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   BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16   

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https://dejure.org/2017,28471
BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16 (https://dejure.org/2017,28471)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2017 - IV B 8/16 (https://dejure.org/2017,28471)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - IV B 8/16 (https://dejure.org/2017,28471)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 40 Abs 2, FGO § 40 Abs 3, GG Art 19 Abs 4, GG Art 28 Abs 2 S 3, GG Art 106 Abs 6, GG Art 108 Abs 4 S 2, FGO § 115 Abs 2
    (Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide)

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 FGO, § 40 Abs 3 FGO, Art 19 Abs 4 GG, Art 28 Abs 2 S 3 GG, Art 106 Abs 6 GG
    Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide

  • IWW

    § 40 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 FGO, § 40 Abs. 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, Art. 28 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes, Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG, Art. 106 Abs. 6 GG, Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen Gewerbesteuermessbescheid; Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren Begründungen des finanzgerichtlichen Urteils

  • rewis.io

    Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen Gewerbesteuermessbescheid; Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren Begründungen des finanzgerichtlichen Urteils

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 40 Abs. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen Gewerbesteuermessbescheid

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbesteuermessbescheide - und die Klagebefugnis der Gemeinden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.01.1976 - III R 60/74

    Ausschluß eines Klagerechts - Gemeinde - Grundsteuermeßbetragsbescheid -

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    Vielmehr entspricht es ständiger Rechtsprechung des BFH, dass den Gemeinden gegen Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide der FÄ ein Klagerecht grundsätzlich nicht zusteht (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 60/74, BFHE 118, 285, BStBl II 1976, 426, unter 1., m.w.N.).

    Nur ausnahmsweise kann sich eine Klagebefugnis der Gemeinde aus § 40 Abs. 3 FGO ergeben (zur Entstehung der Norm BFH-Urteil in BFHE 118, 285, BStBl II 1976, 426, unter 1.).

    Demzufolge kann auch aus Art. 106 Abs. 6 GG kein Recht der Gemeinden auf Erlass bestimmter Steuermessbescheide (BFH-Urteil in BFHE 118, 285, BStBl II 1976, 426, unter 2.b) oder auf Ausgleich des durch Fehler im Steuermessbetragsverfahren verursachten Steuerausfalls hergeleitet werden (BVerwG-Urteil in BVerwGE 140, 34, unter 2.a cc).

    cc) Ebenso ist geklärt, dass den Gemeinden auch aus Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG kein Recht auf Erlass bestimmter Steuermessbescheide zukommt (BFH-Urteil in BFHE 118, 285, BStBl II 1976, 426, unter 2.a; BVerwG-Urteil in BVerwGE 140, 34, unter 2.a aa).

  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10

    Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen,

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    aa) Die von der Klägerin geltend gemachte Beeinträchtigung des Schutzbereichs der kommunalen Finanzhoheit (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes --GG--) kann nur angenommen werden, wenn eine nachhaltige, von der Gemeinde nicht mehr zu bewältigende und hinzunehmende Einengung ihrer Finanzspielräume vorliegt (BVerwG-Urteil vom 15. Juni 2011  9 C 4/10, BVerwGE 140, 34, unter 2.a bb, m.w.N.).

    Auch wenn eine Gemeinde grundsätzlich weder im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs noch nach den Grundsätzen über die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts auf öffentlich-rechtliche Sonderbeziehungen vom Land als Träger der Finanzverwaltung Ersatz des Gewerbesteuerausfalls verlangen kann, der ihr durch Fehler der zuständigen Landesfinanzbehörde bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages entstanden ist, kommt ein solcher Anspruch ausnahmsweise in Betracht, wenn eine unwirksame oder zu niedrige Festsetzung der Steuermessbeträge und der damit verbundene Steuerausfall zur Folge hat, dass die nach Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG garantierte Finanzhoheit der betroffenen Gemeinde verletzt wird (näher BVerwG-Urteil in BVerwGE 140, 34, unter 2.a bb).

