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   BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11   

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https://dejure.org/2012,11363
BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11 (https://dejure.org/2012,11363)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2012 - IV B 97/11 (https://dejure.org/2012,11363)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2012 - IV B 97/11 (https://dejure.org/2012,11363)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht; Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1; FGO § 115; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei ausgelaufenem Recht; Greifbare Gesetzwidrigkeit im Rahmen der Zulassung der Revision; Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung und einer Divergenz; Revisionszulassung wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit; grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    Darüber hinaus liegt zu der Frage "der Notwendigkeit einer verbindlichen Bestellung zur hinreichenden Konkretisierung der Investition" im Rahmen des § 7g des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr 2004 noch anzuwendenden Fassung (EStG a.F.) eine ständige Rechtsprechung des BFH vor (vgl. z.B. die Nachweise in den BFH-Urteilen vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33, und X R 21/08, BFH/NV 2011, 235), die das FG seiner Entscheidung auch ausdrücklich zu Grunde gelegt hat.

    An dieser Rechtsprechung hat der BFH, wie sich z.B. aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 33 (dort unter II.2.c) ergibt, auch gerade im Hinblick auf die von der Klägerin nun angeführte abweichende Literaturmeinung ausdrücklich festgehalten.

    Da es für die Prognoseentscheidung über künftiges Investitionsverhalten auf die Sicht des Bilanzstichtags ankommt, ist es auch unerheblich, ob es in der Folgezeit tatsächlich zu einer Bestellung und Anschaffung der Wirtschaftsgüter kommt (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 33).

  • BFH, 12.11.2008 - X B 112/08

    Die Voraussetzungen für ein Häusliches Arbeitszimmer sind hinreichend geklärt

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    Schließlich muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 2008 X B 112/08, BFH/NV 2009, 161, und vom 11. November 2008 X B 190/07, BFH/NV 2009, 198, jeweils m.w.N.).

    Ferner bedarf es Ausführungen dazu, inwiefern eine weitere Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 161).

  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung, dass die in der Phase der Betriebseröffnung geltenden strengeren Kriterien unabhängig davon anzuwenden sind, ob die Person, die den Betrieb eröffnet, die Voraussetzungen eines Existenzgründers i.S. des § 7g Abs. 7 Satz 2 EStG a.F. erfüllt oder nicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, und vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704).
  • BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05

    Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung, dass die in der Phase der Betriebseröffnung geltenden strengeren Kriterien unabhängig davon anzuwenden sind, ob die Person, die den Betrieb eröffnet, die Voraussetzungen eines Existenzgründers i.S. des § 7g Abs. 7 Satz 2 EStG a.F. erfüllt oder nicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, und vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    Damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510, und vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263).
  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wäre es erforderlich gewesen, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG herauszuarbeiten und tragenden Rechtssätzen einer zu gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt ergangenen anderen Entscheidung gegenüberzustellen, so dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2008 II B 19/07, BFH/NV 2008, 1519).
  • BFH, 15.10.2008 - II B 74/08

    Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet - Darlegung des Zulassungsgrundes der

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2008 - X B 190/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    Schließlich muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 2008 X B 112/08, BFH/NV 2009, 161, und vom 11. November 2008 X B 190/07, BFH/NV 2009, 198, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    Darüber hinaus liegt zu der Frage "der Notwendigkeit einer verbindlichen Bestellung zur hinreichenden Konkretisierung der Investition" im Rahmen des § 7g des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr 2004 noch anzuwendenden Fassung (EStG a.F.) eine ständige Rechtsprechung des BFH vor (vgl. z.B. die Nachweise in den BFH-Urteilen vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33, und X R 21/08, BFH/NV 2011, 235), die das FG seiner Entscheidung auch ausdrücklich zu Grunde gelegt hat.
  • BFH, 26.10.2011 - IV B 106/10

    Nachträgliches Vorliegen der Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 EStG kein

    Auszug aus BFH, 22.03.2012 - IV B 97/11
    In einem solchen Fall müssen zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde besondere Gründe geltend gemacht werden und vorliegen, die ausnahmsweise eine Abweichung von dieser Regel rechtfertigen (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 IV B 106/10, BFH/NV 2012, 166, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 96/10

    Auslegung von § 4 Abs. 6 Satz 2 UmwStG a. F. - Auflösung des Aktivpostens

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Liegt zu der herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159, unter 3., m.w.N.).

    Damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1159, m.w.N.).

  • BFH, 06.05.2014 - XI B 4/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines weitergeleiteten Zuschusses zur

    Damit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512; vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14

    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung

    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Die Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechen denen, die für den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gelten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159, Rz 6; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 38).

    Dies begründet grundsätzlich keinen Revisionszulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512; in BFH/NV 2012, 1159, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 09.01.2014 - XI B 11/13

    Vorsteuervergütungsverfahren

    Die Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechen denen, die für den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gelten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159, Rz 6).
  • BFH, 28.08.2012 - IV B 14/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernis eines auf die überlange Dauer

    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159, m.w.N.).

    Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wäre es erforderlich gewesen, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG herauszuarbeiten und tragenden Rechtssätzen einer zu gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt ergangenen anderen Entscheidung gegenüberzustellen, so dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1159).

  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Dies begründet grundsätzlich keinen Revisionszulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512; vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13

    Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen

    Dies begründet grundsätzlich keinen Revisionszulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512; vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung -

    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224; vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159; vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 136/13

    Zum Vorsteuerabzug aus der Sanierung eines asbesthaltigen Daches eines

    Dies begründet grundsätzlich keinen Revisionszulassungsgrund (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512; vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2012 - XI B 111/11

    Vorsteuervergütungsverfahren; Anforderungen an die Darlegung von

  • BFH, 09.09.2013 - XI B 103/12

    Kindergeld: Begriff der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Lohnsteuer

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 128/13

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei behauptetem

  • BFH, 08.02.2013 - II B 100/12

    Bewertung eines geschenkten GbR-Anteils nach Einbringung einer

  • BFH, 02.08.2012 - V B 68/11

    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über

  • BFH, 12.05.2022 - VI B 73/21

    Bewertung einer Unterkunft als Sachbezug

  • BFH, 29.03.2022 - VI B 61/21

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und

  • BFH, 07.11.2012 - V S 26/11

    Kindergeldrecht: keine Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71 auf geringfügig

  • FG München, 16.12.2013 - 5 V 2000/13

    § 7g EStG: Konkretisierung des "anzuschaffenden" WG

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