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   BVerwG, 13.03.1973 - IV B 8.72   

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BVerwG, 13.03.1973 - IV B 8.72 (https://dejure.org/1973,749)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1973 - IV B 8.72 (https://dejure.org/1973,749)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1973 - IV B 8.72 (https://dejure.org/1973,749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Zulässigkeit eines Wohnfloßes auf einem Baggersee - Wohnfloß als bauliche Anlage - Irrevisibilität von Landesrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 29 S. 1
    Wohnfloß als bauliche Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1973 - IV B 8.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat die Rechtssache nur dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.).

    Die Beschwerde läßt aber die gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegungen (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.) darüber vermissen, welche damit zusammenhängenden Rechtsfragen grundsätzlicher Art in dem oben erwähnten Sinne in einem künftigen Revisionsverfahren geklärt werden könnten.

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68

    Begriff der "baulichen Anlage"; Wohnwagen; Untersagung einer bestimmten

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1973 - IV B 8.72
    Zu den baulichen Anlagen im Sinne von § 29 BBauG gehören jedenfalls solche ortsfesten Vorhaben, bei denen die ihnen "vom Verfügungsberechtigten zugewiesene Funktion deutlich macht, daß" sie "anstelle eines anderen, üblicherweise mit dem Boden ortsfest verbundenen Vorhabens, etwa eines Wochenendhauses, treten" sollen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - [Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9]).

    Dabei sind auch aus planungsrechtlicher Sicht an die "Ortsfestigkeit" des Vorhabens keine hohen technischen Anforderungen zu stellen; es kann z.B. genügen, daß das Vorhaben nur durch seine Schwerkraft mit dem Grundstück verbunden ist (vgl. Urteil vom 26. Juni 1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.07.1970 - IV B 209.69

    Hausboot als bauliche Anlage; Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1973 - IV B 8.72
    Deshalb hat der Senat ein für Wohnzwecke eingerichtetes Hausboot, das durch eine Slipanlage mit dem Boden verbunden war, als bauliche Anlage im Sinne der §§ 29, 35 BBauG anerkannt (Beschluß vom 22. Juli 1970 - BVerwG IV B 209.69 - [BRS 23 Nr. 134]).
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    In diesem Sinne hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9) ausgeführt, daß die Art der Verbindung jedenfalls dann keine Rolle spiele, wenn die von dem Verfügungsberechtigten dem Vorhaben zugewiesene Funktion deutlich mache, daß es an die Stelle eines anderen, üblicherweise mit dem Boden ortsfest verbundenen Vorhabens, etwa eines Wochenendhauses, treten solle (vgl. auch Beschluß vom 13. März 1973 - BVerwG IV B 8.72 -), zumal aus planungsrechtlicher Sicht an die "Ortsfestigkeit" ohnehin keine hohen technischen Anforderungen zu stellen seien.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2018 - 2 S 13.18

    Hausboot ist keine bauliche Anlage

    Dies wird in Rechtsprechung und Literatur für die Bauordnungen mehrerer Bundesländer so gesehen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 15. Juli 2015 - 3 L 62.10 - juris Rn. 47; Beschluss vom 26. April 2001 - 1 M 107.00 - juris Rn. 7; Dirnberger in: Simon/Busse, BayBO, 128. EL Dezember 2017, Rn. 138 f. zu Art. 2; zum Begriff der baulichen Anlage im BauGB: BVerwG, Beschluss vom 13. März 1973 - IV B 8.72 - juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. aber auch OVG Koblenz, Urteil vom 9. Juli 1970 - 1 A 112.68 - VerwRspr. 1971, 546 ) und gilt auch für den hier einschlägigen § 2 Abs. 1 BbgBO, obgleich dort ortsfest benutzte Schiffe nicht ausdrücklich genannt werden.

    Die Abgrenzung, ob es sich um eine bauliche Anlage oder um ein Sportboot handelt, richtet sich vielmehr danach, ob die schwimmfähige Anlage unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ihrer "Funktion" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1973, a.a.O., Rn. 5) nach an die Stelle eines üblicherweise mit dem Boden ortsfest verbundenen Vorhabens, etwa eines Wochenendhauses oder einer Wohnung, treten soll - wobei seltene Ausfahrten einer solchen Einordnung nicht entgegenstehen dürften (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 30. April 2012 - 8 A 45.11 - juris Rn. 41) - oder ob sie - wie ein Sportboot - zum Befahren von Gewässern bestimmt ist und hierfür genutzt werden soll (vgl. Krautzberger in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 128. EL Februar 2018, Rn. 30 zu § 29).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2021 - 1 MB 8/21

