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   BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98   

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BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98 (https://dejure.org/1998,2967)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1998 - IV B 33/98 (https://dejure.org/1998,2967)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - IV B 33/98 (https://dejure.org/1998,2967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sachaufklärungspflicht - Verfahrensmangel - Beweisantrag - Rechtliches Gehör - Überraschung - Divergenz - Kfz-Kosten - Arzt - Fahrtenbuch - Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 93 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Privatanteil bei einem Zahnarzt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 12/97

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    Des weiteren ist darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 40).

    Ein etwaiger Fehler wäre jedoch ein Verstoß gegen das materielle Recht und somit der Prüfung im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 608, und vom 5. Januar 1998 V B 76/97, BFH/NV 1998, 727).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    Deshalb kommt in besonders gelagerten Fällen eine Verletzung des Rechts auf Gehör in Betracht, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf eine Rechtsauffassung hinweist, die es seiner Entscheidung zugrunde legen will (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 2305).

    Können die Beteiligten bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Beweismittel benennen, ist das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, seine vorläufige Beweiswürdigung während des Verfahrens offenzulegen (BVerfG-Beschluß in NJW 1997, 2305).

  • BFH, 11.04.1996 - V B 133/95

    Schätzung der privaten Kfz-Kosten nach der 1 %-Regelung

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, daß der BFH (vgl. z.B. Beschluß vom 11. April 1996 V B 133/95, BFH/NV 1996, 718) es nicht beanstandet hat, wenn das FA die Kosten der unternehmensfremden Verwendung nach der 1 %-Regelung schätzt.

    Unter diesen Umständen kommt der von den Klägern aufgeworfenen Rechtsfrage nach der Höhe der Schätzung auch keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), weil sie weitgehend von der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalls abhängt (vgl. BFH-Beschluß vom 11. April 1996 V B 133/95, BFH/NV 1996, 718).

  • BFH, 28.11.1990 - X R 119/88

    Private Nutzung eines betrieblichen Pkws - Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    Im übrigen ist es ständige Rechtsprechung, daß das FG zur Schätzung des privaten Nutzungsanteils berechtigt ist, wenn der Steuerpflichtige keine objektiv nachprüfbaren Unterlagen (wie z.B. ein Fahrtenbuch) vorlegt (BFH-Urteil vom 28. November 1990 X R 119/88, BFH/NV 1991, 306).
  • BFH, 21.03.1996 - XI R 82/94

    1. Schiffssachverständiger ist nicht freiberuflich tätig, wenn er überwiegend

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    Vielmehr genügt es, daß die Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten (BFH-Urteil vom 21. März 1996 XI R 82/94, BFHE 180, 316, BStBl II 1996, 518, m.w.N.).
  • BFH, 05.01.1998 - V B 76/97

    Folgen des Verstoßes gegen den klaren Akteninhalt bei der Entscheidung des

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    Ein etwaiger Fehler wäre jedoch ein Verstoß gegen das materielle Recht und somit der Prüfung im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 608, und vom 5. Januar 1998 V B 76/97, BFH/NV 1998, 727).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 267/84

    Feststellungen über die Höhe des privaten Nutzungsanteils für einen PKW -

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    Handelt es sich um ein besonders großes oder teures Fahrzeug, so kann der private Nutzungsanteil weit über den im Streitjahr sonst üblichen Anteil von 20 bis 25 % hinaus geschätzt werden (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 267/84, BFH/NV 1989, 300).
  • BFH, 20.08.1997 - VI B 83/97

    1 %-Methode bei Barlohnumwandlung

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    Mit der Frage, wie ein Arbeitnehmer den in der Überlassung eines Kfz liegenden Vorteil zu besteuern hat, hat das nichts zu tun (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 146/88, BFHE 168, 194, BStBl II 1992, 700, und Beschluß vom 20. August 1997 VI B 83/97, BFHE 183, 568, BStBl II 1997, 667).
  • BFH, 11.09.1996 - VIII B 58/95
    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    b) Die Kläger haben auch den geltend gemachten Verfahrensmangel einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO; Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes; vgl. den von den Klägern zitierten BFH-Beschluß vom 11. September 1996 VIII B 58/95, VIII B 59/95, BFH/NV 1997, 298) nicht schlüssig gerügt.
  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
    Das ist z.B. der Fall, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325).
  • BFH, 11.09.1996 - XI B 210/95

    Sinn und Zweck der Begründungspflicht einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer

  • BFH, 29.01.1997 - XI R 70/96

    Voraussetzung des Abweises eines vom Kläger in der mündlichen Verhandlung

  • BFH, 26.02.1997 - X R 111/95

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Einkommensteuer-Bescheides

  • BFH, 04.09.1996 - XI R 20/96

    Vermietungseinkünfte bei Baulast

  • BFH, 31.07.1997 - III B 31/95
  • BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05

    1%-Regelung - Nachweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspricht (vgl. z.B. Blümich/Ehmcke, Einkommensteuergesetz, § 6 Rz. 1012; vgl. auch z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916).
  • FG Thüringen, 10.10.2002 - III 891/01

    Fluggeräte als Betriebsvermögen - Fahrtenbuch für Flugzeug - Steuerlich nicht

    Zum Nachweis einer ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Veranlassung bedarf es vielmehr objektiv nachprüfbarer Unterlagen wie beispielsweise eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches (so z. B.: BFH-Urteil vom 9.12.1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916 f.).

