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   BFH, 05.02.2007 - IV B 73/05   

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https://dejure.org/2007,14320
BFH, 05.02.2007 - IV B 73/05 (https://dejure.org/2007,14320)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2007 - IV B 73/05 (https://dejure.org/2007,14320)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - IV B 73/05 (https://dejure.org/2007,14320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 5; FGO § 115 Abs. 2
    Pkw-Oldtimer als BV

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Behandlung der Kosten eines betrieblich genutzten 27 Jahre alten Mercedes 300 SE Cabriolet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kosten für betrieblich genutzten Oldtimer bei Angemessenheit absetzbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 05.02.2007 - IV B 73/05
    Sollte das FG nach der Vernehmung der Zeugen --etwa wegen Fehlens eines Fahrtenbuchs-- gleichwohl nicht zu der Überzeugung gelangen, dass das Fahrzeug überwiegend (vgl. hierzu z.B. das Senatsurteil vom 23. Mai 1991 IV R 58/90, BFHE 164, 537, BStBl II 1991, 798, unter 2., m.w.N.) betrieblich genutzt wurde, könnte es nicht zum notwendigen, sondern nur zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört haben (Senatsurteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).

    Dem könnte aber --abgesehen von dem Charakter des Fahrzeugs als Liebhaberobjekt-- entgegenstehen, dass es nicht geeignet war, dem Betrieb zu nützen (Senatsurteil in BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, unter 4.b).

  • BFH, 08.10.1987 - IV R 5/85

    Angemessenheit der Anschaffungskosten für Betriebs-Pkw richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 05.02.2007 - IV B 73/05
    Aufgrund des hohen Alters des eingelegten Fahrzeugs könnten sich --abweichend von der Regel (Senatsurteil vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853, unter I.3.b)-- auch die angefallenen Reparaturkosten zumindest teilweise als unangemessen erweisen.
  • BFH, 04.04.2002 - I B 140/01

    VGA; Feststellungslast

    Auszug aus BFH, 05.02.2007 - IV B 73/05
    Der Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 90 Abs. 2 FGO) bedeutet nicht, dass das Gericht von der gebotenen Sachverhaltsermittlung und Beweiserhebung absehen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. April 2002 I B 140/01, BFH/NV 2002, 1179).
  • BFH, 23.05.1991 - IV R 58/90

    Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 05.02.2007 - IV B 73/05
    Sollte das FG nach der Vernehmung der Zeugen --etwa wegen Fehlens eines Fahrtenbuchs-- gleichwohl nicht zu der Überzeugung gelangen, dass das Fahrzeug überwiegend (vgl. hierzu z.B. das Senatsurteil vom 23. Mai 1991 IV R 58/90, BFHE 164, 537, BStBl II 1991, 798, unter 2., m.w.N.) betrieblich genutzt wurde, könnte es nicht zum notwendigen, sondern nur zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört haben (Senatsurteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 20/12

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

    Denn selbst dann, wenn die Zuführung eines PKW zum Betriebsvermögen eines Unternehmers wegen seiner Eigenschaft als reines Liebhaberfahrzeug nicht als betrieblich veranlasst anzusehen sein sollte (vgl. Söhn, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 4 Rz E 1200 "Kraftfahrzeugkosten"), schließt dies nach der BFH-Rechtsprechung nicht aus, dass einzelne Fahrten mit diesem Fahrzeug als betrieblich veranlasst anzusehen sind (BFH-Beschluss vom 5. Februar 2007 IV B 73/05, BFH/NV 2007, 1106).
  • FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09

    Abzugsverbot der AfA eines betrieblich genutzten Oldtimers

    d) Der Senat kann somit offen lassen, ob die Zuführung des Pkw zum Betriebsvermögen der Klägerin bereits deshalb nicht betrieblich veranlasst war, weil es sich um ein reines Liebhaberfahrzeug handelte (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Februar 2007 IV B 73/05, BFH/NV 2007, 1106).
  • FG Nürnberg, 27.01.2012 - 7 K 966/09

    Aufwendungen für einen Ferrari Spider als Betriebsausgabe

    Eine objektive Förderungsmöglichkeit für den Betrieb fehlt, wenn erkennbar ist, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb keinen Nutzen bringt (vgl. BFH-Beschluss v. 05.02.2007 IV B 73/05, BFH/NV 2007, 1106).
  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 36/08

    Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der

    Nach ständiger Rechtsprechung entbindet nämlich der Verzicht der Beteiligten auf mündliche Verhandlung das Gericht nicht von der im Einzelfall gebotenen Sachverhaltsermittlung und Beweiserhebung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Februar 2007 IV B 73/05, BFH/NV 2007, 1106, m.w.N.).
  • FG Münster, 29.04.2011 - 4 K 4855/08

    Zordnung eines Oldtimers zum Privat- oder Betriebsvermögen eines Arztes

    Unabhängig von der Frage, ob der Pkw Austin als Liebhaberobjekt überhaupt Gegenstand des Betriebsvermögens sein kann (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 05.02.2007 IV B 73/05, BFH/NV 2007, 1106), scheidet die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen im Streitfall deshalb aus, da zur Überzeugung des Senats der betriebliche Nutzungsanteil des Fahrzeugs nicht mehr als 50 % der gesamten Nutzung betrug.

    Eine objektive Förderungsmöglichkeit für den Betrieb fehlt, wenn erkennbar ist, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb keinen Nutzen bringt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1106).

  • FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14

    Rückgängigmachen eines Investitionsabzugsbetrages für ein Oldtimer-Fahrzeug und

    Ebenso wenig einer Entscheidung bedarf die in der Einspruchsentscheidung zu ESt und GewSt-Messbetrag 2007 aufgeworfene Frage, ob das Oldtimerfahrzeug überhaupt wirksam dem Betriebsvermögen des Einzelunternehmens zugeführt werden konnte vor dem Hintergrund, dass es sich um ein reines Liebhaberfahrzeug handeln könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 05.02.2007 IV B 73/05, BFH/NV 2007, 1106 ).
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