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   BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04   

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BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04 (https://dejure.org/2006,9468)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2006 - IV B 60/04 (https://dejure.org/2006,9468)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - IV B 60/04 (https://dejure.org/2006,9468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels bei Fehlen von Entscheidungsgründen hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes im Urteil; Notwendigkeit der Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Finanzgericht (FG); Einordnung der Geschäftsanteile an der GmbH zum ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 93/99

    Absoluter Verfahrensfehler - Begründungszwang - Begründungsmängel -

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Durch die Entscheidungsgründe sollen die Verfahrensbeteiligten erfahren, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen die Entscheidung beruht (vgl. etwa Senatsurteil vom 31. Mai 2001 IV R 93/99, BFH/NV 2001, 1570).

    Danach muss es sich um einen selbständigen Klagegrund oder um ein solches Angriffs- oder Verteidigungsmittel handeln, das den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet (vgl. z.B. Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1570, m.w.N.).

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00 (BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, m.w.N.; vgl. auch Schmidt/Wacker, EStG, 24. Aufl., § 18 Rz. 64 und 164).

    Nach alledem genügt das angefochtene Urteil dem Erfordernis einer hinreichenden Begründung schon deshalb nicht, weil nicht erkennbar ist, ob die Vorinstanz nicht von einem BFH-Urteil (z.B. dem in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798) abgewichen ist.

  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Auch der Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30. April 1975 I R 111/73 (BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582) lässt nicht erkennen, welche Erwägungen für das vom FG für richtig gehaltene Ergebnis maßgeblich gewesen sein könnten, da der BFH in diesem Urteil gewillkürtes Betriebsvermögen angenommen hat und daher auf die Frage, ob notwendiges Betriebsvermögen vorlag, nicht näher eingehen musste.
  • BFH, 21.04.2004 - IX B 155/03

    Fehlende Entscheidungsgründe führen als Verfahrensmangel zur Urteilsaufhebung und

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des BFH einen wesentlichen Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO auch dann bejaht, wenn das Urteil hinsichtlich eines "wesentlichen Streitpunkts" nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46; BFH-Beschlüsse vom 30. September 2003 IV B 23/02, BFH/NV 2004, 457, und vom 21. April 2004 IX B 155/03, juris).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 25/88

    Bestehen oder Nichtbestehen einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Wenn in der Beschwerdebegründung die Auffassung vertreten wird, der Ehemann habe seine Vorstellungen in der Betriebs-GmbH trotz seiner Minderheitsbeteiligung von 49 v.H. aufgrund seiner Stellung als Geschäftsführer verbunden mit der notwendigen "Sperrminorität" durchsetzen können, so wird das vom FG zitierte BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 25/88 (BFH/NV 1991, 454) übersehen.
  • BFH, 30.09.2003 - IV B 23/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung; Mitunternehmerschaft;

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des BFH einen wesentlichen Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO auch dann bejaht, wenn das Urteil hinsichtlich eines "wesentlichen Streitpunkts" nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46; BFH-Beschlüsse vom 30. September 2003 IV B 23/02, BFH/NV 2004, 457, und vom 21. April 2004 IX B 155/03, juris).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Diese Einschätzung des FG war vor dem Hintergrund, dass eine solche Zusammenrechnung in Anbetracht der Vorgaben im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 u.a. (BVerfGE 69, 188, BStBl II 1985, 475) die Ausnahme bleiben muss, zumindest nahe liegend.
  • BFH, 24.11.1955 - IV 231/53 U

    Zulässigkeit degressiver Abschreibungen - Einfluss von Teilwert und Vorliegen

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Der Senat hat auch geprüft, ob der Entscheidung des FG möglicherweise die --unausgesprochene-- Erwägung zugrunde liegt, der Ehemann habe seine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und habe aus diesem Grund keine Teilwertabschreibung vornehmen dürfen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 24. November 1955 IV 231/53 U, BFHE 62, 97, BStBl III 1956, 38).
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Der BFH hat jedoch anerkannt, dass auch bei einem Freiberufler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, der Verlust einer Beteiligung in dem Zeitpunkt berücksichtigt werden kann, in dem die Beteiligung endgültig verloren ist (Senatsurteil vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109).
  • BFH, 25.03.2002 - VI B 98/01

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04
    Fehlt es daran, so liegt ein Verfahrensmangel vor, der nach neuem Recht (FGO i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze --2.FGOÄndG-- vom 19. Dezember 2000, BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.1996 - X R 25/93

    Zur Bedeutung des gesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitserfordernisses bei der

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 47/99

    Anforderungen an Urteilsbegründung und Urteilstatbestand

  • BFH, 22.02.1985 - III R 174/80

    Steuerrechtliche Einordnung der Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern

  • BFH, 28.01.1982 - IV R 100/78

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung im Falle mittelbarer Beteiligung

  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 EStG nicht zulässig ist (BFH-Urteil vom 21. Juni 2006 XI R 49/05, BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, nicht veröffentlicht --n.v.--, unter II.d cc).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist es möglich, den Verlust einer betrieblichen Beteiligung auch im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung gewinnmindernd zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, n.v., unter II.d cc; vgl. auch Kanzler in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 4 EStG Rz 536).

