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BFH, 23.08.1985 - IV B 52/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hinreichende Begründung für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 23.08.2017 - X R 9/15
Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Wirksamkeit der Rücknahme der …
- BFH, 30.04.1998 - III B 3/98
Vernehmung von Zeugen - Einspruchsschreiben - Fristgerechte Aufgabe - …
Soweit der Kläger rügt, das FG habe sich von der Sitzungsvertreterin über die Anzahl der im FA vorhandenen Fax-Geräte "täuschen" lassen, macht er keinen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern einen Verstoß gegen Grundsätze der Beweiswürdigung geltend, die dem materiellen Recht angehören (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1985 IV B 52/85, BFH/NV 1986, 739). - BFH, 22.12.1997 - VIII B 87/96
Erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu stellenden Anforderungen
Soweit die Kläger rügen, das FG habe den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht unzutreffend gewürdigt, machen sie keinen Verfahrensmangel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern einen Verstoß gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung geltend, die dem materiellen Recht angehören (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1985 IV B 52/85, BFH/NV 1986, 739).
- BFH, 11.04.1997 - V B 135/96 e) Soweit die Klägerin rügt, das FG habe den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht unzutreffend gewürdigt (Nr. 4, 5, 10, 13 a bis f BS), macht sie keinen Verfahrensmangel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern einen Verstoß gegen Grundsätze der Beweiswürdigung geltend, die dem materiellen Recht angehören (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1985 IV B 52/85, BFH/NV 1986, 739).
- BFH, 17.01.1995 - V B 51/94
Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels bei geltendmachung eines …
Soweit die Klägerin rügt, das FG habe das Vorbringen der geschäftsführenden Gesellschafterin in der mündlichen Verhandlung, den handschriftlichen Eingangsvermerk auf den Steuerbescheiden und das schriftsätzliche Klagevorbringen unzutreffend tatsächlich gewürdigt, macht sie keinen Verfahrensmangel i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern einen Verstoß gegen Grundsätze der Beweiswürdigung geltend, die dem materiellen Recht angehören (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1985 IV B 52/85, BFH/NV 1986, 739). - BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision
Das gilt auch für die Rüge des Klägers, das FG habe die Aussage des Prüfers unrichtig gewürdigt, denn die damit verbundenen Angriffe gegen die Beweiswürdigung des FG betreffen keinen Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672; vom 23. August 1985 IV B 52/85, BFH/NV 1986, 739, 740;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 28, m. w. N.). - BFH, 12.10.1988 - VIII B 117/87
Überprüfung der Ermessensentscheidung des Gerichts das Verfahrens auszusetzen …
Nach der Rechtsprechung besteht in der Regel - wie das FG zutreffend angenommen hat - in den Fällen Anlaß für eine Aussetzung gemäß § 74 FGO, in denen - wie hier - die Rechtmäßigkeit eines Folgebescheides (§ 182 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -) umstritten ist, weil noch Unklarheiten im Hinblick auf Grundlagenbescheide (§ 171 Abs. 10 AO 1977) bestehen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. August 1987 IX B 183/86, BFH/NV 1988, 167; vom 19. Juni 1985 I B 5-7/84, BFH/NV 1986, 739).