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   BFH, 17.05.2000 - IV B 87/99   

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BFH, 17.05.2000 - IV B 87/99 (https://dejure.org/2000,5306)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2000 - IV B 87/99 (https://dejure.org/2000,5306)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - IV B 87/99 (https://dejure.org/2000,5306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Mündliche Verhandlung - Ordnungsgemäße Ladung - Rechtliches Gehör - Terminsverlegung

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 1; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 65 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 65 91; GG Art. 103 Abs. 1
    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 61/95

    Formelle Anforderungen an eine einzureichende Klageschrift

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - IV B 87/99
    Eine i.S. von § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ausreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens erfordert die substantiierte Darlegung des Klägers, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und er in seinen Rechten verletzt ist (st. Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232).

    Doch darf bei der Setzung dieser Ausschlussfrist der Anspruch des Bürgers auf eine möglichst wirksame Kontrolle der Akte der öffentlichen Gewalt nicht unnötig erschwert werden (Senatsurteil in BFH/NV 1997, 232).

  • BFH, 26.11.1997 - IV B 81/97

    Anforderungen an die Revisionsrüge der Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - IV B 87/99
    Die Versagung kann trotz Vorliegens erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn offenkundig Prozessverschleppungsabsicht besteht oder der Beteiligte seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180, sowie vom 20. Juni 1974 IV B 55-56/73, BFHE 113, 4, BStBl II 1974, 637, und vom 26. November 1997 IV B 81/97, BFH/NV 1998, 1104).

    Zudem ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Versagung einer beantragten Terminsänderung trotz erheblicher Gründe ermessensgerecht sein kann, wenn der Beteiligte seine Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungs- und Rechtsbehelfsverfahren verletzt hat und trotz einer bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die Wahrnehmung eines Termins trifft (vgl. Senatsbeschlüsse in BFHE 113, 4, BStBl II 1974, 637; in BFH/NV 1998, 1104, m.w.N.).

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - IV B 87/99
    Eine i.S. von § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ausreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens erfordert die substantiierte Darlegung des Klägers, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und er in seinen Rechten verletzt ist (st. Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99; Senatsurteil vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232).
  • BFH, 29.06.1992 - V B 9/91

    Voraussetzungen der Verpflichtung des Gerichts zur Verlegung des Termins der

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - IV B 87/99
    Die Versagung kann trotz Vorliegens erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn offenkundig Prozessverschleppungsabsicht besteht oder der Beteiligte seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180, sowie vom 20. Juni 1974 IV B 55-56/73, BFHE 113, 4, BStBl II 1974, 637, und vom 26. November 1997 IV B 81/97, BFH/NV 1998, 1104).
  • BFH, 17.07.1985 - I R 142/82

    Gewerbesteuerveranlagung mangels Sachkunde eines angeblichen

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - IV B 87/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Juli 1985 I R 142/82, BFH/NV 1986, 412) ist eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör trotz Versagung einer beantragten Aufhebung oder Verlegung des anberaumten Termins wegen Erkrankung nicht gegeben, wenn das Gericht zuvor angekündigt hatte, dass eine Verhinderung nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attestes angenommen werden könne.
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Die in dem vorgelegten Attest bescheinigte Reise- und Verhandlungsunfähigkeit des Prozessbevollmächtigten des Klägers hat das Gericht mit Recht als nicht nachvollziehbar angesehen, weil das Attest keine Diagnose der Erkrankung enthielt (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Mai 2000 IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354).
  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    c) Da der Kläger bereits in der Klageschrift den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnet hat, kann der Senat dahinstehen lassen, ob die Verfahrensweise des FG, die Aufforderung zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens sogleich mit einer Ausschlussfrist (überdies verbunden mit Ausschlussfristen nach § 79b Abs. 1 FGO und § 62 Abs. 3 FGO) zu versehen, noch als ermessensgerecht zu erachten ist (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354; vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359; vom 29. November 2000 X R 10/00, BFH/NV 2001, 627, sowie einerseits Gräber/von Groll, a.a.O., § 65 Rz. 61; Kühn/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 65 FGO Anm. 4; andererseits Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 65 FGO Rz. 123; insbesondere Tipke/Kruse, a.a.O., § 65 FGO Tz. 36, und Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz. 43, 45).
  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Im Übrigen nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen Beschluss vom heutigen Tag in der Sache IV B 87/99 Bezug.
  • BFH, 29.11.2000 - X R 10/00

    Hinweispflicht des Gerichts für erforderliche Klageergänzung

    Dabei kann auf sich beruhen, ob das Setzen einer Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO in solchen Fällen geboten ist (so Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 65 Rz. 61; Kühn/Hofmann, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 65 FGO Anm. 4; offen: Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz. 7) oder ob die Anwendung dieser Regelung stets im richterlichen Ermessen steht (so BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354, 1355; ebenso Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 65 FGO Rz. 123), weil das angefochtene Urteil in jedem Fall aus anderen Gründen verfahrensfehlerhaft ist.
  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/01

    NZB; Recht auf Gehör; Antrag auf Terminsverlegung

    Darüber hinaus kann die Versagung trotz Vorliegens erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn offenkundig Prozessverschleppungsabsicht besteht oder der Beteiligte seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt (ständige Rechtsprechung BFH-Urteil vom 3. September 2001 GrS 3/98, Betriebs-Berater 2001, 2459; Steuer-Eildienst 2001, 691, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354; vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180).
  • BFH, 01.02.2018 - X B 136/17

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Sie räumt dem Gericht Ermessen ein, für die sog. Musserfordernisse einer Klage eine Ausschlussfrist zu bestimmen, verpflichtet es jedoch nicht dazu (vgl. BFH-Entscheidungen vom 15. Februar 2000 X B 91/99, BFH/NV 2000, 1472; vom 17. Mai 2000 IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354, unter I.6.; vom 6. März 2001 IX R 98/97, BFH/NV 2001, 1273).
  • OVG Sachsen, 11.06.2020 - 6 A 67/19

    Gewerbeerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; ungeordnete Vermögensverhältnisse;

    Da der Kläger bereits am Vortag der auf den 18. Oktober 2018 terminierten mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf eine plötzliche Erkrankung und ein privatärztliches Attest um deren Verlegung nachgesucht hatte, fand diese Anordnung im Prozessrecht eine Stütze (vgl. § 173 Satz 1 VwGO, § 227 Abs. 2 ZPO; BFH, Beschl. v. 17. Mai 2000 - IV B 87/99 -, juris Rn. 4).
  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 6348/02

    Wohnsitz in der BRD; Aktivitätsklausel DBA-Polen

    Dies gilt insbesondere, wenn der Kläger seinen Mitwirkungspflichten bereits im Steuerfestsetzungs- und Rechtsbehelfsverfahren nachhaltig nicht nachgekommen ist (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, vom 17. Mai 2000 IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354, vom 11. Oktober 2004 VII B 110/04, nicht veröffentlicht; ferner BFH-Beschluss vom 17. April 2002 IX B 151/00, BFH/NV 2002, 1047 für einen Antrag auf Terminverlegung "in letzter Minute").
  • BFH, 19.02.2003 - IV S 1/02

    PKH; Terminsverlegung

    Zudem ist die Ablehnung der Vertagung oder Verlegung ermessensgerecht, wenn der betreffende Beteiligte seine gerichtliche Mitwirkungspflicht zuvor in erheblicher Weise verletzt hat, z.B. bei einer offensichtlichen Prozessverschleppungsabsicht, aber auch bei entsprechenden Verstößen im Veranlagungs- und Rechtsbehelfsverfahren sowie bei einer mangelnden Vorsorge bei einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung (Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353, und IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354, m.w.N.).
  • FG München, 19.02.2019 - 12 K 23/19

    Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO - Einspruchsverfahren

    Sie räumt dem Gericht Ermessen ein, für die sog. Musserfordernisse einer Klage eine Ausschlussfrist zu bestimmen, verpflichtet es jedoch nicht dazu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2000 X B 91/99, BFH/NV 2000, 1472; vom 17. Mai 2000 IV B 87/99, BFH/NV 2000, 1354; vom 26. März 2014 III B 133/13, BFH/NV 2014, 894; BFH-Urteil vom 6. März 2001 IX R 98/97, BFH/NV 2001, 1273).
  • FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2001 - 12 K 182/00

    Setzung einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

  • FG München, 10.11.2000 - 8 K 2153/99

    Rechtliches Gehör bei mündlicher Verhandlung trotz Terminverlegungsantrag;

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