Rechtsprechung
BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Eintritt der Rechtsnachfolge bei einer bestehenden Steuerpflicht nach Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes - Anordnung einer Außenprüfung für die Einkommensteuer durch das Finanzamt - Erweiterung einer Anordnung zur Außenprüfung der Umsatzsteuer und der ...
- Judicialis
FGO § 109; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; ZPO § 43
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 193; FGO § 76 § 115 Abs. 2
Bp beim Rechtsnachfolger; Befangenheit eines FG-Richters als Verfahrensmangel - datenbank.nwb.de
Erweiterung des Prüfungszeitraums; Betriebsprüfung beim Rechtsnachfolger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 27.11.2002 - 7 K 10304/98
- BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.09.1993 - VIII R 56/92
Verfahrensrecht; Zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung (§ 91 AO )
Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
Insoweit handelt es sich lediglich um eine Prognose, ob eine Steuernachforderung wahrscheinlich ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1993 VIII R 56/92, BFH/NV 1994, 677, Nr. 2a), nicht aber um eine Feststellung, tatsächlich sei ein bisher nicht erfasster Gewinn entstanden. - BFH, 28.05.2003 - III B 87/02
NZB: Befangenheitsgesuch
Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
Ein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensmangel (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218) ist indes schon deshalb nicht gegeben, weil die Klägerin die von ihr beanstandeten Handlungen nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat (§ 43 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 51 FGO). - BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
Sie hat zwar das Urteil des BFH vom 25. September 1990 IX R 84/88 (BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120) und auch abstrakte Rechtssätze aus diesem Urteil genannt, von dem das FG abgewichen sein soll. - BFH, 01.10.2002 - IV B 91/01
Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Kapitalkonto i.S.d. § 15 a EStG
Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
Sie hat diesen Rechtssätzen aber nicht wie erforderlich (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002 IV B 91/01, BFH/NV 2003, 304) abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil gegenübergestellt, so dass eine Divergenz erkennbar würde. - BFH, 27.02.2003 - IV B 199/01
Verfahrensmangel; Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 14.03.2005 - IV B 83/03
Selbst wenn das FA --wie die Klägerin meint-- diesen Vorgang bereits bei der Einspruchsentscheidung hätte aufklären müssen, so wäre dies kein Verfahrensmangel des FG, auf dem das angefochtene Urteil beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 IV B 199-202/01, BFH/NV 2003, 1189).
- BFH, 14.03.2005 - IV B 84/03
Bp beim Rechtsnachfolger
Insoweit nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom heutigen Tag in der Sache IV B 83/03 Bezug.Im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss in der Sache IV B 83/03.
Aus diesen Gründen weicht das angefochtene Urteil auch nicht von dem BFH-Urteil vom 30. September 1988 III R 218/84 (…BFH/NV 1989, 749), dem BFH-Beschluss vom 19. Februar 1992 II B 100/91 (…BFH/NV 1992, 784) und --wie im Beschluss in der Sache IV B 83/03 ausgeführt-- dem BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88 (BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120) ab.