  • BFH, 05.11.2015 - III R 12/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 EStG nicht zulässig ist (BFH-Urteil vom 21. Juni 2006 XI R 49/05, BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, nicht veröffentlicht --n.v.--, unter II.d cc).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist es möglich, den Verlust einer betrieblichen Beteiligung auch im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung gewinnmindernd zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, n.v., unter II.d cc; vgl. auch Kanzler in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 4 EStG Rz 536).

  • FG Köln, 24.09.2008 - 7 K 1431/07

    Keine Inanspruchnahme von Abschreibungsbeträgen nach § 7g EStG beim Verpächter im

    Vor diesem Hintergrund war der Kläger zwar in der Lage, unerwünschte Gesellschafterbeschlüsse zu verhindern, er konnte seine Vorstellungen in der Betriebsgesellschaft jedoch nicht gegen den Willen der anderen Gesellschafter - seiner Ehefrau - durchsetzen (vgl. BFH-Urteile vom 30.11.2005 X R 56/04, BStBl. II 2006, 415, BFHE 212, 100; vom 15.10.1998 IV R 20/98, BStBl. II 1999, 445, BFHE 187, 260; BFH-Beschluß vom 9.2.2006 IV B 60/04, n.v., Juris m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang kann auch die Stellung des Klägers als neben seiner Ehefrau alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer seinen fehlenden gesellschaftsrechtlichen Einfluss nicht ersetzen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Geschäftsführer einer GmbH ohnehin die Belange und Interessen der GmbH und nicht diejenigen des Gesellschafters zu wahren hat (vgl. BFH-Urteil vom 27.2.1991 XI R 25/88, BFH/NV 1991, 454 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9.2.2006 IV B 60/04, n.v., Juris).

    Denn eine solche Hinzurechnung ist bei Eheleuten ausnahmsweise nur dann möglich, wenn zusätzlich zur ehelichen Lebensgemeinschaft Beweisanzeichen für gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 15.10.1998 IV R 20/98, BStBl. II 1999, 445, BFHE 187, 260; vom 27.2.1991 XI R 25/88, BFH/NV 1991, 454; vom 1.12.1989 III R 94/87, BStBl. II 1990, 500, BFHE 159, 480; BFH-Beschluss vom 9.2.2006 IV B 60/04, n.v., Juris jeweils m.w.N.; Wacker, in: Schmidt, EStG-Kommentar, § 15 Rn 846 m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10

    Bindung an Wahl der Gewinnermittlungsart - Verfassungsmäßigkeit des untersagten

    Eine Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG kommt bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 21. Juni 2006, XI R 49/05, BStBl II 2006, 712 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, Juris).
  • BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06

    Verlust einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung eines Freiberuflers als

    Ferner hat der BFH entschieden, dass bei einem Freiberufler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, der Verlust einer Beteiligung in dem Zeitpunkt berücksichtigt werden kann, in dem die Beteiligung endgültig verloren ist (BFH-Urteil vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109, und BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10

    Streitgegenstand: Gewerbesteuer 2005-2007 - Bindung an Wahl der

    Eine Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG kommt bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 21. Juni 2006, XI R 49/05, BStBl II 2006, 712 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, Juris).
  • FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04

    Nutzung der Kapitalbeteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Zudem hätten die Lizenzen - wären sie denn geflossen - die einzigen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit dargestellt (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, nicht amtlich veröffentlicht).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9382/05

    Zuordnung einer darlehensfinanzierten Beteiligung zum Betriebsvermögen eines

    Sie muss dann dazu bestimmt sein, die betriebliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder dazu zu dienen, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (BFH, Urteile vom 26. April 2001 - IV R 14/00 - BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, 800 , und vom 15. Oktober 2003 - XI R 39/01 - BFH/NV 2004, 622, 624 , sowie auch Beschluss vom 9. Februar 2006 - IV B 60/04 - zitiert (zit.) nach [...] Rz. 17); Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 K 3623/04 E - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 602, 603).
  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 124/05

    Einlage einer Forderung in das Betriebsvermögen einer Anwaltssozietät

    Zwar ist anerkannt, dass ein Wirtschaftsgut im Zeitpunkt seines endgültigen Verlustes - entsprechend eine Darlehensforderung bei endgültigem Ausfall - Gewinn mindernd ausgebucht werden kann (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006, IV B 60/04, juris; Heinicke in Schmidt, EStG , 25. Aufl., § 4 Rz. 384).
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