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   BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96   

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https://dejure.org/1996,4410
BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96 (https://dejure.org/1996,4410)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1996 - IV B 8/96 (https://dejure.org/1996,4410)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1996 - IV B 8/96 (https://dejure.org/1996,4410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Ausschluss eines ehrenamtlichen Richters von der weiteren Mitwirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.06.1989 - VIII B 86/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96
    Zwar ist Unzulässigkeit wegen Rechtsmißbrauchs anzunehmen, wenn die Ablehnung einen Spruchkörper oder alle Berufsrichter pauschal betrifft, ohne daß ernstliche Gründe in der Person der jeweiligen einzelnen Richter geltend gemacht werden (BFH-Beschluß vom 30. Juni 1989 VIII B 86/88, BFH/NV 1990, 175).

    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (BFH- Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und in BFH/NV 1990, 175).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (BFH- Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und in BFH/NV 1990, 175).

    Denn unrichtige Rechtsansichten und Verfahrensverstöße sind kein Grund für die Besorgnis der Befangenheit, wenn nicht zugleich Anhaltspunkte für unsachliche Erwägungen vorliegen (vgl. BFH in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und Beschluß vom 22. Juni 1995 IV B 37/95, BFH/NV 1996, 145).

  • BFH, 17.08.1989 - VII B 70/89

    Zur Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat deshalb entschieden, daß in einem solchen Fall das Rechtsschutzinteresse für das Ablehnungsgesuch fehlt (Beschluß vom 17. August 1989 VII B 70/89, BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, m. w. N.).

    Ob dies auch hinsichtlich der angestrebten Tatbestandsberichtigung der Fall ist (dazu BFH in BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899) kann offenbleiben.

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96
    In einem solchen Fall liegt ein Mißbrauch des Ablehnungsrechts vor, wenn der Antrag gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Ablehnung rechtfertigen könnten (BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1994 IV B 85/93, BFH/NV 1995, 33; vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, m. w. N.).
  • BFH, 23.02.1994 - IV B 85/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96
    In einem solchen Fall liegt ein Mißbrauch des Ablehnungsrechts vor, wenn der Antrag gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Ablehnung rechtfertigen könnten (BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1994 IV B 85/93, BFH/NV 1995, 33; vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, m. w. N.).
  • BFH, 18.04.1986 - IV E 7/85

    Besorgnis der Befangenheit von Richtern

    Auszug aus BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96
    Der Wert des Beschwerdegegenstands wird für jeden abgelehnten Richter auf je 10 v. H. des Streitwerts in der Hauptsache bemessen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. April 1986 IV E 7/85, BFH/NV 1988, 516).
  • BFH, 22.06.1995 - IV B 37/95

    Antrag auf Ablehnung eines Berichterstatters des Finanzamtes wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96
    Denn unrichtige Rechtsansichten und Verfahrensverstöße sind kein Grund für die Besorgnis der Befangenheit, wenn nicht zugleich Anhaltspunkte für unsachliche Erwägungen vorliegen (vgl. BFH in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und Beschluß vom 22. Juni 1995 IV B 37/95, BFH/NV 1996, 145).
  • FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05

    Anhörungsrüge gemäß § 133 a FGO und Ablehnungsgesuch gegen die Senatsmitglieder

    Daher kann das Gericht das unzulässige Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zurückweisen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1960, 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1; BFH, Beschluss vom 12. September 1996, IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243).
  • BFH, 25.02.1999 - V S 2/99

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Gegenvorstellung und

    Es ist pauschal gegen den gesamten Spruchkörper gerichtet, ohne daß ernstliche Gründe in der Person der jeweiligen einzelnen Richter geltend gemacht werden, und wird mit einem Umstand begründet, der unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Ablehnung rechtfertigen kann (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1996 IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243).
  • BFH, 24.02.2000 - IV S 16/99

    Richterablehnung; Wiederholung eines bereits zurückgewiesenen Ablehnungsgrundes

    Das FG hat in seinem Beschluss vom 22. Juli 1999 zutreffend ausgeführt, dass es unzulässig ist, alle Mitglieder eines Spruchkörpers ohne Angabe in der Person der einzelnen Richter liegender ernstlicher Gründe als befangen abzulehnen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. September 1996 IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243; sowie BFH-Beschluss vom 8. Oktober 1997 I B 103/97, BFH/NV 1998, 475).
  • BFH, 24.02.2000 - IV S 15/99

    Richterablehnung; Ablehnung des gesamten Spruchkörpers

    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. September 1996 IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243, m.w.N.) ist ein Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich, wenn der gesamte Spruchkörper oder alle Berufsrichter pauschal abgelehnt werden, ohne dass ernstliche Gründe in der Person der jeweiligen einzelnen Richter geltend gemacht werden.
  • BFH, 14.06.2000 - IV B 26/99

    Steuerberater - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnungsgesuch - Unparteilichkeit

    Unabhängig davon sind unrichtige Rechtsansichten und Verfahrensverstöße kein Grund für die Besorgnis der Befangenheit, wenn nicht zugleich Anhaltspunkte für unsachliche Erwägungen vorliegen (Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1995 IV B 37/95, BFH/NV 1996, 145, und vom 12. September 1996 IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243).
  • BFH, 11.02.2000 - IX S 1/00

    Pauschale Richterablehnung; Gegenvorstellung

    Es ist darüber hinaus kein Umstand erkennbar, der unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Ablehnung rechtfertigen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 12. September 1996 IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243).
  • BFH, 25.07.1997 - VI B 68/97

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Eine pauschale Ablehnung in diesem Sinne liegt jedoch nicht vor, wenn der Beteiligte die Richter eines Senats im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte für die Befangenheit in der Kollegialentscheidung ablehnt (BFH-Beschlüsse vom 17. April 1996 I B 134/95 BFH/NV 1996, 826, und vom 12. September 1996 IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243).
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