Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1983 - IV B 40/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,16675
BFH, 24.11.1983 - IV B 40/81 (https://dejure.org/1983,16675)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1983 - IV B 40/81 (https://dejure.org/1983,16675)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1983 - IV B 40/81 (https://dejure.org/1983,16675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,16675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus BFH, 24.11.1983 - IV B 40/81
    NV: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts liegen auch vor, wenn die für die Unrechtmäßigkeit sprechenden Bedenken nicht überwiegen (z.B. unklare Gesetzeslage, fehlende BFH-Entscheidung zur Rechtsfrage, Bedenken im Schrifttum gegen Verwaltungsauffassung, uneinheitliche Beurteilung der Zweifelsfrage durch Finanzverwaltung, vgl. BFH-Beschluß vom 28.11.1974 V B 52/73; hier: Geltung der Wochenendregelung und Feiertagsregelung des § 108 Abs. 3 AO 1977 für die Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 AO 1977).
  • BFH, 05.02.1975 - II B 29/74

    Außergerichtlicher Rechtsbehelf - Verwerfung - Unzulässigkeit - Fristversäumung -

    Auszug aus BFH, 24.11.1983 - IV B 40/81
    So genügen ernstliche Zweifel allein gegen die vom FA angenommene Unzulässigkeit des Einspruchs auch dann nicht für eine Aussetzung der Vollziehung, wenn der Antragsteller im Klageverfahren nachträglich seinen Klageantrag auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 5.2.1975 II B 29/74).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    cc) Gleichwohl hat die Rechtsprechung des BFH bisher die Vorschrift des § 108 Abs. 3 AO 1977 auf die Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 nicht angewendet (zweifelnd allerdings Beschluss des BFH vom 24. November 1983 IV B 40/81, juris).
  • BFH, 17.09.2002 - IX R 68/98

    Bekanntgabefiktion: Verlängerung des Dreitageszeitraumes

    Der BFH hielt die Frage, ob § 108 Abs. 3 AO 1977 auch für die Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 AO 1977 gilt, zunächst für ernstlich zweifelhaft (Beschluss vom 24. November 1983 IV B 40/81, juris-Nr. STRE845005860).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht