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   BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03   

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https://dejure.org/2005,14698
BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03 (https://dejure.org/2005,14698)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2005 - IV B 83/03 (https://dejure.org/2005,14698)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2005 - IV B 83/03 (https://dejure.org/2005,14698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Rechtsnachfolge bei einer bestehenden Steuerpflicht nach Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes - Anordnung einer Außenprüfung für die Einkommensteuer durch das Finanzamt - Erweiterung einer Anordnung zur Außenprüfung der Umsatzsteuer und der ...

  • Judicialis

    FGO § 109; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; ZPO § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 193; FGO § 76 § 115 Abs. 2
    Bp beim Rechtsnachfolger; Befangenheit eines FG-Richters als Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Erweiterung des Prüfungszeitraums; Betriebsprüfung beim Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 56/92

    Verfahrensrecht; Zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung (§ 91 AO )

    Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
    Insoweit handelt es sich lediglich um eine Prognose, ob eine Steuernachforderung wahrscheinlich ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1993 VIII R 56/92, BFH/NV 1994, 677, Nr. 2a), nicht aber um eine Feststellung, tatsächlich sei ein bisher nicht erfasster Gewinn entstanden.
  • BFH, 28.05.2003 - III B 87/02

    NZB: Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
    Ein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensmangel (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218) ist indes schon deshalb nicht gegeben, weil die Klägerin die von ihr beanstandeten Handlungen nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat (§ 43 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 51 FGO).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
    Sie hat zwar das Urteil des BFH vom 25. September 1990 IX R 84/88 (BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120) und auch abstrakte Rechtssätze aus diesem Urteil genannt, von dem das FG abgewichen sein soll.
  • BFH, 01.10.2002 - IV B 91/01

    Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Kapitalkonto i.S.d. § 15 a EStG

    Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
    Sie hat diesen Rechtssätzen aber nicht wie erforderlich (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002 IV B 91/01, BFH/NV 2003, 304) abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil gegenübergestellt, so dass eine Divergenz erkennbar würde.
  • BFH, 27.02.2003 - IV B 199/01

    Verfahrensmangel; Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
    Selbst wenn das FA --wie die Klägerin meint-- diesen Vorgang bereits bei der Einspruchsentscheidung hätte aufklären müssen, so wäre dies kein Verfahrensmangel des FG, auf dem das angefochtene Urteil beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 IV B 199-202/01, BFH/NV 2003, 1189).
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