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   BFH, 30.01.2003 - IV B 49/02, IV B 31/03   

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https://dejure.org/2003,13055
BFH, 30.01.2003 - IV B 49/02, IV B 31/03 (https://dejure.org/2003,13055)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2003 - IV B 49/02, IV B 31/03 (https://dejure.org/2003,13055)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - IV B 49/02, IV B 31/03 (https://dejure.org/2003,13055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes - Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden und Gewerbesteuermessbetragsbescheiden - Revision bei teilbarem Streitgegenstand - Abtrennung des Verfahrens bei teilbarem Streitgegenstand und Teilunzulässigkeit

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 121 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Revisionszulassung; teilbarer Streitgegenstand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 49/02
    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nur für einen Teil eines teilbaren Streitgegenstands vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1977 IV B 186.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 300).
  • BVerwG, 11.01.1977 - 4 B 186.76

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgründe - Teilzulassung der

    Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 49/02
    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nur für einen Teil eines teilbaren Streitgegenstands vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1977 IV B 186.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 300).
  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 77/05

    Freiberufliche Tätigkeit bei Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte;

    Wie der BFH bereits im Zulassungsbeschluss vom 15. Juni 2005 IV B 124/03 (juris) ausgeführt hat, darf die Revision, sofern die Voraussetzung für deren Zulassung nur für einen Teil eines teilbaren Streitgegenstandes vorliegt, auch nur für den betreffenden Teil zugelassen werden (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2003 IV B 49/02, IV B 31/03, BFH/NV 2003, 649).
  • BFH, 15.06.2005 - IV B 124/03

    Feststellung der Einkunftsart als eigenständig anfechtbarer Teil des

    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nur für einen Teil eines teilbaren Streitgegenstands vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2003 IV B 49/02, IV B 31/03, BFH/NV 2003, 649, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2014 - XI B 77/14

    Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung des Kindes - Teilweise

    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nur für einen Teil eines teilbaren Streitgegenstands wie dem Kindergeld (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 III B 107/05, BFH/NV 2006, 549; vom 11. Dezember 2013 XI B 33/13, BFH/NV 2014, 714, Rz 20) vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2003 IV B 49/02; IV B 31/03, BFH/NV 2003, 649; vom 16. April 2014 V B 48/13, BFH/NV 2014, 1243).
  • BFH, 30.01.2003 - IV B 31/03

    Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes - Anfechtung von

    IV B 49/02 IV B 31/03.
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