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   BFH, 10.11.1999 - IV B 66/99   

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https://dejure.org/1999,11647
BFH, 10.11.1999 - IV B 66/99 (https://dejure.org/1999,11647)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1999 - IV B 66/99 (https://dejure.org/1999,11647)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1999 - IV B 66/99 (https://dejure.org/1999,11647)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.10.1977 - 2 BvR 502/77
    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - IV B 66/99
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bestehen gegen diese Regelung keine verfassungsmäßigen Bedenken (Beschluss vom 6. Oktober 1977 2 BvR 502/77, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, Rechtsspruch 39).
  • BFH, 26.05.1977 - V B 7/77

    Statthaftigkeit der Beschwerde - Unanfechtbare Entscheidung - Greifbare

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - IV B 66/99
    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eröffnet diesen außerhalb der vom Gesetz eingeräumten Rechtsmittel möglichen außerordentlichen Beschwerdeweg nicht (BFH-Beschluss vom 26. Mai 1977 V B 7/77, BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628).
  • BFH, 24.01.1989 - IV B 174/88

    Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Beschwerde

    Auszug aus BFH, 10.11.1999 - IV B 66/99
    Ob in dem Verhalten des FG eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs zu sehen ist, könnte der Senat nur beurteilen, wenn ein statthaftes und zulässiges Rechtsmittel gegeben wäre (Senatsbeschluss vom 24. Januar 1989 IV B 174/88, BFH/NV 1990, 250).
  • BFH, 05.04.2000 - VIII B 20/00

    Beschwerde; AdV; außerordentliche Beschwerde

    Schließlich sind --mangels Darlegung einer greifbaren und offenkundigen Gesetzesverletzung-- vorliegend auch die Voraussetzungen nicht erfüllt, die ausnahmsweise dazu führen können, die finanzgerichtliche Entscheidung über den Aussetzungsantrag im Wege einer sog. außerordentlichen Beschwerde zu überprüfen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 10. November 1999 IV B 66/99, nicht veröffentlicht; Gräber/Ruban, a.a.O., § 128 Rz. 3 a sowie 8).
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