    Die Eintragungen müssen außerdem fortlaufend und zeitnah (vgl. z. B.: BFH vom 9.12.1998, a. a. O.; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7.07.1988 XII K 712/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 307) erfolgen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 3019/98

    Umfang der privaten Nutzung eines unternehmenseigenen Pkws

    Zum Nachweis einer ausschließlichen betrieblichen Nutzung bedarf es vielmehr objektiv nachprüfbarer Unterlagen wie beispielsweise eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches (so z. B.: BFH vom 9.12.1998, Az: IV B 33/98, BFH/NV 1999 S. 916 f. dort unter 2. m. w. N.).

    Die Eintragungen müssen außerdem fortlaufend und zeitnah (vgl. z. B.: BFH vom 9.12.1998, a. a. O.; FG Baden-Württemberg, Az: XII K 712/85, EFG 1989 S. 307) erfolgen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 1 K 2668/04

    Privatnutzung eines Fahrzeugs des Auftraggebers als Betriebseinnahme

    Zum Nachweis einer ausschließlichen betrieblichen Nutzung bedarf es vielmehr objektiv nachprüfbarer Unterlagen wie beispielsweise eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Dezember 1998, IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916 ).
  • FG Sachsen, 17.10.2005 - 6 K 278/05

    Nachweis der Betriebszugehörigkeit eines PKW durch Fahrtenbücher;

    Denn die Auffassung, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG komme bei solchen Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, nur für solche Kraftfahrzeuge in Betracht, die zu mehr als 50 v.H. betrieblich genutzt werden (so noch BFH-Beschluss vom 9.12.1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916), ist durch die Rechtsprechungsänderung (vgl. BFH in BStBl II 2004, 985) überholt (so auch Ehmke in Blümich, EStG-KStG-GewStG, Kommentar, Rz 1013 zu § 6 EStG).
  • FG Münster, 08.06.2005 - 1 K 6435/02

    Vorlage eines Terminkalenders als Ersatz für ein ordnungsgemäß geführtes

    Bei einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch handelt es sich um fortlaufend und zeitnah geführte Aufzeichnungen mindestens mit Angaben zum jeweiligen Datum, dem Tachostand zu Beginn und zum Ende der Fahrt, den gefahrenen Kilometern sowie bei betrieblichen Fahrten dem Reiseziel, dem Reisezweck, der Reiseroute und den aufgesuchten Geschäftspartnern (vgl. BFH-Beschluss vom 09.12.1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Für ein Fahrtenbuch

    Bei einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch handelt es sich um fortlaufend und zeitnah geführte Aufzeichnungen mindestens mit Angaben zum jeweiligen Datum, dem Tachostand zu Beginn und zum Ende der Fahrt, den gefahrenen Kilometern sowie bei betrieblichen Fahrten dem Reiseziel, dem Reisezweck, der Reiseroute und den aufgesuchten Geschäftspartnern (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1998, IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916 m.w.N.).
  • FG Münster, 24.08.2005 - 1 K 2899/03

    1%-Regelung, Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, Vertrauensschutz

    Wie der Senat bereits in einem anderen Verfahren (FG Münster, Urteil vom 8.6.2005, Az. 1 K 6435/02 L, zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, handelt es sich bei einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch um fortlaufend und zeitnah geführte Aufzeichnungen, die mindestens Angaben zum jeweiligen Datum, dem Tachostand zu Beginn und zum Ende der Fahrt, den gefahrenen Kilometern sowie bei betrieblichen Fahrten dem Reiseziel, dem Reisezweck, der Reiseroute und den aufgesuchten Geschäftspartnern geben(vgl. BFH-Beschluss vom 9.12.1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916 m. w. N.).
  • BFH, 30.09.1999 - V B 75/99

    Verfahrensmangel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Gewährung des rechtlichen

    Inwieweit diese Gelegenheit wahrgenommen wird, ist Sache der Beteiligten (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01

    Vorsteuerabzug von unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern

    Zum Nachweis einer ausschließlichen betrieblichen Nutzung bedarf es vielmehr objektiv nachprüfbarer Unterlagen wie beispielsweise eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches (vgl. z.B.: BFH vom 9. Dezember 1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999 S. 916 ).
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