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   BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02   

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BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02 (https://dejure.org/2002,2968)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2002 - IV B 55/02 (https://dejure.org/2002,2968)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2002 - IV B 55/02 (https://dejure.org/2002,2968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts - Ansparabschreibung - Anschaffungskosten - Konkretisierung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter - Ernsthaftigkeit der Investitionsabsicht - Bildung von Rücklagen

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 1; ; EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3, 6
    Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385) zutreffend festgestellt hat, ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung zum einen, dass für jedes einzelne Wirtschaftsgut, das voraussichtlich angeschafft oder hergestellt wird, eine gesonderte Rücklage zu bilden ist.

    Es sind daher Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich (BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).

  • FG Köln, 21.10.1999 - 13 K 2596/99

    Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht bei Ansparrücklage

    Auszug aus BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02
    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob bei der geplanten Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern die Bezeichnung mit einem Sammelbegriff genügt (so das Urteil des FG Köln vom 21. Oktober 1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309).
  • FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01

    Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02
    Auch der daraufhin beim Finanzgericht (FG) gestellte Antrag blieb erfolglos (Beschluss vom 6. Februar 2002 4 V 2649/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1025).
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Denn die "voraussichtliche" Investition muss bereits bei der Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden, dass im Jahr der Investition festgestellt werden kann, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der "voraussichtlichen" Investition entspricht, für deren Finanzierung der Steuerpflichtige die Ansparrücklage gebildet hatte (Senatsbeschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).

    Diese Angaben sind z.B. auch notwendig, wenn die geplante Investition unterbleibt und der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG exakt errechnet werden muss (Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 159).

    Auch in seinem Beschluss in BFH/NV 2003, 159, zur beabsichtigten Anschaffung einer EDV-Anlage stellte er darauf ab, dass die notwendige Konkretisierung einer geplanten Investition nicht mehr vor dem Zeitpunkt erfolgte, zu dem eine bereits gebildete Ansparrücklage wieder aufgelöst werden müsste.

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05

    Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

    Aus dem für den Fall des Unterbleibens der Investition angeordneten Gewinnzuschlag folgt, dass die Investition, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, nicht durch eine andere Investition ersetzt werden kann (BFH-Entscheidungen vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159; vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BFHE 212, 208, BStBl II 2006, 462).
  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

    Jedoch verlangte die Rechtsprechung auch zur Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. keine Glaubhaftmachung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385), sondern forderte lediglich, das Investitionsvorhaben ausreichend zu konkretisieren und in nachvollziehbarer Art und Weise plausibel zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; BFH-Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
  • BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04

    Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach §

    Zum anderen folgt aus dem für den Fall des Unterbleibens der Investition angeordneten Gewinnzuschlag, dass die Investition, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, nicht durch eine andere Investition ersetzt werden kann (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, und BFH-Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).

    c) Auch konnte der Umstand, dass in der Steuererklärung für 1997 als voraussichtlicher Investitionszeitraum die Jahre 1998/1999 angegeben wurden, nicht dazu führen, dass der Klägerin für die Investitionen nur mehr ein verkürzter Zeitraum von einem Jahr zur Verfügung gestanden hätte; maßgeblich bleibt insoweit der gesetzlich vorgesehene Zeitraum, der die möglichen Investitionsjahre 1998 und 1999 umfasst (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 159).

  • FG Thüringen, 10.05.2006 - IV 984/02

    (Erhöhung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG)

    Die voraussichtliche Investition müsse bei der Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden, dass das Finanzamt im Jahr der Investitionen feststellen könne, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der "voraussichtlichen" Investition entspreche, für deren Finanzierung der Steuerpflichtige die Ansparrücklage gebildet habe (Hinweis auf dem Beschluss des BFH vom 25. September 2002, a.a.O.).

    Denn die "voraussichtliche" Investition muss bereits bei der Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden, dass im Jahr der Investition festgestellt werden kann, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der "voraussichtlichen" Investition entspricht, für deren Finanzierung der Steuerpflichtige die Ansparrücklage gebildet hatte (Beschluss des BFH vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).

    In seinem Beschluss vom 25. September 2002 (IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159) hat der BFH daher klar gestellt, dass die notwendige Konkretisierung einer geplanten Investition nicht mehr nach dem Zeitpunkt möglich ist, zu dem eine bereits gebildete Ansparrücklage wieder aufgelöst werden müsste.

  • FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 11 K 427/05

    Anerkennung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sowie

    Die Investition, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, kann nicht durch eine andere Investition ersetzt werden (BFH-Urt. v. 12. Dezember 2001 XI R 13/00 BStBl II 2002, 385; vgl. auch BFH-Beschl. v. 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159, rechte Spalte; BFH Beschl. v. 16. Juni 2004 X B 172/03, BFH/NV 2004, 1528; Niedersächsisches FG Urt. v. 13. April 2005 2 K 25/04, EFG 2006, 35; BMF-Schreiben vom 25. Februar 2004 BStBl I 2004, 337 Tz. 15; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG - Loseblatt -, § 7g Rz. 112; BFH-Beschl. v. 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159; Kulosa in Schmidt, EStG 26. Aufl. 2007, § 7g Rz. 35; a.A. BFH-Beschl. v. 16. August 2005 X B 80/05, nv;Urt. v. 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462; FG Bremen Urt. v. 18. Mai 2006 1 K 174/05 (6), EFG 2006, 1241).

    Eine Sammelrücklage reicht nicht aus (BFH-Beschl. v. 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG - Loseblatt -, § 7g Rz. 112; Vogelgesang BB 2004, 642).

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob bei der geplanten Anschaffung der Wirtschaftsgüter die Bezeichnung mit einem Sammelbegriff genügt (verneinend Kulosa in Schmidt, EStG, 26. Aufl. 2007, § 7g Tz. 35 m.w.Nachw.; vgl. auch BFH Beschl. v. IX B 55/02, BFH/NV 2003, 159).

  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09

    Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine

    Die betreffende Investition muss zudem schlüssig und plausibel sein (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 29. April 2008 VIII R 62/06, BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747; BFH-Beschlüsse in BFHE 226, 541, 546, BFH/NV 2010, 331, 333; vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
  • BFH, 16.06.2004 - X B 172/03

    Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 , Abs. 6 EStG

    Zum anderen folgt aus dem für den Fall des Unterbleibens der Investition angeordneten Gewinnzuschlag, dass die Investition, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, nicht durch eine andere Investition ersetzt werden kann" (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159, rechte Spalte).
  • FG Köln, 01.06.2005 - 7 K 3186/04

    Konkretisierung der voraussichtlichen Investition bei Bildung der Ansparrücklage

    Denn die voraussichtliche Investition muss bereits bei der Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden, dass im Falle der Investition festgestellt werden kann, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der voraussichtlichen Investition entspricht, für deren Finanzierung der Steuerpflichtige eine Ansparrücklage gebildet hat (vgl. Urteil vom 19.09.2002 X R 51/00, a. a. O.; Beschluss vom 25.09.2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
  • BFH, 24.05.2005 - X B 137/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage

    Deshalb sind nicht nur Angaben zur Funktion des Wirtschaftsgutes, sondern auch zu den voraussichtlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten erforderlich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1908/06

    Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung

  • FG Niedersachsen, 22.10.2008 - 2 K 5/06

    Auflösung einer Ansparabschreibung durch das Finanzamt; Entgegenstehen von

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.01.2008 - 12 V 12276/07

    Aussetzung der Vollziehung: Anforderung für Anerkennung einer Ansparrücklage

  • BFH, 07.11.2007 - X R 16/07

    Betriebsausgabenabzug nach § 7g EStG

  • FG Brandenburg, 23.11.2005 - 4 K 232/03

    Ansparrücklagen für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter - Sammelbuchung -

  • BFH, 08.11.2011 - X B 237/10

    Ansparrücklage gem. § 7g EStG 2000 - Keine nachträgliche Divergenz

  • FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02

    Bildung einer Ansparrücklage bei Aufgabe des Betriebs im Zeitpunkt der

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04

    Ansparrücklage: Bezeichnung des Wirtschaftsguts, Bewegliches oder unbewegliches

  • FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04

    Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer

  • FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 939/02

    Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für den in Gründung befindlichen Betrieb

  • FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06

    Fortführung einer nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) gebildeten Rücklage nach

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11

    Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft -

  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K 208/06

    Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG in der Buchführung

  • FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05

    Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für

  • FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00

    Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten als

  • FG Berlin, 28.10.2004 - 1 K 2271/03

    Anspruch auf Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche

  • FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06

    Keine gesonderte Feststellung bei Identität von Wohnsitzfinanzamt und

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02

    Angabe der Mandantennamen eines Steuerberaters als Voraussetzung für den

  • FG Hamburg, 17.03.2005 - VI 317/03

    Ansparrücklage

  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K208/06

    Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage in der Buchführung im Sinne des

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