Rechtsprechung
   BFH, 12.06.2003 - IV B 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13355
BFH, 12.06.2003 - IV B 41/03 (https://dejure.org/2003,13355)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2003 - IV B 41/03 (https://dejure.org/2003,13355)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - IV B 41/03 (https://dejure.org/2003,13355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Rechtmäßigkeit des Tarifs für betriebliche Veräußerungsgewinne für die Kj 1999 und 2000 nicht ernstlich zweifelhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines auf einen Veräußerungsgewinn entfallenden Teilbetrags der Einkommensteuer 2000 zuzüglich Solidaritätszuschlag; Ermäßigter Steuersatz für die Einkünfte aus dem Verkauf einer Steuerberatungspraxis; Antrag auf Besteuerung mit dem ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.12.2002 - X B 28/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG , VZ 1999 und 2000

    Auszug aus BFH, 12.06.2003 - IV B 41/03
    Weil über die insoweit beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegte Beschwerde (im Verfahren X B 28/02) noch nicht entschieden sei, bestehe Unsicherheit in der Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen.

    Entgegen der Auffassung des XI. Senats des BFH in BFH/NV 2002, 1568, der sich der X. Senat im Beschluss vom 9. Dezember 2002 X B 28/02 (BFH/NV 2003, 471) angeschlossen habe, sei der Gesetzgeber verpflichtet gewesen, für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne in den Jahren 1999 und 2000 eine schonende Übergangsregelung zu schaffen.

    Dabei hat sich der beschließende Senat ausdrücklich der Auffassung des XI. Senats in BFH/NV 2002, 1568 und des X. Senats in BFH/NV 2003, 471 angeschlossen (so ebenfalls der III. Senat mit Beschluss vom 25. Februar 2003 III B 130/02, BFH/NV 2003, 773, und der VIII. Senat mit Beschluss vom 25. Februar 2003 VIII B 253/02, BFH/NV 2003, 624).

  • BFH, 07.03.2003 - IV B 163/02

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung; Billigkeitsmaßnahme;

    Auszug aus BFH, 12.06.2003 - IV B 41/03
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 7. März 2003 IV B 163/02 (BFH/NV 2003, 777) ausgeführt, dass der Gesetzgeber weder verpflichtet war, an der Besteuerung mit dem halben Steuersatz nach § 34 Abs. 1 EStG in der vor 1999 geltenden Fassung festzuhalten, noch die seit 2001 geltende Regelung des § 34 Abs. 3 EStG auf die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 zurückbeziehen musste.

    Sollte die Besteuerung mit dem halben Steuersatz aber nachweislich konkret in das Konzept der Altersversorgung einbezogen worden sein und der Wegfall dieses Besteuerungsverfahrens zu einer gravierenden Gefährdung der Altersversorgung geführt haben, käme nach dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 777 ein Steuererlass im Billigkeitsweg in Betracht.

    Nach entsprechender Ergänzung des Vorbringens der Antragsteller wird das FA über den Erlassantrag unter Beachtung des Beschlusses in BFH/NV 2003, 777 entscheiden müssen.

  • BFH, 10.07.2002 - XI B 68/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG; VZ 1999 und 2000

    Auszug aus BFH, 12.06.2003 - IV B 41/03
    Mit der vom FG zugelassenen Beschwerde macht das FA geltend, der BFH habe bereits im Verfahren XI B 68/02 durch Beschluss vom 10. Juli 2002 (BFH/NV 2002, 1568) entschieden, dass § 34 Abs. 1 EStG in der für 1999 und 2000 geltenden Fassung nicht gegen Art. 3 und 20 des Grundgesetzes (GG) verstoße.

    Entgegen der Auffassung des XI. Senats des BFH in BFH/NV 2002, 1568, der sich der X. Senat im Beschluss vom 9. Dezember 2002 X B 28/02 (BFH/NV 2003, 471) angeschlossen habe, sei der Gesetzgeber verpflichtet gewesen, für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne in den Jahren 1999 und 2000 eine schonende Übergangsregelung zu schaffen.

    Dabei hat sich der beschließende Senat ausdrücklich der Auffassung des XI. Senats in BFH/NV 2002, 1568 und des X. Senats in BFH/NV 2003, 471 angeschlossen (so ebenfalls der III. Senat mit Beschluss vom 25. Februar 2003 III B 130/02, BFH/NV 2003, 773, und der VIII. Senat mit Beschluss vom 25. Februar 2003 VIII B 253/02, BFH/NV 2003, 624).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 12.06.2003 - IV B 41/03
    In seiner neueren Rechtsprechung richte das BVerfG den Vertrauensschutz nicht an dem Jährlichkeitsprinzip, sondern an dem Schutz der wirtschaftlichen Disposition aus, wenn das Gesetz Dispositionsbedingungen schaffe, an denen der Bürger sein Verhalten ausrichte (BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67).
  • BFH, 25.02.2003 - III B 130/02

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung in § 34 Abs. 1 EStG ,

    Auszug aus BFH, 12.06.2003 - IV B 41/03
    Dabei hat sich der beschließende Senat ausdrücklich der Auffassung des XI. Senats in BFH/NV 2002, 1568 und des X. Senats in BFH/NV 2003, 471 angeschlossen (so ebenfalls der III. Senat mit Beschluss vom 25. Februar 2003 III B 130/02, BFH/NV 2003, 773, und der VIII. Senat mit Beschluss vom 25. Februar 2003 VIII B 253/02, BFH/NV 2003, 624).
  • FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 2 V 4833/01

    Veräußerung; Mitunternehmeranteil; Kommanditanteil; Tarifermäßigung;

    Auszug aus BFH, 12.06.2003 - IV B 41/03
    Das FG stützte sich dazu auf einen Beschluss des FG Düsseldorf vom 6. Februar 2002 2 V 4833/01 A (E) (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 457), das Rechtmäßigkeitszweifel geäußert habe, weil es verfassungsrechtlich geboten sei, die Neuregelung des § 34 Abs. 3 EStG 2001 auch auf Veräußerungsgewinne des Jahres 2000 anzuwenden.
  • BFH, 25.02.2003 - VIII B 253/02

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 34 EStG n.F.

    Auszug aus BFH, 12.06.2003 - IV B 41/03
    Dabei hat sich der beschließende Senat ausdrücklich der Auffassung des XI. Senats in BFH/NV 2002, 1568 und des X. Senats in BFH/NV 2003, 471 angeschlossen (so ebenfalls der III. Senat mit Beschluss vom 25. Februar 2003 III B 130/02, BFH/NV 2003, 773, und der VIII. Senat mit Beschluss vom 25. Februar 2003 VIII B 253/02, BFH/NV 2003, 624).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht