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   BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02   

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BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02 (https://dejure.org/2002,1925)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2002 - IV B 44/02 (https://dejure.org/2002,1925)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - IV B 44/02 (https://dejure.org/2002,1925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Einkünfte - Gewerbebetrieb - Sonstige Einkünfte - Leasing - Vermietung - Anschaffungskosten - Gewinnerzielungsabsicht - Nachhaltigkeit - Beteiligung - Wirtschaftlicher Verkehr - Vermögensverwaltung

  • Judicialis

    EStG § 10d; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2 § 21; FGO § 69 Abs. 2, 3
    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    Die gegen die im Anschluss an die Betriebsprüfung ergangenen Bescheide gerichteten Einsprüche blieben zunächst unbearbeitet, weil die Beteiligten den Ausgang der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren IX R 71/96 und IX R 99/97 abwarteten.

    Mit Urteilen vom 2. Mai 2000 IX R 71/96 (BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467) und IX R 99/97 (BFH/NV 2001, 14) entschied der BFH über diese Revisionen.

    Diese Grundsätze gelten auch für die Vermietung von Flugzeugen (BFH-Urteile in BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und in BFH/NV 2001, 14).

    Das gilt auch dann, wenn das Luftfahrzeug dem Geschäftsplan entsprechend schließlich zum Schrottwert veräußert wird oder wenn es --planwidrig-- vorzeitig verkauft wird, um eine wider Erwarten verlustbringende Vermietung zu beenden (zum letztgenannten Fall BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 14).

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    Die gegen die im Anschluss an die Betriebsprüfung ergangenen Bescheide gerichteten Einsprüche blieben zunächst unbearbeitet, weil die Beteiligten den Ausgang der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren IX R 71/96 und IX R 99/97 abwarteten.

    Mit Urteilen vom 2. Mai 2000 IX R 71/96 (BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467) und IX R 99/97 (BFH/NV 2001, 14) entschied der BFH über diese Revisionen.

    Diese Grundsätze gelten auch für die Vermietung von Flugzeugen (BFH-Urteile in BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und in BFH/NV 2001, 14).

    Ist geplant, ein Luftfahrzeug während seiner gesamten Nutzungsdauer zu vermieten, so ist der Bereich der bloßen Vermögensverwaltung nicht überschritten (BFH-Urteil in BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467).

  • FG Münster, 05.08.1999 - 14 K 5871/97

    Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    Dementsprechend hat das FG Münster die planmäßige Verbindung von Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als gewerblich eingestuft (Urteil vom 5. August 1999 14 K 5871/97 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1135; Revisionsverfahren X R 37/00).

    In einem solchen Fall liegt es bei summarischer Betrachtung nahe anzunehmen, dass die Veräußerung der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (ähnlich FG Münster in EFG 2000, 1135).

  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    Der BFH hat in diesem Fall eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit angenommen (BFH-Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522).

    Wie sich bereits aus dem BFH-Urteil in BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522 ergibt, kann der beabsichtigte Verkauf der zunächst vermieteten Wirtschaftsgüter der Gesamttätigkeit auch dann ein gewerbliches Gepräge geben, wenn die Wirtschaftsgüter für die Zeit der Vermietung dem Anlagevermögen zuzurechnen sind.

  • BFH, 25.07.2001 - X R 55/97

    Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    Sein Bild ist gekennzeichnet durch die wiederholte Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinne eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809).

    Das lässt sich vom An- und Verkauf von (Luft-) Fahrzeugen nicht sagen (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, zum Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Keine Betriebsaufspaltung beim sog. "Wiesbadener Modell"

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C. I. der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    Selbst wenn der Berechnung der Nutzungsdauer eine amtliche AfA-Tabelle zugrunde liegen sollte, wäre diese für die Gerichte nicht bindend (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    Eine Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen des Leasingnehmers kommt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, seit dem BFH-Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66 (BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264), --abgesehen von dem hier offensichtlich nicht gegebenen Fall des sog. Spezial-Leasings-- vor allem in Betracht, wenn sich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes und die Grundmietzeit annähernd decken oder zwar die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger als die Grundmietzeit ist, jedoch dem Leasingnehmer ein Recht auf Mietverlängerung oder Kauf zusteht und bei Ausübung der Option nur ein geringer Mietzins oder Kaufpreis zu entrichten ist (vgl. BFH-Urteile vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BFHE 141, 509, BStBl II 1984, 825, unter II. 2. der Gründe, und vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311).
  • BFH, 09.11.1999 - V B 16/99

    Leistungsbeziehungen bei Einschaltung von sog. "Hintermännern"

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    Die Zurückverweisung ist auch im Beschwerdeverfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung zulässig (BFH-Beschlüsse vom 26. März 1991 VIII B 83/90, BFHE 163, 510, BStBl II 1991, 463, m.N.; vom 9. November 1999 V B 16/99, BFH/NV 2000, 611; vom 17. Dezember 1997 I B 96/97, BFHE 185, 24, BStBl II 1998, 321).
  • BFH, 17.12.1997 - I B 96/97

    Nahestehende Person i.S. des § 1 Abs. 2 AStG bei Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
    Die Zurückverweisung ist auch im Beschwerdeverfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung zulässig (BFH-Beschlüsse vom 26. März 1991 VIII B 83/90, BFHE 163, 510, BStBl II 1991, 463, m.N.; vom 9. November 1999 V B 16/99, BFH/NV 2000, 611; vom 17. Dezember 1997 I B 96/97, BFHE 185, 24, BStBl II 1998, 321).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Einkunftsart bei Flugzeugvermietung

  • BFH, 09.12.1999 - III R 74/97

    Immobilien-Leasing - Full-pay-out-Leasing - Vollarmortisationsvertrag -

  • BFH, 30.05.1984 - I R 146/81

    Kredite zur Beschaffung von dem Leasinggeber zuzurechnenden Leasinggegenständen

  • BFH, 09.04.1981 - IV R 24/78

    Ein Fahrzeughersteller, der selbst hergestellte Fahrzeuge durch langfristige

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 105/84

    gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der

  • BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 263/81

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn

  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing

  • BFH, 09.07.1986 - I R 85/83

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, und BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    d) Bezogen auf den An- und Verkauf von Wertpapieren kommt als Maßstab für die Abgrenzung zwischen Gewerblichkeit und Vermögensverwaltung zum einen die Tätigkeit des Händlers in Betracht; sie unterscheidet sich von der privaten Anlage von Wertpapiervermögen einschließlich dessen Umschichtung durch den händlertypischen marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II. 2. a; vom 20. Dezember 2000 X R 67/98, BFH/NV 2001, 1015, unter II. 2. a; in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809, unter II. 2. b; in BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464, unter II. b bb; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, unter 1. b bb).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit ist erst dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Betätigung geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N., und vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).

    cc) Entgegen der Auffassung der Klägerin ist es nicht gerechtfertigt, die von der Rechtsprechung zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der Vermögensverwaltung aufgestellte sog. Drei-Objekt-Grenze (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) undifferenziert auf die Fälle des (Flugzeug-)Leasings zu übertragen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1559).

  • BFH, 11.10.2012 - IV R 32/10

    Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bei

    Etwas anderes lässt sich auch nicht dem BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02 (BFH/NV 2002, 1559, unter 1.b cc der Gründe) und dem BFH-Urteil in BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768 (unter II.2.f der Gründe) entnehmen.
  • BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher

    Diesen Entscheidungen lagen Fälle zugrunde, in denen der jeweilige Vermietungserlös nicht zur Anschaffung eines neuen Wirtschaftsgutes ausreichte und die Veräußerung des Wirtschaftsgutes nach kurzer Vermietungsphase erforderlich war, um überhaupt einen Gewinn zu erzielen und damit den Unternehmenszweck zu erfüllen (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464, zur Vermietung sowie An- und Verkauf von Wohnmobilen; Senatsbeschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, zu einem ähnlichen Sachverhalt bei Flugzeugen).

    Auch wenn sich die Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel nicht undifferenziert auf die Abgrenzung zwischen Vermietung und Handel bei beweglichen Wirtschaftsgütern übertragen lässt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 1559), kann dieser Rechtsprechung doch der Grundsatz entnommen werden, dass der Steuerpflichtige den Bereich der Vermögensverwaltung nicht notwendigerweise bereits dann verlässt, wenn er das Wirtschaftsgut nicht während der gesamten gewöhnlichen Nutzungsdauer vermietet.

    Solche Umstände können --neben der vorstehend erwähnten Notwendigkeit von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns-- in der großen Anzahl der verkauften Wirtschaftsgüter bestehen (so bereits Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 1559).