    Demzufolge kann auch aus Art. 106 Abs. 6 GG kein Recht der Gemeinden auf Erlass bestimmter Steuermessbescheide (BFH-Urteil in BFHE 118, 285, BStBl II 1976, 426, unter 2.b) oder auf Ausgleich des durch Fehler im Steuermessbetragsverfahren verursachten Steuerausfalls hergeleitet werden (BVerwG-Urteil in BVerwGE 140, 34, unter 2.a cc).

    cc) Ebenso ist geklärt, dass den Gemeinden auch aus Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG kein Recht auf Erlass bestimmter Steuermessbescheide zukommt (BFH-Urteil in BFHE 118, 285, BStBl II 1976, 426, unter 2.a; BVerwG-Urteil in BVerwGE 140, 34, unter 2.a aa).

  • BFH, 17.10.2001 - I B 6/01

    Eigenheimzulage für unentgeltliche Wohnungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    Für eine Gemeinde in ihrer Eigenschaft als --wie im Streitfall-- Gewerbesteuerberechtigte bedeutet dies, dass sie nur dann ausnahmsweise befugt ist, wegen der Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages Klage zu erheben, wenn die Voraussetzungen des § 40 Abs. 3 FGO erfüllt sind (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 I B 6/01, BFHE 196, 205, BStBl II 2002, 91, unter II.A.1., m.w.N.).

    Nach § 40 Abs. 3 FGO können Gemeinden als Abgabenberechtigte wegen der von den FÄ festgesetzten oder festzusetzenden Gewerbesteuermessbeträge Klage erheben, wenn das betreffende Finanzamt als Landesfinanzbehörde die Gewerbesteuer ganz oder teilweise für die Gemeinde verwaltet und das Land die Gewerbesteuer ganz oder teilweise unmittelbar oder mittelbar schulden würde (BFH-Beschluss in BFHE 196, 205, BStBl II 2002, 91, unter II.A.1.).

    Mittelbar i.S. des § 40 Abs. 3 FGO schuldet ein Land eine Abgabe, wenn es öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, die Abgabenschuld eines Dritten zu erfüllen (BFH-Beschluss in BFHE 196, 205, BStBl II 2002, 91, unter II.A.3.b).

  • FG Köln, 14.01.2016 - 13 K 1398/13

    Ausschluss einer Gemeinde von der Erhebung einer Klage gegen

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Januar 2016 13 K 1398/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 14.04.2016 - III B 108/15

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835; vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, Rz 9; vom 14. April 2016 III B 108/15, Rz 25).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835; vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, Rz 9; vom 14. April 2016 III B 108/15, Rz 25).
  • BFH, 21.10.1970 - I R 94/68
    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    Es kann dahinstehen, ob die Rüge einer Abweichung des angefochtenen Urteils von dem BFH-Urteil vom 21. Oktober 1970 I R 81, 82, 92-94/68 (BFHE 100, 295, BStBl II 1971, 30) den formellen Anforderungen an eine Divergenzrüge entspricht.
  • BFH, 22.11.1955 - I B 43/55

    Zerlegung des Steuermeßbetrags im Falle des Vorhandenseins von Betriebsstätten

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    a) Gemeinden als Träger von Hoheitsrechten haben nach heutiger Rechtslage keine allgemeine Rechtsmittelbefugnis gegen Bescheide der Finanzämter (FÄ) mehr (näher zur Historie BFH-Beschluss vom 22. November 1955 I B 43/55 U, BFHE 62, 115, BStBl III 1956, 44; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. Januar 1995  8 C 30/92, BVerwGE 97, 357, BStBl II 1995, 522, unter 1.c, dort auch zu den als Ersatz für den Wegfall der früheren Rechtsmittelbefugnis geschaffenen Mitwirkungsrechten der Gemeinden).
  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835; vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, Rz 9; vom 14. April 2016 III B 108/15, Rz 25).
  • BFH, 20.07.2005 - XI B 95/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16
    Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835; vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 6. Dezember 2011 XI B 44/11, Rz 9; vom 14. April 2016 III B 108/15, Rz 25).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92

    Keine Befugnis der Gemeinden, die Beteiligung von Gemeindebediensteten an

  • OLG Köln, 06.07.2017 - 7 U 185/16

    Amtshaftungsansprüche einer Gemeinde wegen fehlerhafter Festsetzung des

    Eine Aussetzung des hiesigen Verfahrens bis zur Erledigung des vor dem Bundesfinanzhofs zum Aktenzeichen IV B 8/16 anhängigen Verfahrens wegen Nichtzulassung der Revision ist nicht veranlasst, da der Rechtstreit schon - wie oben aufgeführt wurde - aus anderen Gründen entscheidungsreif ist.
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