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   BFH, 17.05.1982 - IV B 66/79   

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BFH, 17.05.1982 - IV B 66/79 (https://dejure.org/1982,20177)
BFH, Entscheidung vom 17.05.1982 - IV B 66/79 (https://dejure.org/1982,20177)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 1982 - IV B 66/79 (https://dejure.org/1982,20177)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.10.1979 - I S 9/78

    Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Mitunternehmerschaft -

    Auszug aus BFH, 17.05.1982 - IV B 66/79
    NVS: Gegen einen negativen Feststellungsbescheid kann vorläufiger Rechtsschutz nicht durch Aussetzung der Vollziehung, sondern nur durch einstweilige Anordnung erwirkt werden, sofern nicht durch den negativen Feststellungsbescheid ein zuvor ergangener, Verluste positiv feststellender Bescheid geändert wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.10.1969 I S 9/78 und vom 14.4..1976 IV B 82/75).2.NV: Der Senat neigt bei erneuter Prüfung dazu, nicht mehr daran festzuhalten, daß in Fällen, in denen es das FA abgelehnt hat, geltend gemachte Verluste gesondert festzustellen, und in denen das FA durch eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Feststellung von Verlusten und Verlustanteilen verpflichtet werden soll, es entgegen dem Wortlaut des § 114 FGO keiner Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgesuches bedarf.3.
  • BFH, 03.11.1961 - VI 196/60 U

    Einordnung von der Erzielung künftiger Einahmen dienender Aufwendung als

    Auszug aus BFH, 17.05.1982 - IV B 66/79
    Wenn das Geld in diesem frühen Stadium verlorengeht, liegt kein Verlust aus Gewerbebetrieb durch vorwegabziehbare Betriebsausgaben vor (vgl. BFH-Urteil vom 3.11.1961 VI 196/60 U).
  • BFH, 14.04.1976 - IV B 82/75

    Aussetzung der Vollziehung - Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Aufhebung

    Auszug aus BFH, 17.05.1982 - IV B 66/79
    NVS: Gegen einen negativen Feststellungsbescheid kann vorläufiger Rechtsschutz nicht durch Aussetzung der Vollziehung, sondern nur durch einstweilige Anordnung erwirkt werden, sofern nicht durch den negativen Feststellungsbescheid ein zuvor ergangener, Verluste positiv feststellender Bescheid geändert wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.10.1969 I S 9/78 und vom 14.4..1976 IV B 82/75).2.NV: Der Senat neigt bei erneuter Prüfung dazu, nicht mehr daran festzuhalten, daß in Fällen, in denen es das FA abgelehnt hat, geltend gemachte Verluste gesondert festzustellen, und in denen das FA durch eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Feststellung von Verlusten und Verlustanteilen verpflichtet werden soll, es entgegen dem Wortlaut des § 114 FGO keiner Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgesuches bedarf.3.
  • BFH, 30.10.2014 - IV R 34/11

    Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft

    Voraussetzung ist hier jedoch, dass mit den Aufwendungen nicht nur irgendeine noch unsichere Einkommensquelle angestrebt wird, sondern eine klar erkennbare Beziehung zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart besteht (BFH-Urteile vom 21. September 1995 IV R 117/94, BFH/NV 1996, 461; vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597; BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, juris; vom 5. März 2013 X B 98/11, BFH/NV 2013, 924).
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 117/94

    Betriebsausgaben bei nicht zustandegekommener Personengesellschaft

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines von einer Personengesellschaft zu betreibenden Unternehmens abzielen (BFH-Beschluß vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, nicht veröffentlicht; FG Hamburg vom 9. April 1992 V 272/88, Entscheidungen der Finanzgerichte 1992, 521 rkr.).
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 90/96

    Mitunternehmerschaft; Land- und Forstwirtschaft; Farmprojekt in Paraguay

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines von einer Personengesellschaften zu betreibenden Unternehmens abzielen (BFH-Beschluß vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, NV; FG Hamburg, Urteil vom 9. April 1992 V 272/88 --rkr.--, EFG 1992, 521).
  • FG Hamburg, 09.04.1992 - V 272/88
    (vgl. BFH Urteil vom 17.5.1982 IV B 66/79 (nicht amtlich veröffentlicht).

    Die Einzahlung der Kommanditeinlage an die GmbH-Geschäftsführung ist, wie gesagt, für sich genommen kein Indiz für den Beginn des Wirtschaftens der KG - ebensowenig, wie die private Geldbeschaffung des Einzelkaufmanns für den Beginn des Betriebes seiner Einzelfirma (vgl. BFH-Urteil vom 17.5.1982 IV B 66/79, nicht amtlich veröffentlicht).

  • FG Berlin, 07.04.2003 - 9 K 9437/00

    Darlehensverlust und Anwaltskosten als negative, vorweggenommene Einkünfte aus

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines von einer Personengesellschaft zu betreibenden Unternehmens (vgl. Beschluss des BFH vom 17. Mai 1982 IV B 66/79, nicht veröffentlicht; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. April 1992 V 272/88, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1992, Seite 521) oder auf den Beitritt zu einer bereits bestehenden Personengesellschaft abzielen (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Januar 1998 XIV 185/93, EFG 1998, Seite 1506).
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