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   BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65   

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https://dejure.org/1967,56
BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65 (https://dejure.org/1967,56)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1967 - IV C 105.65 (https://dejure.org/1967,56)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1967 - IV C 105.65 (https://dejure.org/1967,56)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz - Rechtmäßigkeit einer Abrissverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 129
  • NJW 1967, 1244
  • DVBl 1967, 694
  • DÖV 1967, 576
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65
    (Klarstellung von BVerwGE 17, 192 und 19, 7).

    Die vom verklagten Amt aufgeworfene Frage, ob die auf Beschwerde im Einblick auf BVerwGE 17, 192 vom Oberverwaltungsgericht nachträglich ausgesprochene Revisionszulassung für das Bundesverwaltungsgericht überhaupt verbindlich sei, ist zu bejahen.

    An der vom I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 17, 192 und 19, 7 eingeschlagenen Richtung, die im Schrifttum teils beifällig aufgenommen, teils heftig kritisiert worden ist, ist im Grundsatz festzuhalten.

    Eine Verweisung auf eine anderweit aufbewahrte Karte mag dann gerechtfertigt und geboten sein; aber ohne die umrissenen Mindesterfordernisse ist eine solche Verweisung, insoweit wird an den Grundsätzen der Entscheidungen in BVerwGE 17, 192 und 19, 7 festgehalten, nicht als rechtsstaatlich ausreichend anzusehen.

  • BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58

    Anspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65
    (Klarstellung von BVerwGE 17, 192 und 19, 7).

    An der vom I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 17, 192 und 19, 7 eingeschlagenen Richtung, die im Schrifttum teils beifällig aufgenommen, teils heftig kritisiert worden ist, ist im Grundsatz festzuhalten.

    Eine Verweisung auf eine anderweit aufbewahrte Karte mag dann gerechtfertigt und geboten sein; aber ohne die umrissenen Mindesterfordernisse ist eine solche Verweisung, insoweit wird an den Grundsätzen der Entscheidungen in BVerwGE 17, 192 und 19, 7 festgehalten, nicht als rechtsstaatlich ausreichend anzusehen.

  • BVerwG, 10.08.1966 - IV C 60.65
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65
    Die im Rechtsstaat der Prägung des Bonner Grundgesetzes besonders wichtige Klarheit der Rechtsnormen erheischt auch beim Landesrecht eine Prüfung durch das an sich auf Bundesrecht beschränkte Revisionsgericht, ob den zu stellenden Anforderungen genügt ist, wobei über die zur Zeit des Erlasses des Reichsnaturschutzgesetzes (zu vgl.Urteil vom 10. August 1966 - BVerwG IV C 60.65 - [NJW 1966, 2231]) bestehende Übung hinauszugehen ist.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    So ist es richtig, daß sich aus der Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Verkündung von Landschaftsschutzverordnungen (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen das Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 105.65 - BVerwGE 26, 129 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 105/65]) für die Beurteilung der im vorliegenden Verfahren entscheidenden Frage wenig gewinnen läßt.
  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Danach ist es zulässig, das Schutzgebiet im Wortlaut der Verordnung grob zu umschreiben und die genauen Grenzen durch Verweisung auf eine an der zu benennenden Amtsstelle niedergelegte und dort in den Dienststunden für jedermann einsehbare Landkarte anzugeben, deren archivmäßige Verwahrung sicherzustellen ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 105.65 - BVerwGE 26, 129 m.w.N.; Beschluss vom 20. April 1995 - BVerwG 4 NB 37.94 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 8).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    So konkretisiert § 53 Abs. 7 LNatSchG das rechtsstaatliche Gebot der inhaltlichen Bestimmtheit, bezogen auf den Schutzgegenstand (vgl. dazu Schmidt-Räntsch, in: Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 1996, § 12 Rn. 15; BVerwGE 26, 129; 17, 192), und ist somit keine Vorschrift im Sinne des § 54a Abs. 2 Nr. 1 LNatSchG.
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