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   BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12, 13.74, IV C 12.74, IV C 13.74   

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BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12, 13.74, IV C 12.74, IV C 13.74 (https://dejure.org/1976,3295)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1976 - IV C 12, 13.74, IV C 12.74, IV C 13.74 (https://dejure.org/1976,3295)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1976 - IV C 12, 13.74, IV C 12.74, IV C 13.74 (https://dejure.org/1976,3295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltung von Flächennutzungsplänen im Falle einer kommunalen Gebietsänderung bei infolge der Gebietsänderung fehlender Geltung für das ganze Gemeindegebiet - Entwicklung von Bebauungsplänen aus einem Flächennutzungsplan - Bestimmung der Entwicklung eines Bebauungsplans ...

  • Wolters Kluwer

    Geltung von Flächennutzungsplänen im Falle einer kommunalen Gebietsänderung bei infolge der Gebietsänderung fehlender Geltung für das ganze Gemeindegebiet - Entwicklung von Bebauungsplänen aus einem Flächennutzungsplan - Bestimmung der Entwicklung eines Bebauungsplans ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 5 Abs. 1; BBauG § 8 Abs. 2 S. 1
    Fortgeltung eines Flächennutzungsplanes bei kommunaler Gebietsänderung; Entwicklung von Bebauungsplänen "aus den Flächennutzungsplänen"

Papierfundstellen

  • DÖV 1976, 394
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12.74
    Ob ein Bebauungsplan in diesem Sinne aus einem Flächennutzungsplan entwickelt ist, entscheidet sich nach objektiven Kriterien: auf die subjektiven Vorstellungen der den Bebauungsplan beschließenden Mitglieder des Gemeindera kommt es dabei nicht an - im Anschluß an das Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 74.72 - BVerwGE 48, 70 -.

    Denn dann wäre bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Nichtberücksichtigung des fortbestehenden Flächennutzungsplans nicht im Hinblick auf die bereits eingeleitete Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes der Stadt B. S. von § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG gedeckt: § 8 Abs. 2 Satz 3. BBauG trifft ausschließlich den Fall, daß ein Flächennutzungsplan noch nicht aufgestellt ist; er erfaßt nicht die im Hinblick auf ein bereits eingeleitetes Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahren vorgezogene Aufstellung eines Bebauungsplanes, wenn ein - vielleicht änderungs- oder ergänzungsbedürftiger - alter Flächennutzungsplan vorhanden ist; das hat der Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1975 (- BVerwG IV C 74.72 - BVerwGE 48, 70 ff.) näher begründet.

    Dieser Vorgang der Konkretisierung schließt nicht aus, daß die Festsetzungen des Bebauungsplans von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, sofern diese Abweichungen sich aus dem Übergang in eine konkretere Planstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes unberührt lassen (Urteil des Senats vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 74.72 - a.a.O. [S. 74]).

  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73

    Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12.74
    Flächennutzungspläne treten aus Anlaß kommunaler Gebietsänderung nicht schon dann außer Kraft, wenn sie infolge der Gebietsänderung nicht mehr "für das ganze Gemeindegebiet" gelten (§ 5 Abs. 1 BBauG) - wie Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - BVerwGE 45, 25 [BVerwG 22.02.1974 - IV C 6/73].

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - (BVerwGE 45, 25 [BVerwG 22.02.1974 - IV C 6/73]) entschieden, daß Flächennutzungspläne aus Anlaß kommunaler Gebietsänderungen nicht schon dann außer Kraft treten, wenn sie infolge der Gebietsänderung nicht mehr "für das ganze Gemeindegebiet"(vgl. § 5 Abs. 1 BBauG) gelten.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68

