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   BFH, 21.04.1986 - IV B 9/86   

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https://dejure.org/1986,4055
BFH, 21.04.1986 - IV B 9/86 (https://dejure.org/1986,4055)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1986 - IV B 9/86 (https://dejure.org/1986,4055)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1986 - IV B 9/86 (https://dejure.org/1986,4055)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 13.08.1981 - 1 Ta 131/81

    Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BFH, 21.04.1986 - IV B 9/86
    Denn der Antragsteller darf nicht darauf vertrauen, daß das Gericht von Amts wegen für ihn tätig wird (siehe Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. August 1981 1 Ta 131/81, Monatsschrift für Deutsches Recht 1982, 83; Zöller, Zivilprozeßordnung, 14. Aufl., § 117 Rdnr. 12), sondern hat selbst die objektiven Bewilligungsvoraussetzungen mit eigenen Angaben im Antrag darzulegen.
  • BFH, 24.04.1981 - VI S 3/81
    Auszug aus BFH, 21.04.1986 - IV B 9/86
    Das Gericht muß aus dieser Darstellung erkennen können, ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Satz 1 ZPO; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. April 1981 VI S 3/81, nicht veröffentlicht; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 44. Aufl., § 117 Anm. 2 C; Thomas/Putzo, ZPO, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 13. Aufl, § 117 Anm. 2).
  • BFH, 23.01.2014 - X S 40/13

    Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Entschädigungsklageverfahren

    Aus dieser Darstellung muss erkennbar sein, ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg (§ 114 Satz 1 ZPO) hat (BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762, und vom 29. April 1999 V B 17/98, BFH/NV 1999, 1442).

    Der Antragsteller darf bei einer solchen Sachlage nicht darauf vertrauen, dass der BFH von Amts wegen für ihn tätig wird (allgemein hierzu BFH-Beschluss in BFH/NV 1986, 762) und nach Beiziehung der Akten überprüft, ob sich Hinweise für eine solche Verzögerung feststellen lassen.

  • BFH, 09.04.2013 - III B 247/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

    Dieser Zweck besteht darin, dem Gericht die Prüfung der Erfolgsaussichten des PKH-Gesuchs zu ermöglichen (z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762).
  • BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93

    Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der für einen Strafgefangenen geltenden

    Das FG war, zumal im summarischen Verfahren, in dem keine abschließende Sachentscheidung ergeht und den Antragsteller eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft, in dem er die objektiven Bewilligungsvoraussetzungen grundsätzlich in der Begründung des Antrags mit eigenen Angaben darlegen muß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762; vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149 m. w. N.) nicht gehalten, vorweg die Würdigung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu erörtern.
  • BFH, 26.07.1993 - V S 4/93

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das Gericht muß aus dieser Darstellung erkennen können, ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat (Bundesfinanzhof - BFH - Beschlüsse vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762 und vom 30. Januar 1992 V B 153/91, BFH/NV 1992, 635).

    Das Gericht ist nicht gehalten, das bisherige Vorbringen des Klägers in einer Vielzahl von Verfahren zur Substantiierung des PKH-Antrags heranzuziehen (BFH in BFH/NV 1986, 762).

  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Er hat vielmehr die objektiven Bewilligungsvoraussetzungen mit eigenen Angaben grundsätzlich in der Begründung des PKH-Antrags darzulegen, muß also den Sachverhalt schildern und angeben, wie er ihn ggf. beweisen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762).
  • BFH, 18.08.1988 - V B 71/88

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Darlegung im Verfahren auf Bewilligung der PKH ausreicht und ob die im räumlichen Zusammenhang mit dem Antrag auf PKH erfolgte Klagebegründung zur Ergänzung herangezogen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762, unter 1. b).
  • BFH, 22.05.1990 - VII S 28/89

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Nach diesen Vorschriften hat der Antragsteller das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen, so daß das Gericht aus dieser Darstellung ersehen kann, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat (Beschlüsse des BFH vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762; vom 2. Juni 1987 VIII B 20/87, BFH/NV 1988, 261, Gräber/Ruban, a.a.O., § 142 Anm. 14).
  • BFH, 15.05.2000 - X S 8/99

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht -

    Das Gericht muss daraus erkennen können, ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat (BFH-Beschluss vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762).
  • BFH, 06.04.1998 - VII B 18/98

    Haftung - Geschäftsführer - Lohnsteuer - Abrechnungsbescheid - Prozeßkostenhilfe

    Der Antragsteller muß die hinreichende Erfolgsaussicht mit eigenen Angaben aufzeigen, und zwar durch Darlegungen, aus denen das Gericht erkennen kann, ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat; er muß also den Sachverhalt genau schildern und angeben, wie er ihn ggf. beweisen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762, und Beschluß des Senats vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149).
  • BFH, 12.02.1997 - X S 23/96

    Notwendigkeit der Darstellung des Streitgegenstandes und der Beweismittel im

    Das Gericht muß daraus erkennen können, ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 21. April 1986 IV B 9/86, BFH/NV 1986, 762).
  • BFH, 23.12.1993 - VIII B 98/93

    Zeitnaher Nachweis der persönlichen Einkommensverhältnisse und

  • BFH, 15.05.2000 - X S 9/99

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht -

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