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   BFH, 09.04.1997 - IV B 96/96   

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https://dejure.org/1997,16350
BFH, 09.04.1997 - IV B 96/96 (https://dejure.org/1997,16350)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1997 - IV B 96/96 (https://dejure.org/1997,16350)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1997 - IV B 96/96 (https://dejure.org/1997,16350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Folgen einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung des Gerichts über die fristgerechte Einreichung der die Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 08.02.1991 - VI 525/87

    Gewerbesteuer; § 8 Nr.7 GewStG bei Pacht und Betriebsüberlassung

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - IV B 96/96
    Die Rechtsfolge einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung ergebe sich aus § 55 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 8. Februar 1991 VI 525/87, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1992, 21, und Rößler, Deutsche Steuer-Zeitung -- DStZ -- 1992, 317).

    Das von den Klägern genannte Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 1992, 21 sowie die Anmerkung von Rößler in DStZ 1992, 317 geben zu der von den Klägern aufgeworfenen Frage ebenfalls nichts her.

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 61/95

    Formelle Anforderungen an eine einzureichende Klageschrift

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - IV B 96/96
    Da der Vorsitzende oder der von ihm bestimmte Berichterstatter gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 FGO verpflichtet ist, den Kläger zur Ergänzung der Klage um die erforderlichen Angaben aufzufordern (vgl. z. B. Senatsurteil vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232), genügte die hier i. S. von § 55 Abs. 1 FGO vollständig erteilte Belehrung über den sog. Mußinhalt der Klage, um dem Kläger den Rechtsweg zu eröffnen.
  • BFH, 08.03.1995 - X B 243/94

    Zur "Angabe" der Tatsachen zur Beschwer nach einer Fristsetzung gem. § 79b Abs. 1

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - IV B 96/96
    Wie der erkennende Senat durch seine Entscheidung vom 23. Januar 1997 IV R 84/95 (BFHE 182, 273 [BFH 23.01.1997 - IV R 84/95]) weiter entschieden hat, ergibt der zu § 79 b FGO ergangene Beschluß des X. Senats vom 8. März 1995 X B 243, 244/94 (BFHE 177, 201, BStBl II 1995, 417) nichts für die Auslegung des Begriffs des Gegenstands des Klagebegehrens.
  • BFH, 23.01.1997 - IV R 84/95

    Hinreichende Bestimmung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklage; Auslegung der

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - IV B 96/96
    Wie der erkennende Senat durch seine Entscheidung vom 23. Januar 1997 IV R 84/95 (BFHE 182, 273 [BFH 23.01.1997 - IV R 84/95]) weiter entschieden hat, ergibt der zu § 79 b FGO ergangene Beschluß des X. Senats vom 8. März 1995 X B 243, 244/94 (BFHE 177, 201, BStBl II 1995, 417) nichts für die Auslegung des Begriffs des Gegenstands des Klagebegehrens.
  • BFH, 10.10.1991 - XI B 18/90

    FG kann Beschwerde gegen Beschluß nach § 69 Abs. 3 FGO nachträglich zulassen

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - IV B 96/96
    Das von den Klägern genannte Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 1992, 21 sowie die Anmerkung von Rößler in DStZ 1992, 317 geben zu der von den Klägern aufgeworfenen Frage ebenfalls nichts her.
  • BFH, 29.07.1998 - X R 3/96

    Rechtsbehelfsbelehrungen in Einspruchsentscheidungen

    der Belehrung im Zusammenhang mit der Benennung des zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheides im Tenor der Einspruchsentscheidung sowie in deren Begründung war die Klägerin mit der erforderlichen Eindeutigkeit (vgl. dazu auch die BFH-Entscheidungen vom 18. Juli 1986 III R 216/81, BFH/NV 1987, 12; vom 10. Mai 1989 II R 196/85, BFHE 157, 217, BStBl II 1989, 822, und vom 9. April 1997 IV B 96/96, BFH/NV 1997, 784) darüber informiert, was zur Rechtswahrung innerhalb der vorgegebenen Frist zu unternehmen war.
  • BFH, 10.03.2022 - VII B 174/20

    Notwendiger Inhalt der Klage - Hinweispflicht des Gerichts nach § 65 Abs. 2 Satz

    Das zeigt schon der Gegensatz zu § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO; denn Satz 1 ist ausdrücklich als Gebot formuliert ("hat ... aufzufordern"), während es sich bei Satz 2 um eine "Kannvorschrift" handelt (s.a. BFH-Beschlüsse vom 01.02.2018 - X B 136/17, BFH/NV 2018, 534, Rz 14 ff., und vom 09.04.1997 - IV B 96/96, BFH/NV 1997, 784, unter 1.; BFH-Urteil vom 27.06.1996 - IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, ebenfalls unter 1.; Schallmoser in HHSp, § 65 FGO Rz 116; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 65 Rz 53; Paetsch in Gosch, FGO § 65 Rz 109; wohl ebenso: Brandis in Tipke/Kruse, § 65 FGO Rz 22).
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