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   BVerwG, 22.11.1963 - IV C 103.63   

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https://dejure.org/1963,231
BVerwG, 22.11.1963 - IV C 103.63 (https://dejure.org/1963,231)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1963 - IV C 103.63 (https://dejure.org/1963,231)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1963 - IV C 103.63 (https://dejure.org/1963,231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des rechtlichen Gehörs - Sachaufklärungspflicht bei Hausratsschadensfällen - Bewertung des Ausgangshausrates durch ein Gericht - Bewertung eines erlittenen Hausratsteilschadens durch eine Feststellung sämtlicher Einzelposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 170
  • NJW 1964, 787
  • WM 1964, 524
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Dies gilt "um so mehr, als in einem Verfahren, in dem nur eine einzige Tatsacheninstanz gegeben ist, der freimütigen und ungehemmten Erörterung des Prozeßstoffs mit dem rechtsschutzsuchenden Bürger eine ganz besondere Bedeutung zukommt" (BVerwG-Urteil vom 22. November 1963 IV C 103.63, BVerwGE 17, 170, 172, betr.
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 22. November 1963 - BVerwG IV C 103.63 - (BVerwGE 17, 170) die Verletzung des rechtlichen Gehörs schon deshalb bejaht, weil der Kläger im Verlauf der Verhandlung in eine so nachhaltige Erregung geraten ist, daß seine weitere Mitwirkung an der Verhandlung beschränkt oder ausgeschlossen gewesen sei.
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Da sich der Kläger nach seinem eigenen Vortrag auch nicht gehindert gesehen hat, trotz der Bemerkung des Vorsitzenden seine Sache vorzutragen, kann auch nicht davon ausgegangen werden, daß er in eine nachhaltige Erregung versetzt und ihm deshalb das rechtliche Gehör nicht gewährt worden sei (dazu BVerwGE 17, 170).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Mit diesem Vortrag ist indessen nicht mit der gebotenen Substantiierung dargelegt, daß das Verhalten des Vorsitzenden nicht nur den Kläger persönlich, sondern sogar auch seinen Prozeßbevollmächtigten in einen solchen Zustand nachhaltiger Erregung oder Verwirrung gesetzt haben könnte, daß beide nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Rechte und Ausschöpfung der zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs bestehenden prozessualen Möglichkeiten in der Lage gewesen seien (vgl. BVerwGE 17, 170 [171 f.]).
  • BFH, 14.08.1980 - V R 142/75

    Übergangsbestimmung

    Der Bundesfinanzhof ist allenfalls befugt, eine Sache nach Aufhebung an einen anderen Senat desselben Finanzgerichts zurückzuverweisen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 30. März 1976 VII B 105/75, insoweit nv - in Anwendung des § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 155 FGO; ebenso für das verwaltungsgerichtliche Verfahren das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 17, 170/172, und in Neue Juristische Wochenschrift 1964 S. 1736 - NJW 1964, 1736 -).
  • BFH, 17.10.1979 - I R 247/78

    Unsachliches Verhalten eines Richters - Mündliche Verhandlung -

    Es ist anerkannt, daß eine Prozeßpartei gegen eine kränkende und unsachliche Behandlung vor Gericht auch durch die Vorschriften über das rechtliche Gehör geschützt ist (vgl. die BVerwG-Urteile V C 80/64 und vom 22. November 1963 IV C 103/63, BVerwGE 17, 170).
  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 71.66

    Vertriebenenrecht nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Antrag auf

    Zu der vom Kläger beantragten Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwGE 17, 170) hat das erkennende Gericht keine Veranlassung gesehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - 15 A 2240/17

    Darlegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs i.R.e.

    vgl. insoweit BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1974 - VI C 7.73 -, juris Rn. 14, und vom 22. November 1963 - IV C 103.63 -, BVerwGE 17, 170, 171 f.; BFH, Urteil vom 17. Oktober 1979 - I R 247/78 -, juris Rn. 10; Höfling, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 108 Rn. 208; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 108 Rn. 27.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag -

    Der erkennende Senat hält es nicht für geboten, die Sache entsprechend der Anregung des Klägers gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückzuverweisen (vgl. hierzu BVerwGE 17, 170 [172]; Urteile vom 18. August 1966 - BVerwG 6 C 89.64 - [Buchholz 234 § 68 G 131 Nr. 6] und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).
  • BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 67.66

    Gewährung von Vergünstigungen nach Ablehnung eines Wiedergutmachungsantrages -

    Für die Anregung der Klägerin, die Sache an ein anderes Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen, fehlt es an einer Rechtsgrundlage in der Verwaltungsgerichtsordnung; für eine Zurückverweisung an einen anderen Senat des Oberverwaltungsgerichts (§ 173 VwGO, § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BVerwGE 17, 170) fehlt es an einem Anlaß.
  • BVerwG, 03.06.1996 - 2 B 138.95

    Antrag eines Berufsunteroffiziers der Wehrmacht auf Ruhegehalt - Erfordernis

  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 88.69

    Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe und Anerkennung als

  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 43.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 14.01.1985 - 8 CB 118.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versagung des rechtlichen

  • BVerwG, 06.10.1966 - III C 70.65

    Folgen der fehlenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht - Bestimmung des

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