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   BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97   

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https://dejure.org/1998,3355
BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97 (https://dejure.org/1998,3355)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1998 - IV B 54/97 (https://dejure.org/1998,3355)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - IV B 54/97 (https://dejure.org/1998,3355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Divergenz zu einem höchstrichterlichen Urteil, wenn dieses im Zeitpunkt der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde bereits durch eine andere Rechtsprechung ersetzt wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 100/69

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Angehörigen der freien Berufe

    Auszug aus BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97
    Mit ihrer Beschwerde, der das FG nicht abgeholfen hat, machen die Kläger die Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. November 1972 VIII R 100/69 (BFHE 108, 304, BStBl II 1973, 289) geltend.

    Die Vorentscheidung beruht nicht auf einer Abweichung von dem BFH-Urteil in BFHE 108, 304, BStBl II 1973, 289.

    Die von den Klägern herangezogene Entscheidung des BFH in BFHE 108, 304, BStBl II 1973, 289 ist insoweit überholt, als sie sich auf die Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen für Freiberufler bezieht.

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der

    Auszug aus BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97
    Der Senat, der damals ausschließlich für die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zuständig war, hatte zunächst in seinem Urteil vom 22. Januar 1981 IV R 107/77 (BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564) die Auffassung des VIII. Senats in dem Divergenzurteil mit der Maßgabe übernommen, die Umschichtung barer Mittel in Aktien sei ausnahmsweise der freiberuflichen Tätigkeit nicht wesensfremd, obwohl grundsätzlich Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kein gewillkürtes Betriebsvermögen eines Angehörigen sein könnten.
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88

    Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97
    Spätestens mit seinem Urteil vom 24. August 1989 IV R 80/88 (BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17) ist er von dieser Auffassung jedoch abgerückt.
  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97
    Eine Divergenz kann nach der Rechtsprechung des BFH nur in bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 19 a.E., m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

    Dies gilt für Geldgeschäfte -wie vorliegend der Erwerb von Wertpapieren- aber nur, wenn dafür ausschließlich betriebliche Gründe maßgeblich sind (BFH-Beschluss vom 10.06.1998, IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 24.08.1989, IV R 80/88, BStBl II 1990, 17, und unter Aufgabe der früheren Auffassung in den Urteilen vom 22.01.1981, IV R 107/77, BStBl II 1981, 564; vom 15.12.1999, XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708; vom 23.09.2009, IV R 14/07, BStBl II 2010, 227; BFH-Beschlüsse vom 26.09.2007, VIII B 216/06, BFH/NV 2008, 42; vom 29.01.2009, III B 123/07, BFH/NV 2009, 916).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07

    Willkürung von Betriebsvermögen - Keine Bilanzberichtigung wegen der Behandlung

    Wertpapiere können nach der Rechtsprechung nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers gezogen werden, wenn ausschließlich betriebliche Gründe für ihren Erwerb maßgeblich waren (BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99

    Wertpapiere bei Freiberuflern

    Wertpapiere können nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers gezogen werden, wenn ausschließlich betriebliche Gründe für ihren Erwerb maßgeblich waren (BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477); die Möglichkeiten eines Gewerbetreibenden und eines Freiberuflers zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens in Bezug auf Wertpapiere sind unterschiedlich.
  • BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11

    Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche

    Auch die gerügte Abweichung zum BFH-Urteil vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) liegt nicht vor; eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477).
  • FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05

    Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer

    Wertpapiere können deshalb nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers gezogen werden, wenn ausschließlich betriebliche Gründe für ihren Erwerb maßgeblich waren (BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998, IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999, XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708).
  • BFH, 02.05.2001 - X B 10/01

    Grundsätzliche Bedeutung - Zuordnung zum Betriebsvermögen - Widmungsentscheidung

    Keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung hat ferner die Frage einer Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung und die Behandlung von Risikogeschäften in diesem Zusammenhang (BFH-Entscheidungen vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399; vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477; vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708, 710; Schmidt, a.a.O., § 4 Rz. 151, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2000 - XI B 152/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Verfahrensmangel

    Zu der nach § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gebotenen Darlegung gehört auch, dass der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bereits vorhandene Rechtsprechung (im Streitfall z.B. BFH-Urteil vom 4. Februar 1998 XI R 45/97, BFHE 185, 384, BStBl II 1998, 301; BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477) zu der für grundsätzlich gehaltenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb seiner Ansicht nach diese Rechtsprechung bisher noch keine Klärung gebracht habe (vgl. Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 61 f.).
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