Rechtsprechung
   BFH, 24.02.1999 - IV B 68/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7046
BFH, 24.02.1999 - IV B 68/98 (https://dejure.org/1999,7046)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1999 - IV B 68/98 (https://dejure.org/1999,7046)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - IV B 68/98 (https://dejure.org/1999,7046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungszeitraum - Betriebsprüfung - Erledigung in der Hauptsache - Entscheidungserheblichkeit - Zulässigkeit der Beschwerde - Verwerfung der Beschwerde

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 S. 3 §§ 135 138
    Einseitige Erledigungserklärung und Divergenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.06.1995 - IV R 26/94

    Festsetzungsfrist; an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 68/98
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Ansicht des Klägers, der BFH habe durch das Urteil vom 22. Juni 1995 IV R 26/94 (BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575) die im angefochtenen Urteil zitierte Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85, BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433; s. dazu jedoch das BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 37/97, BFHE 186, 506, BStBl II 1999, 7) aufgegeben, wonach die Erweiterung des Prüfungszeitraums nicht daran scheitere, daß die Steueransprüche möglicherweise verjährt seien.
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 37/97

    Außenprüfung und Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 68/98
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Ansicht des Klägers, der BFH habe durch das Urteil vom 22. Juni 1995 IV R 26/94 (BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575) die im angefochtenen Urteil zitierte Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85, BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433; s. dazu jedoch das BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 37/97, BFHE 186, 506, BStBl II 1999, 7) aufgegeben, wonach die Erweiterung des Prüfungszeitraums nicht daran scheitere, daß die Steueransprüche möglicherweise verjährt seien.
  • BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85

    Eine Außenprüfung kann sich auch auf Steueransprüche erstrecken, die

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 68/98
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Ansicht des Klägers, der BFH habe durch das Urteil vom 22. Juni 1995 IV R 26/94 (BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575) die im angefochtenen Urteil zitierte Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85, BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433; s. dazu jedoch das BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 37/97, BFHE 186, 506, BStBl II 1999, 7) aufgegeben, wonach die Erweiterung des Prüfungszeitraums nicht daran scheitere, daß die Steueransprüche möglicherweise verjährt seien.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 68/98
    Dazu hätte u.a. gehört, daß er mit der Beschwerde abstrakte, entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und abstrakte Rechtssätze aus Entscheidungen des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits so genau wiedergab und einander gegenüberstellte, daß die behauptete Abweichung aus dem Beschwerdevorbringen ohne weiteres erkennbar geworden wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 30. Juni 1998 X B 10-11/98, BFH/NV 1998, 1509, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.06.1998 - X B 10/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 68/98
    Dazu hätte u.a. gehört, daß er mit der Beschwerde abstrakte, entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und abstrakte Rechtssätze aus Entscheidungen des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits so genau wiedergab und einander gegenüberstellte, daß die behauptete Abweichung aus dem Beschwerdevorbringen ohne weiteres erkennbar geworden wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 30. Juni 1998 X B 10-11/98, BFH/NV 1998, 1509, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.12.1999 - I B 3/99

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter

    Sie hat jedoch nicht --wie es geboten gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 68/98, BFH/NV 1999, 1114; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 63, m.w.N.)-- einen abstrakten Rechtssatz bezeichnet, der ihrer Ansicht nach einerseits dem FG-Urteil zugrunde liegt und andererseits von einem die BFH-Entscheidungen tragenden Rechtssatz abweicht.
  • BFH, 08.09.1999 - VII B 84/99

    Erledigung der Hauptsache

    Diese Grundsätze gelten auch für die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 796, 797 unter 3.; vom 24. Februar 1999 IV B 68/98, BFH/NV 1999, 1114, und in BFHE 165, 17, BStBl II 1991, 846, 847), weil auch im Falle der unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde der Streitgegenstand nicht an das Revisionsgericht gelangen kann.
  • BFH, 08.10.1999 - I B 123/98

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Dazu wäre es erforderlich gewesen, daß sie zunächst einen solchen der FG-Entscheidung zugrundeliegenden Rechtssatz formuliert und diesen sodann den vom BFH entwickelten Rechtssätzen gegenübergestellt hätte (BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 1998 III B 46/98, BFH/NV 1999, 622; vom 24. Februar 1999 IV B 68/98, BFH/NV 1999, 1114; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 222, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1999 - IV B 58/99

    Auslandsinformationsreise für Rinderhalter

    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung hätte u.a. gehört, dass die Kläger mit der Beschwerde abstrakte, entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und abstrakte Rechtssätze aus Entscheidungen des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) andererseits so genau wiedergegeben und einander gegenübergestellt hätten, dass die behauptete Abweichung aus dem Beschwerdevorbringen ohne weiteres erkennbar geworden wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 68/98, BFH/NV 1999, 1114, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht