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   BVerwG, 03.06.1971 - IV C 10.70   

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BVerwG, 03.06.1971 - IV C 10.70 (https://dejure.org/1971,396)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1971 - IV C 10.70 (https://dejure.org/1971,396)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1971 - IV C 10.70 (https://dejure.org/1971,396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Eigentümers eines Friedhofes zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen - Auslegung des Begriffs des Baulandes im Erschließungsbeitragsrecht bei Anwendung auf ein Friedhofsgrundstück - Friedhofsgrundstück als Bauland im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 133 Abs. 1

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 133 Abs. 1
    Erschließungsbeitragspflichtigkeit eines Friedhofs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1972, 66
  • DÖV 1971, 817
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1971 - IV C 10.70
    Davon, daß ein Friedhof im Sinne des Gesetzes erschlossen werden kann, ist der Senat bereits in der Sache BVerwG IV C 65.66 (DVBl. 68, 808) ausgegangen.
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Kirchliche Friedhöfe gehören sowohl zu den erschlossenen Grundstücken im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG als auch zu den nach § 133 Abs. 1 Satz 1 u. Satz 2 BBauG der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken (im Anschluß an das Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40).

    Das Verwaltungsgericht hat sich für diese Würdigung mit Recht auf das Urteil des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40 berufen.

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - (a.a.O.) u.a. ausgeführt:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem in seinem Beschluß vom 11. Januar 1972 - 1 BvR 330/71 - zu der gegen das Urteil des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - a.a.O. gerichteten Verfassungsbeschwerde - wenn auch nur im Wege eines obiter dictum - bemerkt, "die vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene Auslegung der Vorschriften des BBauG verletze keine.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

    Da die Aufwandsverteilung die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse lediglich als "Momentaufnahme" erfasst, folgt daraus eine Pflicht, in Zweifelsfällen aus der Sicht jedes einzelnen im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB erschlossenen Grundstücks zu prüfen, ob dieses nicht schutzwürdig noch die Einbeziehung weiterer Grundstücke (Grundstücksflächen) in die Aufwandsverteilung (mit entlastender Wirkung) erwarten kann, da nachträgliche Änderungen der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse die Aufwandsverteilung unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 3.6.1971 - IV C 10.70 -, DÖV 1971, 817, vom 7.10.1977 - IV C 103.74 -, DÖV 1978, 609, vom 23.3.1984 - 8 C 65.82 -, DÖV 1985, 244, vom 15.1.1988 - 8 C 111.86 -, BWGZ 1988, 485, vom 29.4.1988 - 8 C 24.87 -, NVwZ 1988, 1134 und vom 30.5.1997 - 8 C 27.96 -, BWGZ 1998, 67).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Grundsätzlich können deshalb die übrigen Beitragspflichtigen die Einbeziehung des bzw. der weiteren Grundstücke schutzwürdig erwarten, wenn es die "Beziehung, in der sie zur Erschließungsanlage stehen, rechtfertigt, dem Eigentümer Kosten der Erschließung" anzulasten (Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40 S. 24 (25)).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78

    Auslegung des Begriffs "Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche

    Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - (DÖV 1971, 817) angenommen, daß auch ein Friedhof beitragspflichtig sein könne: Dem Eigentümer eines Friedhofs erwachse durch das Anlegen der Straße, von der aus der Friedhof zugänglich sei, ein Vorteil.

    Diese Rechtsauffassung steht in Widerspruch zum Inhalt des § 133 Abs. 1 BBauG in der Auslegung entsprechend den Urteilen des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40) und vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69, "zweites Friedhofsurteil").

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Es mag hier dahinstehen, ob Sportplatz und Schwimmbad beitragspflichtig sind, wie der Senat in der Sache BVerwG IV C 10.70 (Urteil vom 3. Juni 1971) für den Friedhof entschieden hat.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

    Deshalb kann sich die Beantwortung der Frage nach dem Erschlossensein namentlich durch eine selbständige Grünanlage nur danach richten, ob die (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten) der zweifelsfrei an der Aufwandsverteilung zu beteiligenden Grundstücke schutzwürdig die Berücksichtigung auch der weiteren Grundstücke erwarten können (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25, S. 35 (38)), weil es im Hinblick auf die Beziehung, in der diese zu der jeweiligen Erschließungsanlage stehen, gerechtfertigt ist, auch ihnen Anteile an den Kosten der Erschließung aufzuerlegen (vgl. etwa Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40, S. 24 (25)).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

    Zusammenfassend ergibt sich: Kleingärten gehören - insoweit nicht anders als Friedhöfe (Urteile des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - a.a.O. und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40), Sportplätze und Schwimmbäder (Urteil des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [150]) - zum Kreis der gemäß § 131 Abs. 1 BBauG bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke.
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 25.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Grundsätzlich können deshalb die übrigen Beitragspflichtigen die Einbeziehung des bzw. der weiteren Grundstücke schutzwürdig erwarten, wenn es die "Beziehung, in der sie zur Erschließungsanlage stehen, rechtfertigt, dem Eigentümer Kosten der Erschließung" anzulasten (Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40 S. 24 ).
  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 11.70

    Beitragspflicht für bebaute und bebaubare Grundstücke - Auslegung des Begriffs

    Sinn und Zweck des Erschließungsbeitragsrechtes haben den erkennenden Senat sogar veranlaßt, in dem Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - einen Friedhof als Bauland anzusehen, auch wenn auf ihm ein Gebäude nicht errichtet werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1980 - 2 A 1283/79
    vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Januar 1971 - III A 244/70 -, KStZ 1971, 222 (223).
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