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   BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65   

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BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65 (https://dejure.org/1967,59)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1967 - IV C 124.65 (https://dejure.org/1967,59)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - IV C 124.65 (https://dejure.org/1967,59)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen Nichtbescheidung und Unterbleiben der Erhebung der Untätigkeitsklage durch den Widerspruchsführer - Rechtsfolgen der Nichtbescheidung eines Widerspruchs durch die Verwaltungsbehörde - Beginn und Ende der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 305
  • NJW 1968, 1491 (Ls.)
  • NJW 1968, 955
  • MDR 1968, 608
  • DVBl 1968, 666
  • DÖV 1968, 253
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 201.65

    Nichtbescheidung eines Rechtsbehelfs ohne zureichenden Grund binnen angemessener

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 201.65 - (S. 3) im Hinblick auf die erneute Eröffnung des Rechtsweges durch einen nach Fristablauf erteilten Widerspruchsbescheid bemerkt hat, der Betroffene könne (deshalb) "sehr wohl abwarten ..., ob doch noch ein Widerspruchsbescheid ergeht", ist dieser Hinweis in dem vorgenannten Sinne richtigzustellen.
  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 4.66
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65
    Diese Überlegung gewinnt zusätzlich dadurch an Gewicht, daß für die Jahresfrist des § 76 VwGO die Belehrungspflicht nach § 59 VwGO nicht gilt (Urteil vom 20. Januar 1967 - BVerwG VII C 4.66 - in BVerwGE 26, 54 [56 f.]).
  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 72.62

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen einen unanfechtbaren Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65
    Auch einen solchen Widerspruch kann die Widerspruchsbehörde sachlich bescheiden mit der Folge, daß der Klageweg wieder frei wird (Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 - [DVBl. 1965, 89]).
  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 105.53

    Möglichkeit eines Einspruchs nach Ablauf der in § 48 Abs. 2 MRVO 165

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1953 - BVerwG II C 105.53 - (BVerwGE 1, 55 [56]), auf das in diesem Zusammenhange namentlich Redeker-v. Oertzen, a.a.O., RdNr. 7, Bezug nehmen, läßt sich zur Auslegung des § 76 VwGO nicht heranziehen.
  • VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15

    Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder

    Indem das Konsistorium diesen vermeintlich gegen letztere Festsetzung gerichteten Widerspruch sachlich beschieden, nämlich als unbegründet zurückgewiesen, hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 4.80 -, juris Rn. 1 und 9), hat es die betreffende Festsetzung gebilligt und bestätigt und damit die eingetretene Bestandskraft dieses Verwaltungsakts beseitigt sowie die Klagemöglichkeit gegen ihn wieder eröffnet (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Juni 1988 - 6 C 24.87 -, juris Rn. 9, vom 21. März 1979 - 6 C 10.78 -, juris Rn. 16, vom 13. Dezember 1967 - IV C 124.65 -, juris Rn. 10, und vom 27. Februar 1963 - V C 105.61 -, juris Rn. 28, jeweils m.w.N.; vgl. auch Rennert a.a.O. § 70 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Denn eine sachliche Bescheidung des Widerspruchs durch die Widerspruchsbehörde eröffnet unabhängig davon, ob die Widerspruchsbehörde dazu verpflichtet war oder nicht, die Klagemöglichkeit (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 15, 306 [310]; 28, 305 [308]; Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 72.62 - [DVBl. 1965, 89], Beschluß vom 24. Mai 1969 - BVerwG 7 B 106.67 - [BayVBl. 1969, 357] und Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 61.69 - [Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 6]; Redeker/von Oertzen, VwGO, 6. Aufl. 1978, § 70 Anm. 7, 8; a.A. Eyermann/Fröhler, VwGO, 7. Aufl. 1977, § 70 RdNr. 5; Kopp, VwGO, 4. Aufl. 1979, § 70 RdNr. 9).

    Einer Belehrung über die Klagemöglichkeit innerhalb der Jahresfrist bedurfte es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (BVerwGE 26, 54 [56 f.]; 28, 305 [308]; Urteile vom 24. Februar 1966 - BVerwG 2 C 45.64 - [Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1], vom 10. November 1966 - BVerwG 2 C 99.64 - [DVBl. 1967, 856 = NJW 1967, 591] und vom 14. Juli 1969 - BVerwG 6 C 39.65 -).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Der Klageweg war aber Jedenfalls durch den Bescheid des Ministers wieder frei geworden (vgl. auch BVerwGE 28, 305 [307, 308]) und ist danach rechtzeitig beschritten worden (§ 58 Abs. 2 VwGO).
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