Rechtsprechung
   BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15067
BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05 (https://dejure.org/2006,15067)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2006 - IV B 79/05 (https://dejure.org/2006,15067)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - IV B 79/05 (https://dejure.org/2006,15067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05
    a) Soweit die Beschwerde darauf gestützt ist, dass das FG-Urteil vom Urteil "vom 18.09.2002, BStBl. 2002 II S. 291" abweiche, ist nicht einmal erkennbar, welches Urteil gemeint sein soll.

    Dasselbe gilt für die zusätzlich angeführten Entscheidungen vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) und vom 14. Januar 2004 IX R 88/00 (BFH/NV 2004, 1089, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2004, 1064), von denen das FG ebenfalls abgewichen sein soll.

  • BFH, 30.05.2005 - X B 149/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05
    Zur Darlegung der Divergenz (§§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist es erforderlich, dass in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze aus angeblich abweichenden Entscheidungen des BFH oder eines anderen Gerichts so gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; ständige Rechtsprechung, aus neuerer Zeit z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618).
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95

    "Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05
    Die Veräußerung an die Gesellschafter steht nicht einer Realteilung ohne Ausgleichszahlung gleich, die der Senat nicht als Veräußerung angesehen hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).
  • FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03

    Gewerbesteuer: Keine Infektionswirkung durch eine im Grundstückshandel gewerblich

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05
    b) Auch eine Abweichung vom Urteil des FG Hamburg vom 29. Mai 2006 5 K 120/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1585) ist weder in zulässiger Weise dargelegt noch liegt sie vor.
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05
    Dasselbe gilt für die zusätzlich angeführten Entscheidungen vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) und vom 14. Januar 2004 IX R 88/00 (BFH/NV 2004, 1089, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2004, 1064), von denen das FG ebenfalls abgewichen sein soll.
  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05
    Abgesehen davon hat der BFH in seinem Urteil vom 14. November 1995 VIII R 16/93 (BFH/NV 1996, 466) entschieden, dass im Rahmen eines von einer Mitunternehmerschaft ausgeübten gewerblichen Grundstückshandels die übrigen Gesellschafter sich die Branchenkenntnisse und Geschäftsbeziehungen auch nur eines Gesellschafters als Vertretungsorgan zurechnen lassen müssen.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05
    Zur Darlegung der Divergenz (§§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist es erforderlich, dass in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze aus angeblich abweichenden Entscheidungen des BFH oder eines anderen Gerichts so gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; ständige Rechtsprechung, aus neuerer Zeit z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9207/04

    Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung

    Der hier abgeschlossene Darlehensvertrag legt den Schluss näher, dass ein langfristiges Behalten der Wohnungen bei Abschluss des Darlehensvertrages geplant war (vgl. BFH, Beschluss vom 20.12.2006 IV B 79/05, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht