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BFH, 14.12.1999 - IV B 77/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Zuschuss der Stadt - Einnahmen - Kapitalrückfluss - Auflösung von Verbindlichkeiten
- Judicialis
FGO § 5 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 96; ; AO 1977 § 174 Abs. 2 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 76, 96, 115 Abs. 2, 3; GG Art. 103 Abs. 1
Urteilsberichtigung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; lange Verfahrensdauer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 14.12.1999 - IV B 76/99
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 77/99
Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss vom heutigen Tage IV B 76/99 in der Einkommensteuersache 1990 Bezug genommen.Soweit die Kläger auf die bereits in der Einkommensteuersache 1990 vorgetragenen Gründe verweisen, wird gleichfalls auf den o.a. Beschluss in der Sache IV B 76/99 Bezug genommen.
- BFH, 25.11.1998 - IV B 10/98
Revision; überlange Verfahrensdauer
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 77/99
Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn dadurch die Durchsetzung der prozessualen Rechte gefährdet wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 1998 IV B 10/98, BFH/NV 1999, 655, m.w.N.). - BFH, 22.10.1994 - V B 40/94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 77/99
Außerdem führen Mängel, die dem Verwaltungsverfahren anhaften, wie hier die von den Klägern beanstandete Verfahrensdauer, grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 1998 III B 153/96, nicht veröffentlicht, juris, und vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610).
- BFH, 28.10.1998 - IV B 155/97
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 77/99
Zur ordnungsgemäßen Rüge, das FG habe aufgrund eines mangelhaft aufgeklärten Sachverhalts entschieden (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 IV B 155/97, BFH/NV 1999, 632), hätten sie zumindest bezogen auf die einzelnen Zahlungen im Streitjahr die Tatsachen im Einzelnen angeben müssen, aus denen ersichtlich würde, welche konkreten Zahlungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den einzelnen Mietobjekten gestanden haben sollen. - BFH, 05.02.1998 - III B 153/96
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 77/99
Außerdem führen Mängel, die dem Verwaltungsverfahren anhaften, wie hier die von den Klägern beanstandete Verfahrensdauer, grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 1998 III B 153/96, nicht veröffentlicht, juris, …und vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610). - BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98
Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 77/99
Dem steht das BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98 (BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407) nicht entgegen. - BFH, 06.09.1995 - XI R 37/95
Auch bei bewußt herbeigeführten widerstreitenden Steuerfestsetzungen kommt eine …
Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 77/99
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern herangezogenen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 1995 XI R 37/95 (BFHE 179, 196, BStBl II 1996, 148).
- FG Köln, 06.02.2007 - 7 K 4052/05
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Erklärung der persönlichen und …
So hat die Antragstellerin ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt nicht erklärt (vgl. § 117 Abs. 2 ZPO), so dass ihr schon aus diesem Grund keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann (BFH, Beschl. v. 14.12.1999, IV S 4/99, BFH/NV 2000, 850).Die Entscheidung löst keine Gerichtskosten aus (vgl. BFH, Beschl. v. 14.12.1999, IV S 4/99, BFH/NV 2000, 850).
- BFH, 28.02.2003 - VIII B 199/02
Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; …
Die Kläger haben selbst nicht behauptet, dass infolge der Prozessdauer die Durchsetzung der prozessualen Rechte der Beteiligten gefährdet war (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1999 IV B 77/99, BFH/NV 2000, 850, m.w.N.).