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   BVerwG, 11.11.1968 - IV B 55.68   

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https://dejure.org/1968,871
BVerwG, 11.11.1968 - IV B 55.68 (https://dejure.org/1968,871)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1968 - IV B 55.68 (https://dejure.org/1968,871)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1968 - IV B 55.68 (https://dejure.org/1968,871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Baugenehmigung unter Berufung auf § 35 Abs. 3 Bundesbaugesetzes (BBauG) durch die Gemeinde als Baugenehmigungsbehörde als Verweigerung des Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 35 Abs. 3; BBauG § 36
    Entscheidung über Baugenehmigung bei Identität von Baugenehmigungsbehörde und Gemeinde; Einvernehmen

Papierfundstellen

  • DÖV 1969, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1968 - IV B 55.68
    Die angefochtene Entscheidung weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 184.65 - (BVerwGE 22, 342 [BVerwG 19.11.1965 - BVerwG IV C 184.65]) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Der Senat ist hiervon bislang ausgegangen und hat zuletzt im Beschluss vom 30. Juli 2002 - BVerwG 4 B 40.02 - (Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 55) die Beschlüsse vom 11. November 1968 - BVerwG 4 B 55.68 - (DÖV 1969, 146) und 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.69 - (a.a.O.) zum Beleg für seine Aussage herangezogen, es sei der mit der unteren Bauaufsichtsbehörde identischen Gemeinde nicht verwehrt, die Ablehnung der Baugenehmigung auch mit der Verweigerung des Einvernehmens zu begründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 5 S 2550/02

    Verpflichtung zur Erteilung des verweigerten Einvernehmens - Identität von

    Dass das Fehlen des gemeindlichen Einvernehmens der tragende Versagungsgrund (gewesen) ist, muss hier nicht erst durch Auslegung des Ablehnungsbescheids der Klägerin vom 05.01.2001 ermittelt werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 11.11.1968 - IV B 55.68 - DÖV 1969, 146); dies ist eindeutig.
  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

    Da nämlich das Zusammentreffen von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde nicht zu einer Schmälerung derjenigen Rechtsstellung führen darf, die die Gemeinde sonst hätte, muß in dem einen wie dem anderen Fall die Versagung des Einvernehmens als möglicher Grund für die Versagung der Genehmigung durchgreifen (vgl. dazu den Beschluß vom 11. November 1968 - BVerwG IV B 55.68 - [DÖV 1969, 146]).
  • BVerwG, 30.07.2002 - 4 B 40.02

    Baugenehmigung und gemeindliches Einvernehmen bei Behördenidentität

    3 Die Vorinstanz hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu der Aussage des Senats im Beschluss vom 11. November 1968 BVerwG 4 B 55.68 (DÖV 1969, 146) steht, wonach sich daraus, dass "die mit der Gemeinde identische Baugenehmigungsbehörde eine Genehmigung allein unter Berufung auf § 35 Abs. 3 BBauG ab(lehnt), ... nicht schließen (lässt), dass sie gleichzeitig ihr Einvernehmen verweigern wollte".
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