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   BVerwG, 06.10.1977 - IV B 84.77, IV B 85.77   

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BVerwG, 06.10.1977 - IV B 84.77, IV B 85.77 (https://dejure.org/1977,2061)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1977 - IV B 84.77, IV B 85.77 (https://dejure.org/1977,2061)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1977 - IV B 84.77, IV B 85.77 (https://dejure.org/1977,2061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planfeststellung für Bundesfernstrassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1977 - 4 B 84.77
    Für eine Zulassung der Revision wegen Abweichung ist kein Raum, weil die nach Auffassung der Beschwerden abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts nicht zum revisiblen Recht ergangen ist, sondern eine davon verschiedene irrevisible Vorschrift des Landesrechtes betrifft (vgl. z.B. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96 sowie Beschluß vom 16. Februar 1976 - BVerwG VII B 18.76 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1977 - 4 B 84.77
    Das angefochtene Urteil weicht schon deshalb nicht von dem in den Beschwerden bezeichneten Urteil des beschließenden Senats vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - (BVerwGE 48, 56) ab, weil es in Anwendung des Landesrechtes, die Entscheidung vom 14. Februar 1975 dagegen in Anwendung des Bundesrechtes ergangen ist.
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1977 - 4 B 84.77
    Für eine Zulassung der Revision wegen Abweichung ist kein Raum, weil die nach Auffassung der Beschwerden abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts nicht zum revisiblen Recht ergangen ist, sondern eine davon verschiedene irrevisible Vorschrift des Landesrechtes betrifft (vgl. z.B. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96 sowie Beschluß vom 16. Februar 1976 - BVerwG VII B 18.76 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Ob eine Straße im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 FStrG einem weiträumigen Verkehr dient, hängt deswegen nicht vom Umfang des Verkehrsaufkommens, sondern von der durch die Straße vermittelten räumlichen Verkehrsbeziehung ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.10.1977 - IV B 84.77, IV B 85.77 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Ob eine Straße im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 FStrG einem weiträumigen Verkehr dient, hängt deswegen nicht vom Umfang des Verkehrsaufkommens, sondern von der durch die Straße vermittelten räumlichen Verkehrsbeziehung ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.10.1977 - IV B 84.77, IV B 85.77 -, Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 4).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für eine

    3 Soweit die Beschwerde weiter als verfahrensfehlerhaft rügt, dass das Berufungsgericht der Entstehungsgeschichte des Landesstraßengesetzes nicht nachgegangen sei bzw. dass es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. Oktober 1977 BVerwG 4 B 84.77, 4 B 85.77 Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 4 S. 1) nicht angewandt habe (Beschwerdebegründung S. 9 unten, S. 10 Mitte), verkennt sie, dass eine unrichtige oder in ihrer Begründung defizitäre (weil die Gesetzesmaterialien vernachlässigende) materielle Rechtsanwendung grundsätzlich von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen keinen Verfahrensfehler darstellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.1996 - 23 A 3150/94

    Abstufung Bundesstraße zwischenörtliche Verkehrsverbindung überörtliche

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1977 - IV B 84.77 u.a. -, Buchholz 407.4,, § 1 FStrG Nr. 4, OVG NW, Urteil vom 16. Januar 1991 a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 1994 -.1 A 11079/93 -, DVB1.1994, 1209 (nur Leitsatz), Hess. VGH, Urteil vom21. Juni 1988, a,a.O.
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