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   BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73   

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https://dejure.org/1973,118
BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73 (https://dejure.org/1973,118)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1973 - IV B 92.73 (https://dejure.org/1973,118)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1973 - IV B 92.73 (https://dejure.org/1973,118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73
    Ebensowenig kann aber - entgegen der Beschwerdeschrift - davon die Rede sein, daß das angefochtene Urteil in diesem Punkt von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 - (BVerwGE 29, 282) abweiche.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73
    Zur Vermeidung von Mißverständnissen mag indessen bemerkt werden, daß die den § 1 BBauG betreffende Begründung des angefochtenen Urteils nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - (BVerwGE 34, 301) abweicht und daß nach Überzeugung des beschließenden Senats auch die - vom Denkmalsschutz unabhängige - Beachtlichkeit der mit dem Kastell zusammenhängenden (heimat-)geschichtlichen und archäologischen Interessen unter dem Begriff der "kulturellen Bedürfnisse(n) der Bevölkerung" (§ 1 Abs. 4 Satz 1 BBauG) keinen Zweifel unterliegt.
  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung;

    Geht es um eine Divergenz oder um einen Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO), können sie hinweggedacht werden, so dass das angefochtene Urteil nicht darauf beruht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1973 - 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109, vom 13. April 1989 - 1 B 54.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 37 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Daraus folgt, daß das angefochtene Urteil auf dem (hinwegdenkbaren) Begründungsteil nicht beruht bzw. die Klärung der mit ihm etwa zusammenhängenden Grundsatzfragen von einem Revisionsverfahren nicht erwartet werden kann (BVerwG. Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Die Beschwerde ist nur begründet, wenn ein Zulassungsgrund für jeden der entscheidungstragenden Gründe zulässig vorgetragen und auch gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1973 BVerwG 4 B 92.73 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109; Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; stRspr).
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