Rechtsprechung
   BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3486
BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95 (https://dejure.org/1996,3486)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1996 - IV B 96/95 (https://dejure.org/1996,3486)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - IV B 96/95 (https://dejure.org/1996,3486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83

    Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in

    Auszug aus BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95
    Das rechtliche Gehör ist insbesondere auch dann verletzt, wenn die Beteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch keinen Anlaß hatten, sich zu äußern (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539, m. w. N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, daß das Gericht den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im voraus anzudeuten hat (z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293, m. w. N.; in BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539 und vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152 [BFH 16.12.1993 - X R 67/92]).

  • BFH, 22.10.1986 - I R 107/82

    Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung -

    Auszug aus BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, daß das Gericht den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im voraus anzudeuten hat (z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293, m. w. N.; in BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539 und vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152 [BFH 16.12.1993 - X R 67/92]).
  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

    Auszug aus BFH, 18.06.1996 - IV B 96/95
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, daß das Gericht den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im voraus anzudeuten hat (z. B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293, m. w. N.; in BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539 und vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152 [BFH 16.12.1993 - X R 67/92]).
  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Das FG muss sich nicht ausdrücklich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen befassen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1996 X B 157/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532).
  • BFH, 12.11.2009 - IV B 8/09

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei obligatorischen

    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919; vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180; vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, juris; vom 10. August 2009 III B 205/08, juris).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung

    Vor diesem Hintergrund liegt eine Überraschungsentscheidung nur vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich der Beteiligte bisher nicht geäußert hat und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchte (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919).
  • BFH, 29.06.2009 - IX B 74/09

    Grundsätzliche Bedeutung - "willkürliche" Entscheidung - Rechtliches Gehör

    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchten (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Die Wahrung des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, seine Rechtsauffassung und seine tatsächlichen Schlußfolgerungen jeweils vorab zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03

    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

    Entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919; vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58; vom 13. September 2000 IX B 63/00, juris; vom 12. September 2000 III B 48/99, juris).
  • BFH, 01.03.2005 - X B 157/04

    Verstoß gegen Denkgesetze; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchten (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919); dabei müssen rechtskundig vertretene Beteiligte grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2004 IX B 19/04, juris, STRE200450714, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2000 - III B 48/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsstätte -

    Die Wahrung des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, seine Rechtsauffassung und seine tatsächlichen Schlussfolgerungen jeweils vorab zu erörtern (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2005 - IX B 71/05

    Auswertung beigezogener Akten

    Die Wahrung des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nämlich nicht, seine Rechtsauffassung und seine tatsächlichen Schlussfolgerungen jeweils vorab zu erörtern (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2004 - IX B 58/04

    Vorliegen einer Überraschungsentsch.; kein Verfahrensmangel bei Einwendungen

    Eine solche (§ 96 Abs. 2 FGO verletzende) Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Urteil auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung auch nicht äußern brauchten (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 1996 IV B 96/95, BFH/NV 1996, 919); dabei müssen rechtskundig vertretene Beteiligte grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschluss vom 28. Mai 2004 IX B 19/04, juris-Dok-Nr. StRE200450714, unter 2.).
  • BFH, 12.08.2004 - IX B 53/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentsch.; Prüfung eines

  • BFH, 13.09.2000 - IX B 63/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gesamtergebnis des Verfahrens - Nebenkostenpauschale

  • BFH, 21.05.1997 - IV B 99/96

    Voraussetzungen zur wirksamen Vertretung vor Gericht durch Prozessvollmacht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht