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   BFH, 22.04.1998 - IV B 42/97   

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https://dejure.org/1998,7460
BFH, 22.04.1998 - IV B 42/97 (https://dejure.org/1998,7460)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1998 - IV B 42/97 (https://dejure.org/1998,7460)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1998 - IV B 42/97 (https://dejure.org/1998,7460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Behauptete Divergenz bei einer Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrswert eines Grundstücksteils bei Betriebsaufgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.02.2001 - III R 20/99

    Verkehrswert des gesamten Anwesens per 31. Oktober 1991 1 050 000 DM; davon 27 %

    Wie der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Beschluss vom 22. April 1998 IV B 42/97 (BFH/NV 1998, 1214) ausgeführt habe, sei die Ableitung des Wertes eines Grundstücksteils vom Gesamtwert nur im Wege der Schätzung möglich.

    Der Senat sieht sich im Einklang mit der in der Literatur hierzu vertretenen vorherrschenden Auffassung (vgl. z.B. Söffing in Lademann/Söffing, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 16 Rn. 362; Erdweg in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 16 EStG Anm. 500 "Gebäudeteile"; Sunder-Plassmann, Finanz-Rundschau 1980, 214) und der Rechtsprechung des IV. und XI. Senats des BFH, die in ihren Beschlüssen in BFH/NV 1998, 1214 bzw. vom 22. August 1996 XI B 152/95 (BFH/NV 1997, 239) ebenfalls das Verhältnis der Nutzflächen regelmäßig für den geeigneten Aufteilungsmaßstab halten, um im Rahmen eines Aufgabegewinns den Verkehrswert eines Grundstücksteils zu ermitteln.

  • BFH, 17.08.1999 - IV B 116/98

    Betriebsaufgabe: Ermittlung des gemeinen Werts

    § 7 Abs. 2 der Wertermittlungsverordnung (in der Fassung vom 6. Dezember 1988, BGBl I 1988, 2209), die nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch für die Verkehrswertermittlung im Besteuerungsverfahren herangezogen werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 22. April 1998 IV B 42/97, BFH/NV 1998, 1214, m.w.N.), regelt dementsprechend, daß die Bewertungsverfahren nach der Art des Gegenstands der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen Umständen des Einzelfalls zu wählen sind.
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