    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12.74
    Jedenfalls entspricht das, was das Berufungsgericht bisher zu dieser Frage ausgeführt hat, der Rechtsprechung des Senats zu § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG (vgl. Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG IV B 47.68 - DVBl. 1969, 276 = BRS 22 Nr. 1).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12.74
    Das Berufungsgericht geht im Anschluß an die Urteile des Senats vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - (BVerwGE 34, 301) und vom 20. Dezember 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (BVerwGE 41, 67 [BVerwG 20.10.1972 - IV C 14/71]) und ferner in inhaltlicher Übereinstimmung mit dem neuerdings ergangenen Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - (BVerwGE 45, 309) von den vom Senat aufgestellten Grundsätzen zur verwaltungsgerichtlichen Planprüfung aus, die es zutreffend wiedergibt.
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12.74
    Das Berufungsgericht geht im Anschluß an die Urteile des Senats vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - (BVerwGE 34, 301) und vom 20. Dezember 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (BVerwGE 41, 67 [BVerwG 20.10.1972 - IV C 14/71]) und ferner in inhaltlicher Übereinstimmung mit dem neuerdings ergangenen Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - (BVerwGE 45, 309) von den vom Senat aufgestellten Grundsätzen zur verwaltungsgerichtlichen Planprüfung aus, die es zutreffend wiedergibt.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12.74
    Das Berufungsgericht geht im Anschluß an die Urteile des Senats vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - (BVerwGE 34, 301) und vom 20. Dezember 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (BVerwGE 41, 67 [BVerwG 20.10.1972 - IV C 14/71]) und ferner in inhaltlicher Übereinstimmung mit dem neuerdings ergangenen Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - (BVerwGE 45, 309) von den vom Senat aufgestellten Grundsätzen zur verwaltungsgerichtlichen Planprüfung aus, die es zutreffend wiedergibt.
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Insofern stellt die Belastung mit Erschließungskosten grundsätzlich schon keinen überwiegenden privaten Belang dar, der dem öffentlichen Interesse an der Aufstellung eines Bebauungsplans unüberwindbar entgegensteht (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1976 - IV C 12.74 u.a. - BRS 30 Nr. 1).
  • VGH Bayern, 16.05.2017 - 15 N 15.1485

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag

    Ob an dieser Rechtsprechung festzuhalten ist, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung die Auffassung vertreten hat, dass die Kosten zur Verwirklichung eines Bebauungsplans - gleichgültig, ob es Kosten der öffentlichen Hand oder solche der privaten Grundeigentümer sind - grundsätzlich zumindest in groben Zügen abwägend zu bedenken sind (vgl. BVerwG, B.v. 30.8.2016 - 4 BN 10/16 - ZfBR 2017, 64 = juris Rn. 12 ff. m.w.N.; a.A. BVerwG, U.v. 30.1.1976 - 4 C 12.74 u.a. - BRS 66 Nr. 1; vgl. auch BVerwG, B.v. 10.9.2002 - 4 BN 39.02 - BRS 66 Nr. 3 juris Rn. 8), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

    Flächennutzungspläne treten jedoch aus Anlass kommunaler Gebietsänderungen nicht schon dann außer Kraft, wenn sie infolge der Gebietsänderung nicht mehr "für das ganze Gemeindegebiet" gelten; ein Außerkrafttreten ist vielmehr nur dann (ausnahmsweise) anzunehmen, wenn und soweit eine Darstellung durch die Gebietsänderung in einer Weise erschüttert wird, die sie als unter den veränderten Umständen nicht mehr brauchbar oder vertretbar erscheinen lässt (BVerwG, Urt. v. 22.07.1974 - IV C 6.73 -, BVerwGE 45, 25; Beschl. v. 30.01.1976 - IV C 12.74, IV C 13.72 -, BayVBl 1976, 440).
  • BVerwG, 23.05.1985 - 4 B 90.85

    Zeitpunkt für die Erteilung des Einvernehmens durch die Gemeinde; Umfang der im

    Für den Flächennutzungsplan steht dabei seine konzeptionelle Funktion im Vordergrund (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG 4 C 12, 13.74 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 3 = DÖV 1976, 394 [BVerwG 23.05.1975 - IV C 28/72]; Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 74.72 - BVerwGE 48, 70 [73 f.]).
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