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   BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09   

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https://dejure.org/2011,13734
BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09 (https://dejure.org/2011,13734)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - IV B 81/09 (https://dejure.org/2011,13734)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - IV B 81/09 (https://dejure.org/2011,13734)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht - Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

  • openjur.de

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision; Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht; Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 138 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 76, FGO § 155, ZPO § 295, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht - Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht - Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 76 FGO, § 155 FGO
    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht - Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

  • rewis.io

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht - Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

  • ra.de
  • rewis.io

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht - Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Anforderungen an die Darlegung eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Beiderseitige Erklärung der Beteiligten im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 03.06.1992 - II B 192/91

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Die schlüssige Rüge (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) erfordert daher u.a. die Darlegung, dass der Verfahrensfehler in der Vorinstanz gerügt wurde oder weshalb eine derartige Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34, und vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354).
  • BFH, 23.03.2009 - II B 119/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Die verfahrensrechtliche Wirkung der Erledigung aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen (§ 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) tritt jedoch nur ein, wenn die Beschwerde oder Revision statthaft und auch im Übrigen zulässig ist (BFH-Beschlüsse vom 16. März 1989 VII R 82/88, BFHE 156, 79, BStBl II 1989, 569, und vom 23. März 2009 II B 119/08, juris).
  • BFH, 14.04.2003 - VII B 267/02

    Versandhandel mit Kaffee

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Dafür muss schlüssig vorgetragen werden, weshalb das Urteil willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint und daher das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung beschädigen kann (BFH-Beschlüsse vom 14. April 2003 VII B 267/02, BFHE 202, 91, und vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 25.01.2008 - X B 90/07

    Zur Revisionszulassung führender sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Dies genügt nicht für die Darlegung eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2007 VIII B 205/06, BFH/NV 2007, 1634, und vom 25. Januar 2008 X B 90/07, BFH/NV 2008, 610).
  • BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Daher muss zur Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen der Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO detailliert begründet werden, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten widerspricht, oder dass eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 16.03.1989 - VII R 82/88

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Organisationsmangel - Revision -

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Die verfahrensrechtliche Wirkung der Erledigung aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen (§ 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) tritt jedoch nur ein, wenn die Beschwerde oder Revision statthaft und auch im Übrigen zulässig ist (BFH-Beschlüsse vom 16. März 1989 VII R 82/88, BFHE 156, 79, BStBl II 1989, 569, und vom 23. März 2009 II B 119/08, juris).
  • BFH, 18.02.1994 - VIII B 46/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revison bei Entsprechung

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Wird dem mit der Klage gegen einen Feststellungsbescheid verfolgten sachlichen Begehren durch Änderung der Einkommensteuerbescheide als Folgebescheide im Ergebnis voll entsprochen, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Februar 1994 VIII B 46/92, BFH/NV 1994, 728).
  • BFH, 26.02.2008 - XI B 169/07

    Begründetheit der Steuerforderung i.S. des § 3 Abs. 1 KO - Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Die Tatsachen- und Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit der Prüfung des BFH im Rahmen von Verfahrensrügen entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2008 XI B 169/07, BFH/NV 2008, 830, m.w.N).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Dafür muss schlüssig vorgetragen werden, weshalb das Urteil willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint und daher das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung beschädigen kann (BFH-Beschlüsse vom 14. April 2003 VII B 267/02, BFHE 202, 91, und vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09
    Die schlüssige Rüge (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) erfordert daher u.a. die Darlegung, dass der Verfahrensfehler in der Vorinstanz gerügt wurde oder weshalb eine derartige Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34, und vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354).
  • BFH, 30.09.2010 - IX B 66/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rüge materiell-rechtlicher Fehler

  • BFH, 29.05.2007 - VIII B 205/06

    Zinsfestsetzung; Festsetzungsfrist

  • BFH, 05.12.2005 - X B 17/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Hinweispflicht, Überraschungsentscheidung

  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Zur Begründung eines solchen qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers muss jedoch schlüssig vorgetragen werden, weshalb das Urteil willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint und daher das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung beschädigen kann (BFH-Beschlüsse vom 14. April 2003 VII B 267/02, BFHE 202, 91; vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 14. April 2011 IV B 81/09, BFH/NV 2011, 1181).
  • BFH, 22.07.2013 - I B 158/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung der NBZ

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beteiligten den Rechtsstreit insgesamt hätten für erledigt erklären wollen (BFH-Beschluss vom 14. April 2011 IV B 81/09, BFH/NV 2011, 1181), weil dann dem Rechtsmittelgericht von vornherein die Möglichkeit gefehlt hätte, sachlich auf den Antrag des Rechtsmittelführers einzugehen (BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
  • BFH, 12.06.2012 - I B 148/11

    Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen

    Zur Begründung eines solchen qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers muss schlüssig vorgetragen werden, weshalb das Urteil willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint und daher das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung beschädigen kann (BFH-Beschlüsse vom 14. April 2003 VII B 267/02, BFHE 202, 91; vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 14. April 2011 IV B 81/09, BFH/NV 2011, 1181).
  • BFH, 10.11.2015 - VII B 113/15

    Unwirksamkeit übereinstimmender Erledigungserklärungen bei Unzulässigkeit der

    Zwar sind beiderseitige Erklärungen der Beteiligten, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt (§ 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision möglich und zulässig, doch können sie im Fall der Unzulässigkeit der Beschwerde keine Rechtswirkung entfalten, so dass sie unwirksam sind und damit nicht zur Erledigung des Rechtsstreits führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. April 2011 IV B 81/09, BFH/NV 2011, 1181, m.w.N.).
  • BFH, 08.06.2022 - X B 162/21

    Erledigungserklärung und Nichtzulassungsbeschwerde

    Die verfahrensrechtliche Wirkung, d.h. die aufgrund der übereinstimmenden Erklärungen anzunehmende Erledigung des Rechtsstreits (§ 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), tritt jedoch nur ein, wenn die Beschwerde oder Revision statthaft und auch im Übrigen zulässig ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, u.a. Beschlüsse vom 23.03.2009 - II B 119/08, juris, unter II.1.; vom 14.04.2011 - IV B 81/09, BFH/NV 2011, 1181, Rz 3, sowie vom 10.11.2015 - VII B 113/15, BFH/NV 2016, 220, Rz 3).
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