    Baurechtliche Beseitigungsverfügung für ortsfestes Hausboot; bauliche Anlage

    Entsprechend finden sich in der veröffentlichten Rechtsprechung jeweils über die vorgenannten Aspekte hinausgehende Anhaltspunkte für die Absicht einer überwiegend ortsfesten Verwendung (BVerwG, Beschluss vom 13.03.1973 - IV B 8.72 -, Rn. 5, juris: Wohnfloß, das durch einen Holzsteg und zwei an Land in Beton eingelassene Ketten festgehalten wird; OVG NRW, Beschluss vom 01.08.2016 - 7 B 683/16 -, juris, und VG Köln, Beschluss vom 10.06.2016 - 2 L 1110/16 -, Rn. 12 ff., Rn. 22, juris: Nutzung der auf einem Ponton zu errichtenden Aufbauten als Clubheim; OVG M.-V., Urteil vom 15.07.2015 - 3 L 62/10 -, Rn. 2, Rn. 47, juris: seit 2000 an einem Anleger liegende Holzkogge mit Büroräumen für ein Fahrgastschifffahrtsunternehmen und Lagerräumen für ein am Ufer befindliches Restaurant; Hess. VGH, Beschluss vom 14.04.1986 - 4 TH 449/86 -, Rn. 27, juris: Nutzung eines seit Jahren ortsfest am Ufer liegenden Fahrgastschiffs als Gaststätte; Schl.-Holst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2007 - 7 B 573/07

    Warenautomat ist eine bauliche Anlage

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1973 - 4 B 8.72 -, BRS 27 Nr. 121; Krautzberger, in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Juli 2004, Rn. 27 zu § 29 BauGB.
  • OVG Berlin, 02.05.1977 - II B 2.77

    Befreiung vom naturschutzrechtlichen Vegetationsschutz ; Vorbeugender

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  • VG Cottbus, 11.02.2016 - 3 L 18/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Es fällt auch unter den bauplanungsrechtlichen Begriff der baulichen Anlage im Sinne des § 29 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG IV C 33.71 -, BVerwGE 44, 59, juris Rn. 19 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1973 - BVerwG IV B 8.72 -, BRS 27 Nr. 200, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1970 - BVerwG IV B 209.69 -, BRS 23 Nr. 134).
  • VG Schleswig, 30.04.2012 - 8 A 45/11
    An die Verbindung mit dem Erdboden sind bauplanungsrechtlich keine hohen Anforderungen zu stellen, so dass die Befestigung mittels Seilen an in den Erdboden der Schlei eingelassene Pfähle insoweit ausreichend ist (vgl. folgende Fälle, in denen das Bundesverwaltungsgericht das Vorliegen einer baulichen Anlage iSd des § 29 BauGB bzw. § 29 BBauG angenommen hat: Hausboot im Außenbereich, das mittels eines Slipanlage mit dem Boden verbunden war und für Wohnzwecke eingerichtet war: BVerwG, Beschluss vom 22.07.1970 - IV B 209.69 -, BRS 23 Nr. 134; Wohnfloß auf Baggersee, das an einem Holzsteg befestigt war und mit zwei Ketten, die an Land in Beton gegossen waren, befestigt war: BVerwG, Beschluss vom 13.03.1973 - IV B 8.72 -, juris; Wohnboot auf einem Weiher, das mit drei Eisenrohren verankert war, die am Ufer verschraubt waren: BVerwG, Urteil vom 31.08.1973 - IV C 33.71 -, juris).
  • VGH Hessen, 14.04.1986 - 4 TH 449/86

    Bauaufsichtsrecht: Fahrgastschiff als bauliche Anlage

    Dabei muß die bauliche Anlage nach dieser gesetzlichen Alternative nicht durch eigene Schwere auf dem Erdboden selbst ruhen - dies ist in § 2 Abs. 1 Satz 2, 1. Fall HBO geregelt - sondern sie muß ihrer Funktion gemäß in etwa einem Bauwerk vergleichbar überwiegend ortsfest sein; dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich auf dem Land oder - wie hier - auf dem Wasser befindet (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 14.09.1978 - VI B 48/78 - BRS 31 Nr. 131 m.w.N.; so auch BVerwG, Beschlüsse vorn 22.07.1970 - IV B 209.69 - BRS 23, Nr. 134 und vom 13.03.1973 - IV B 8.72 - BRS 27 Nr. 121 - , allerdings nur für den Begriff der baulichen Anlage im Sinne der bauplanungsrechtlichen Bestimmung des § 29 BBauG).
  • VG Köln, 10.06.2016 - 2 L 1110/16

    Untersagung weiterer Bauarbeiten auf einer Baustelle unter gleichzeitiger

    Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31. August 1973 - IV C 33.71 -, juris ([Wohnboot als bauliche Anlage im Bauplanungsrecht]); BVerwG, Beschluss vom 13. März 1973 - IV B 8.72 -, jurion (Rn. 5 [Wohnfloß als bauliche Anlage]); OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Oktober 1973 - III A 59/73 -, juris (Wohnboot als bauliche Anlage), wozu im baurechtlichen Sinne auch das Gewässerbett zählt.
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