Rechtsprechung
BFH, 20.11.2008 - IV B 7/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abgrenzung Teilurteil; Zwischenurteil; mitunternehmerische Tätigkeit einer Eigentümergemeinschaft
- Judicialis
FGO § 98; ; FGO § 99; ; FGO § 99 Abs. 1; ; FGO § 99 Abs. 2; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Zur Tenorierung bei einem Teilurteil; mitunternehmerische Tätigkeit der Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils oder Zwischenurteils; Zulässigkeit von Grundurteilen in Streitsachen wegen einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.10.2007 - 5 K 4021/01
- BFH, 20.11.2008 - IV B 7/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 17.11.1992 - VIII R 35/91
Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils oder Grundurteils
Auszug aus BFH, 20.11.2008 - IV B 7/08
Nach ständiger Rechtsprechung sind Grundurteile in Streitsachen wegen einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung nicht zulässig (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1979 I R 157/76, BFHE 129, 443, BStBl II 1980, 252, und vom 17. November 1992 VIII R 35/91, BFH/NV 1993, 316, jeweils m.w.N.). - BFH, 17.10.1979 - I R 157/76
Gesonderte Gewinnfeststellung - Einheitliche Gewinnfeststellung - Zulässigkeit …
Auszug aus BFH, 20.11.2008 - IV B 7/08
Nach ständiger Rechtsprechung sind Grundurteile in Streitsachen wegen einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung nicht zulässig (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1979 I R 157/76, BFHE 129, 443, BStBl II 1980, 252, …und vom 17. November 1992 VIII R 35/91, BFH/NV 1993, 316, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.11.1968 - III R 37/68
Klagehäufung - Hauptantrag - Teilurteil - Hilfsantrag - Auflösung einer …
Auszug aus BFH, 20.11.2008 - IV B 7/08
Im Fall einer eventuellen Klagehäufung kann der Hauptantrag durch Teilurteil abgewiesen werden, wenn Haupt- und Hilfsantrag einander ausschließen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. November 1968 III R 37/68, BFHE 94, 523, BStBl II 1969, 260). - BFH, 10.04.1997 - IV R 73/94
Betriebsaufspaltung bei einheitlicher Vermietung der Wohnungen einer …
Auszug aus BFH, 20.11.2008 - IV B 7/08
Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. April 1997 IV R 73/94 (BFHE 183, 127, BStBl II 1997, 569) entschieden hat, lässt sich aus der Möglichkeit, Gebrauchsregeln i.S. des § 15 WEG zu treffen, herleiten, dass die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich unternehmerisch tätig sein können, ohne dass sie sich dazu zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen müssten (…so auch Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 6. Aufl., § 2 Rz 171). - BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus BFH, 20.11.2008 - IV B 7/08
Außerdem stellte sie zwei Hilfsanträge, von denen der erste auf die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache 1 BvL 2/04 und der andere auf die Minderung des Gewinns durch die Berücksichtigung von Rückstellungen und weiteren Posten gerichtet war.
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2015 - 4 K 1102/14
Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber eines Blockheizkraftwerks - …
Denn aus der Möglichkeit, Gebrauchsregeln i.S.d. § 15 WEG zu treffen, lässt sich herleiten, dass die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich unternehmerisch tätig sein können, ohne dass sie sich dazu zusätzlich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen müssten, da sie auch auf diese Weise ihrem geschäftlichen Betätigungswillen in einer Betriebsgesellschaft Ausdruck verleihen (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1997 - IV R 73/94, a.a.O. und BFH-Beschluss vom 20. November 2008 - IV B 7/08, in juris). - BFH, 26.02.2014 - I R 47/13
Unwirksames Urteil bei unbestimmtem Tenor; erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages …
Unabhängig davon, ob ein solches im Streit über einen Gewerbesteuermessbetrag überhaupt zulässig wäre (ablehnend: BFH-Beschluss vom 20. November 2008 IV B 7/08, juris) und ob dessen Voraussetzungen hier vorlägen, hat das FG weder eine diesbezügliche Ermessensausübung erkennen lassen noch sonst zum Ausdruck gebracht, dass es sich nicht um ein Endurteil handeln sollte. - BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15
Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in …
Letzteres erfordert wiederum, dass das Gericht die widerspruchsberechtigten Beteiligten über seine Absicht, ein Zwischenurteil zu erlassen, in Kenntnis setzt (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 2008 IV B 7/08, nicht veröffentlicht, juris, unter II.2.b, Rz 35; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 99 FGO Rz 10; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 99 FGO Rz 35; jeweils m.w.N.).