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   BVerwG, 21.06.1973 - IV B 38.73   

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https://dejure.org/1973,1493
BVerwG, 21.06.1973 - IV B 38.73 (https://dejure.org/1973,1493)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1973 - IV B 38.73 (https://dejure.org/1973,1493)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1973 - IV B 38.73 (https://dejure.org/1973,1493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1975, 99
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1973 - IV B 38.73
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den dafür in der Beschwerdeschrift benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - (DVBl. 1964, 916) und vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (DVBl. 1973, 42) ab.
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1973 - IV B 38.73
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den dafür in der Beschwerdeschrift benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - (DVBl. 1964, 916) und vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (DVBl. 1973, 42) ab.
  • BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53

    Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1973 - IV B 38.73
    Diese Annahme geht auf die Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts zurück; was sich dazu an Fragen stellen mag, könnte in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden und kann dementsprechend auch zur Zulassung der Revision keinen Anlaß geben (vgl. Beschluß vom 28. August 1953 - BVerwG II B 136.53 - in BVerwGE 1, 3 [4]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    In Fällen der Nachbarklage ist diese Voraussetzung, wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 21. Juni 1973 - BVerwG IV B 38.73 - (S. 4) ausgesprochen hat, im Verhältnis zwischen einem Kläger und weiteren (potentiellen) Klägern schon in ihrem ersten Teil nicht erfüllt: Streitiges Rechtsverhältnis der Nachbarklage ist der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Aufhebung der von ihm angefochtenen Genehmigung.
  • BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 22.92

    Gaststättenerlaubnis, Verpflichtungsklage, notwendige Beiladung, Nachbarn

    Ein Fall der notwendigen Beiladung liegt hier jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht vor, da die Nachbarn nicht an dem streitigen Rechtsverhältnis beteiligt sind, das sich aus dem von den Klägern mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ergibt (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1973 - BVerwG 4 B 38.73 - DÖV 1975, 99; Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 = NJW 1978, 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.2008 - 8 S 2395/08

    Beiladung des Nachbarn im Verpflichtungsprozess auf Erteilung einer

    Es entspricht deshalb ständiger und gefestigter Rechtsprechung, dass im Verpflichtungsrechtsstreit des Bauherrn gegen die Baurechtsbehörde Nachbarn auch dann nicht notwendig beigeladen werden müssen, wenn sie gegen das Bauvorhaben im Verwaltungsverfahren Einwendungen erhoben haben (BVerwG, Beschluss vom 21.6.1973 - IV B 38.73 - DÖV 1975, 99; Urteil vom 11.2.1977 - 4 C 9.75 - NJW 1978, 64; Beschluss vom 20.5.1992 - 1 B 22.92 - NVwZ-RR 1993, 18; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 16. Erg.-Lief. 2008, § 65 RdNr. 24).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 1 LA 44/18

    Beiladung; Doppelhaus

    Der Senat teilt die Auffassung des Bad.-Württ. Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 29.12.2008 - 8 S 2395/08 -, JURIS; vgl. a. BVerwG, B. v. 21.6.1973 - IV B 38.83 -, DÖV 1975, 99), mit einer stattgebenden Verpflichtungsentscheidung würden Nachbarrechte nicht in einer § 65 Abs. 2 VwGO genügenden Weise unmittelbar gestaltet.
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Vielmehr ist es auch in Fällen, in denen die Genehmigungserteilung Rechte Dritter berühren könnte, eine Frage des Einzelfalls, ob eine Beiladung geboten erscheint, etwa um unter Bindung auch des Dritten (§ 121 Nr. 1 VwGO) den Streitstoff in einem einzigen Verfahren erledigen zu können (vgl. dazu - für Verpflichtungsklagen auf Baugenehmigung und betroffene Nachbarn - BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1264 - juris Rn. 10 m.V.a. BVerwG, B.v. 21.6.1973 - 4 B 38.73 - juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 12.02.2003 - 4 Bf 437/02

    Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser; Regelung der Krankenhauspflegesätze;

    Die Beiladung ist nur dann im Sinne dieser Vorschrift notwendig, wenn die Möglichkeit besteht, dass Rechte Dritter durch das Klagziel berührt werden (vgl. hierzu Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 65 Rdnr. 8; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, § 65 Rdnrn. 22 bis 24; BVerwG, Beschl. v. 21.6.1973, DÖV 75 S. 99; Urt. v. 19.1.1984, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01

    Löschung aus der Handwerksrolle - keine notwendige Beiladung der IHK

    Kann der Dritte demgegenüber nur geltend machen, durch den erstrebten Verwaltungsakt in anderer - mittelbarer - Weise betroffen zu sein, steht nach Maßgabe der Prüfung der Umstände des Einzelfalls die Möglichkeit einer einfachen Beiladung (§ 65 Abs. 1 VwGO) zur Verfügung; lädt das Gericht den Dritten nicht bei, so gereicht ihm dies nicht zum Nachteil, denn mangels Beteiligung am gerichtlichen Verfahren steht seinem Rechtsbehelf gegen den Verwaltungsakt der Einwand der Rechtskraft nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.06.1973 - IV B 38.73 -, DÖV 1975, 99).
  • VG Neustadt, 12.11.2019 - 5 K 1054/19

    Beiladung eines Nachbarn im Baurechtsstreit des Bauherrn gegen die Baubehörde

    Bei der Klage des Bauherrn gegen den Widerspruchsbescheid, mit dem der Bauvorbescheid auf den Widerspruch eines anderen Nachbarn aufgehoben worden ist, sind weitere Nachbarn nicht derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1973 - IV B 38.73 -, DÖV 1975, 99 zur Klage des Bauherrn auf Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Baugenehmigung).
  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 C 15.1263

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung

    Im Einzelfall mag sich die einfache Beiladung in Fällen empfehlen, in denen die Genehmigungserteilung Rechte Dritter berühren kann, um unter Bindung auch der Dritten (§ 121 Nr. 1 VwGO) den Streitstoff in einem einzigen Verfahren erledigen zu können (vgl. BVerwG, B.v. 21.6.1973 - 4 B 38/73 - DÖV 1975, 99 = juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 C 15.1264

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung

    Im Einzelfall mag sich die einfache Beiladung in Fällen empfehlen, in denen die Genehmigungserteilung Rechte Dritter berühren kann, um unter Bindung auch der Dritten (§ 121 Nr. 1 VwGO) den Streitstoff in einem einzigen Verfahren erledigen zu können (vgl. BVerwG, B.v. 21.6.1973 - 4 B 38/73 - DÖV 1975, 99 = juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.07.1998 - 25 B 97.1012
  • VG Augsburg, 25.07.2019 - Au 4 K 19.406

    Ablehnung des Beiladungsgesuchs eines Nachbarn bei Klage auf Erteilung einer

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