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   BFH, 24.04.1989 - IV B 40/89   

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https://dejure.org/1989,4477
BFH, 24.04.1989 - IV B 40/89 (https://dejure.org/1989,4477)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1989 - IV B 40/89 (https://dejure.org/1989,4477)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1989 - IV B 40/89 (https://dejure.org/1989,4477)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.05.1981 - VIII B 90/79

    Aufhebung eines Steuerbescheides - Änderung eines Steuerbescheides - Beiladung

    Auszug aus BFH, 24.04.1989 - IV B 40/89
    Für die Beiladung, die die Entscheidung der Hauptsache nicht vorwegnehmen darf, genügt die nicht fernliegende Möglichkeit eines Obsiegens des Klägers (BFH-Beschluß vom 19. Mai 1981 VIII B 90/79, BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633).
  • BFH, 06.12.1979 - IV B 56/79

    Mitunternehmeranteil - Nachzahlung - Anschaffungskosten - Beiladung

    Auszug aus BFH, 24.04.1989 - IV B 40/89
    Dabei ist zu bedenken, daß die Beiladung der Beschwerdeführerin Schutz bereits im Vorfeld einer denkbaren Steuerfestsetzungsänderung bieten soll und auch von daher gesehen die Anforderungen an sie nicht allzu hoch sein können, um den zutreffenden Ausgleich zwischen dem Steuergeheimnis, der richtigen Besteuerung und dem Vertrauensschutz des Dritten herbeizuführen (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1979 IV R 56/79, BFHE 130, 1, BStBl II 1980, 314).
  • BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85

    1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts -

    Auszug aus BFH, 24.04.1989 - IV B 40/89
    Folglich kann im Streitfall nicht der Frage nachgegangen werden, ob für den Streitfall das Senatsurteil vom 30. November 1987 IV R 171/85 (BFHE 152, 95, BStBl II 1988, 490) einschlägig ist.
  • BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79

    Zur Abgrenzung laufender Betriebsausgaben von den durch eine Veräußerung des

    Auszug aus BFH, 24.04.1989 - IV B 40/89
    Dabei ist zu bedenken, daß die Beiladung der Beschwerdeführerin Schutz bereits im Vorfeld einer denkbaren Steuerfestsetzungsänderung bieten soll und auch von daher gesehen die Anforderungen an sie nicht allzu hoch sein können, um den zutreffenden Ausgleich zwischen dem Steuergeheimnis, der richtigen Besteuerung und dem Vertrauensschutz des Dritten herbeizuführen (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1979 IV R 56/79, BFHE 130, 1, BStBl II 1980, 314).
  • BFH, 04.07.2001 - VI B 301/98

    Beiladung bei Übertragung des Kinderfreibetrags

    Durch eine Hinzuziehung bzw. durch eine Beiladung des anderen Elternteils nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977, 1etztere auf Antrag der Finanzbehörde, der das FG zu entsprechen hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1981 VIII B 90/79, BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633; vom 24. April 1989 IV B 40/89, BFH/NV 1990, 140; BFH-Urteil vom 13. März 1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659; v. Wedelstädt in Beermann, a.a.O., § 174 AO 1977 Rz. 131), kann die Finanzbehörde eine einheitliche Entscheidung sicherstellen.
  • FG Hamburg, 22.01.2007 - 1 K 217/06

    Erstattung von Kindergeld bei Zahlung des Kindergeldes ohne rechtlichen Grund;

    Das Gericht ist gegebenenfalls sogar verpflichtet, einem dahingehenden Antrag der beklagten Behörde zu entsprechen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.05.1981 - VIII B 90/79 - BStBl II 1981, 633; vom 24.04.1989 - IV B 40/89 - BFH/NV 1990, 140; vom 04.07.2001 - VI B 301 - BStBl II 2001, 729 sowie BFH-Urteil vom 13.03.1997 - III R 300/94 - BFH/NV 1997, 659).

    Halten die Hauptbeteiligten des Rechtsstreits eine Steuerpflicht des beizuladenden Dritten für möglich und kann sich bei Erfolg der Klage eine Änderung einer Steuerfestsetzung gegenüber dem Dritten aus § 174 Abs. 4 AO ergeben, so bleibt dem Gericht keine andere Wahl, als eine nach § 174 Abs. 5 AO beantragte Beiladung vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 24.04.1989 - IV B 40/89 - BFH/NV 1990, 140 m.w.N.).

  • BFH, 13.03.1997 - III R 300/94

    Gestaltungsmißbrauch hinsichtlich sachlicher Verflechtung

    Nicht zu prüfen hat das FG, ob die übrigen formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Änderung des Steuerbescheids vorliegen; denn die Beiladung darf die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1981 VIII B 90/79, BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633, und vom 24. April 1989 IV B 40/89, BFH/NV 1990, 140).
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