/01

    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04
    Ist danach eine Vernehmung als Zeuge vom Hörensagen auch im finanzgerichtlichen Verfahren grundsätzlich zulässig (vgl. Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, Kommentar, FGO § 81 Rz. 19), so muss ihre unterstellte Durchführung aber den Schluss zulassen, dass bei einer solchen Vernehmung des Zeugen vom Hörensagen eine andere Entscheidung des FG möglich gewesen wäre (zum letztgenannten Darlegungserfordernis s. auch BFH-Beschluss vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68, m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04
    Dazu hätten die Kläger ausführen müssen, dass nach ihrer Auffassung die erstrebte Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und aus jüngster Zeit Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04
    Dazu hätten die Kläger ausführen müssen, dass nach ihrer Auffassung die erstrebte Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und aus jüngster Zeit Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BFH, 06.10.2005 - IV B 28/04
    Zwar ist auch die Vernehmung eines Zeugen, der aus eigener Kenntnis nur Bekundungen Dritter über entscheidungserhebliche Tatsachen wiedergeben kann, grundsätzlich zulässig, denn der Zeuge vom Hörensagen bekundet ein Indiz, dem nicht in jedem Fall von vornherein jede Bedeutung für die Beweiswürdigung abgesprochen werden kann, mag sein Beweiswert in der Regel auch gering sein (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. Mai 1984 III ZR 29/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2039; s. auch Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, Kommentar, 25. Aufl., § 286 Rn. 9 a, und zur begrenzten Zuverlässigkeit des Zeugnisses vom Hörensagen im Strafprozess: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 19. Juli 1995 2 BvR 1142/93, NJW 1996, 448, unter IV.2.b).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    So hat insbesondere der Zeuge I. A. als sog. Zeuge vom Hören-Sagen (zur Beweiswürdigung BGH v. 10.05.1984 - III ZR 29/83, NJW 1984, 2039, 2040; v. 03.05.2006 - XII ZR 195/03, BeckRS 2006, 12211 Rn. 21; BFH v. 06.10.2005 - IV B 28/04, BeckRS 2005, 25008916; BVerwG v. 08.04.2008 - 8 B 5.08, BeckRS 2008, 34378) ein ihm gegenüber vom Erblasser mehrfach angesprochenes "handshake-agreement" im Vorfeld der Verhandlungen mit dem Verlag und der Einschaltung des Zeugen zur Abfassung der schriftlichen Verlagsverträge bekundet und dies aus seiner juristischen Laiensicht als bereits bindende Vertraulichkeitsvereinbarung umschrieben (Bl. 4104 d.A.).
  • BFH, 22.06.2006 - IV R 56/04

    Abzweigung von Einnahmen einer Gesellschaft durch einen ungetreuen Gesellschafter

    geführten Gespräche, nicht jedoch den Wahrheitsgehalt von dessen Äußerungen bezeugen (zu der Vernehmung von Zeugen vom Hörensagen vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 2004 II B 42/03, BFH/NV 2004, 1543; vom 31. Mai 2005 VIII B 294/03, BFH/NV 2005, 1832, und vom 6. Oktober 2005 IV B 28/04, BFH/NV 2006, 322).
  • BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05

    LuF; Betriebsaufgabe; Beweislast

    Liegen bereits Entscheidungen des BFH zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngster Zeit Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2005 IV B 28/04, BFH/NV 2006, 322 zu Nr. 1 der Gründe).
  • BFH, 03.07.2006 - IV B 52/05

    Anforderungen an die Begründung bei Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung

    Liegen bereits Entscheidungen des BFH zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngster Zeit Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2005 IV B 28/04, BFH/NV 2006, 322, Nr. 1).
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