  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen

    Der planmäßige An- und Verkauf ist dem Bereich des Handels zuzuordnen und deshalb gewerblich (BFH-Beschluss vom 04.07.2002 - IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 8/10

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co.

    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, und BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).
  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2005 - 8 K 72/04

    Gewerblichkeit der Maschinen an einen Geschäftspartner vermietenden GbR

    Der Streitfall unterscheide sich daher in wesentlichen Punkten von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), in denen das Gericht den Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Wohnmobilen und Luftfahrzeugen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft habe (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2002, 1559; BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFH/NV 2003, 708).

    Ebenso wird die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Mietobjekt bereits bei der Anschaffung für einen bereits benannten Mieter bestimmt ist (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).

    Auch eine Tätigkeit, bei der die Vermietung und der anschließende Verkauf von beweglichen Wirtschaftsgütern planmäßig miteinander kombiniert werden, ist einheitlich als gewerblich anzusehen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).

    Ist geplant, ein bewegliches Wirtschaftsgut während seiner gesamten Nutzungsdauer zu vermieten, so ist der Bereich der bloßen Vermögensverwaltung nicht überschritten (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).

  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Der planmäßige An- und Verkauf von Wohnmobilen ist danach dem Bereich des Handels zuzuordnen und deshalb gewerblich (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, zu Luftfahrzeugen).
  • FG Hamburg, 14.08.2013 - 2 K 242/12

    Einkommensteuer, Gewerbesteuer: Abgrenzung gewerblicher Vermietung von privater

    Der Steuerpflichtige muss die Leistungen auch nicht in eigener Person am Markt anbieten, er kann sich eines Maklers oder Vertreters bedienen, deren Tätigkeit er sich zurechnen lassen muss (BFH-Urt. vom 07.12.1995 IV R 112/92, BStBl II 1996, 367; BFH-Beschl. vom 04.07.2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

  • FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 845/15

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer

  • BFH, 13.08.2007 - III B 159/06

    NZB: Mandatsniederlegung, Terminsverlegung

  • FG Bremen, 16.11.2006 - 1 K 29/06

    Steuerrechtliche Behandlung von durch die Vermietung von Frachtcontainern

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten

  • FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 10 K 148/10

    Zurechnung von Gegenständen im Rahmen des Immobilienleasings

  • FG Niedersachsen, 16.09.2009 - 2 K 495/05

    Bestimmung des Abschreibungsbeginns sowie die Höhe der Absetzungen für

  • FG Niedersachsen, 15.03.2007 - 10 K 104/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei einem Gebäude-Teilamotisations-Leasingvertrag ;

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 78/15

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 10 K 206/07

    Zuordnung der Einkünfte aus Containervermietung zu den Sonstigen Einkünften

  • FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07

    Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Vermietung von Containern

  • FG Hamburg, 23.02.2012 - 3 K 216/11

    Gewerblicher Einzug von Forderungen aus Leasinggeschäften - Abgrenzung zwischen

  • BFH, 17.08.2011 - X B 225/10

    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 235/14

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG bei Rückwechsel der

  • FG Münster, 18.12.2009 - 10 K 3719/05

    Anschaffungskosten bei Schiffsfonds und AfA-Dauer eines Tankschiffs

  • FG Münster, 13.03.2009 - 14 K 3638/05

    AfA-Dauer von Windkraftanlagen und bilanzielle Behandlung fondsbedingter

  • FG Münster, 18.02.2015 - 11 K 2856/13

    Blockheizkraftwerk selbständiges Wirtschaftsgut

  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 144/15

    Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG

  • FG Münster, 30.05.2008 - 12 K 3905/05

    Ankauf, Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen; Gewinnermittlung

  • FG Berlin, 21.07.2004 - 6 K 6078/02

    Einordnung der Vermietung eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs

  • FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v.

  • BFH, 05.04.2004 - XI B 25/03

    Nutzungsdauer von Büromöbeln nicht klärungsbedürftig

  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 196/11

    Vornahme von Abschreibungen bereits vor dem Zeitpunkt der Anschaffung

  • FG München, 20.04.2010 - 13 K 4288/07

    Betriebsvermögen eines Kunstmalers; Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei

  • FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 9 K 93/22

    Abschreibung; AfA-Tabelle; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Motoryacht;

  • FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03

    Einkommenssteuerliche Beurteilung von Einkünften aus der Vermietung von

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