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   BFH, 10.01.1995 - IV B 69/94   

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https://dejure.org/1995,10485
BFH, 10.01.1995 - IV B 69/94 (https://dejure.org/1995,10485)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1995 - IV B 69/94 (https://dejure.org/1995,10485)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - IV B 69/94 (https://dejure.org/1995,10485)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85

    Finanzgerichtsverfahren - Strafakten

    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 69/94
    Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens beruhte auf der Erwägung, daß sich das FG Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen kann, es sei denn, daß die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen vortragen und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841 m. w. N.).
  • BFH, 22.06.1984 - VI B 46/83
    Auszug aus BFH, 10.01.1995 - IV B 69/94
    Die Entscheidung, von Amts wegen die Verfahrensruhe für beendet zu erklären und das Verfahren wieder aufzunehmen, stellt eine Ermessensentscheidung dar, die das Gericht jederzeit erlassen kann, wenn es ihm zweck mäßig erscheint (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Juni 1984 VI B 46/83, nicht veröffentlicht -- Kopie beigefügt --; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 74 FGO Rdnr. 68).
  • BFH, 26.11.2008 - VIII B 167/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche

    Das im Einvernehmen mit den Beteiligten wegen des Vorlageverfahrens 2 BvL 14/05 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum Ruhen gebrachte Verfahren nimmt der Senat im Rahmen seines Ermessens (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Januar 1995 IV B 69/94, BFH/NV 1995, 802; vom 13. Mai 2003 VII B 86/03, [...]) wieder auf, nachdem der Grund für den Ruhensbeschluss --hier durch Verwerfung der Vorlage-- weggefallen ist (vgl. zu diesem Wiederaufnahmegrund BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 1995 X B 228/92, BFH/NV 1996, 148; vom 18. September 2002 XI B 126/01, BFH/NV 2003, 189).
  • BFH, 12.07.2011 - VI B 28/11

    Beschwerde gegen die Beendigung einer Verfahrensruhe - Ermessensentscheidung des

    a) Die Vorschrift des § 251 ZPO eröffnet dem erkennenden Gericht ein Ermessen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 1995 IV B 69/94, BFH/NV 1995, 802; s. aber Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 74 FGO Rz 200; Brandis, a.a.O., § 74 FGO Rz 22).
  • BFH, 20.03.2009 - III B 219/08

    Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung

    Die Verwendung des Wortes "zweckmäßig" im Gesetzestext bedeutet, dass das FG einen Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung hat (s. BFH-Beschluss vom 10. Januar 1995 IV B 69/94, BFH/NV 1995, 802).
  • BFH, 16.08.2005 - X B 26/05

    Kostenentscheidung im erledigten Beschwerdeverfahren nach billigem Ermessen

    Die Entscheidung des FG, von Amts wegen gemäß § 155 FGO i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung die Verfahrensruhe für beendet zu erklären und das Verfahren wieder aufzunehmen, stellt eine Ermessensentscheidung dar, die das Gericht erlassen kann, wenn es ihm zweckmäßig erscheint (BFH-Beschluss vom 10. Januar 1995 IV B 69/94, BFH/NV 1995, 802).
  • BFH, 13.05.2003 - VII B 86/03

    Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahren

    Die Entscheidung, von Amts wegen das Ruhen des Verfahrens für beendet zu erklären und das Verfahren wieder aufzunehmen, ist daher ebenfalls eine Ermessensentscheidung, die das Gericht jederzeit erlassen kann, wenn es ihm zweckmäßig erscheint (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 1995 IV B 69/94, BFH/NV 1995, 802).
  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 1589/10

    Änderung von Steuerbescheiden: Ermittlungspflicht des FA bei Auslandssachverhalt

    Die Vorschrift des § 251 ZPO eröffnet dem erkennenden Gericht ein Ermessen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 1995 IV B 69/94, BFH/NV 1995, 802; s. aber Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 74 FGO Rz 200; Brandis, a.a.O., § 74 FGO Rz 22).
  • OVG Sachsen, 05.11.2019 - 2 E 99/19

    Fortsetzung des Verfahrens nach Ruhensanordnung; Zweckmäßigkeit; Ermessen

    Die Entscheidung, das Ruhen des Verfahrens für beendet zu erklären und das Verfahren wieder aufzunehmen, ist ebenfalls eine Ermessensentscheidung, die das Gericht jederzeit erlassen kann, wenn es ihm zweckmäßig erscheint (BFH, Beschl. v. 10. Januar 1995 - IV B 69/94 -, juris).
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