Rechtsprechung
   BFH, 15.05.1997 - IV B 74/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,37449
BFH, 15.05.1997 - IV B 74/96 (https://dejure.org/1997,37449)
BFH, Entscheidung vom 15.05.1997 - IV B 74/96 (https://dejure.org/1997,37449)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - IV B 74/96 (https://dejure.org/1997,37449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,37449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Unter den besonderen Umständen des Streitfalles wäre aber wohl als einzige angemessene Reaktion auf die entstandenen Verluste die Einstellung der verlustbringenden Tätigkeit in Betracht gekommen (Senatsurteil in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und Senatsbeschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668, zu 2. a der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 24.02.1999 - X R 106/95

    Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei

    aa) Erweitert der Steuerpflichtige seinen bestehenden Gewerbebetrieb um eine zusätzliche Tätigkeit (hier: Vermietung eines Motorboots mit Trailer und Zugfahrzeug), spricht --wie bei einem neu gegründeten Gewerbebetrieb (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N.; vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668)-- der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnabsicht.
  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    "Anlaufverluste" hat die bisherige Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668).
  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    Ein neu gegründeter Betrieb wird nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben, wenn er so, wie der Steuerpflichtige ihn führt, von vornherein nicht in der Lage ist, nachhaltige Gewinne zu erzielen; nach objektiver Beurteilung stellt er von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dar (BFH-Beschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668; ferner Urteil vom 22. März 1996 III R 49/95, BFH/NV 1996, 812, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

    Allerdings kann sich derjenige, der keine Beweisanträge stellt und die angeblich mangelnde Sachaufklärung des Gerichts in der mündlichen Verhandlung nicht rügt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung) grundsätzlich nicht auf die Verletzung der Aufklärungspflicht berufen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668, unter 3. der Gründe; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz. 33, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2007 - IV B 38/05

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen die Denkgesetze;

    Er stellt dann nach objektiver Beurteilung keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dar (vgl. nur den vom FG zitierten Senatsbeschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668).
  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 12 K 130/98

    Vermietung eines Wohnmobils als Liebhaberei

    Zudem gilt der Beweis für eine fehlende Einkünfteerzielungsabsicht für ein erst neu begonnenes Unternehmen als erbracht, wenn dieses so, wie es vom Steuerpflichtigen betrieben worden ist, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen; nach objektiver Beurteilung stellt in einem solchen Fall das Unternehmen von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des ESt-Rechts dar (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668).

    Die Kl haben auch nicht nachgewiesen, daß sie die objektiven Gegebenheiten verkannt hätten und erwartet hätten, die Verluste auszugleichen (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, a.a.O.).

  • BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verletzung der Gewährung

    Der Antragsteller hat weder ausgeführt, was das FG noch hätte aufklären müssen, noch hat er --wie erforderlich (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668, Nr. 3 der Gründe)-- dargelegt, warum er diesen Mangel nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat.
  • BFH, 10.06.2005 - IV B 44/05

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist

    a) Soweit die Kläger eine mangelhafte Sachaufklärung wegen unterlassener Beweisaufnahme rügen, haben sie nicht --wie erforderlich (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668, Nr. 3 der Gründe)-- dargelegt, warum sie diesen Mangel nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt haben.
  • BFH, 21.08.2006 - IV B 144/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung

    aa) Die schlüssige Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) erfordert die Darlegung, warum --trotz fachkundiger Vertretung-- dieser Mangel nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668, zu 3.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 101 und 103, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97

    Sachaufklärungsrüge; Gewinnerzielungsabsicht bei Forellenzucht

  • BFH, 23.09.2003 - IV B 48/02

    Fall von geringer Bedeutung bei Streit um die Höhe eines Entnahmegewinns

  • FG Hamburg, 14.12.2001 - V 299/99

    Zur Gewinnerzielungsabsicht bei atypisch stillen Gesellschaften

  • BFH, 18.01.2005 - X B 187/03

    Fehlen von Entscheidungsgründen

  • FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07

    Planung, Montage und Vertrieb von Musikstudioeinrichtungen als Liebhaberei

  • FG München, 21.12.2001 - 15 V 2659/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Aussetzung der

  • FG München, 07.05.2001 - 13 K 909/98

    Sog. Liebhaberei bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht