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   BVerwG, 03.11.1962 - IV C 150.62   

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https://dejure.org/1962,2479
BVerwG, 03.11.1962 - IV C 150.62 (https://dejure.org/1962,2479)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1962 - IV C 150.62 (https://dejure.org/1962,2479)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1962 - IV C 150.62 (https://dejure.org/1962,2479)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 144/06
    Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 108 Rn. 15, ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. u.a. Urteil vom 25. März 1964 - IV C 150.62 - BVerwGE 18, 168 (173), - vorliegend also für die Zustimmung zur Hilfeleistung gem. § 34 SGB VIII als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Erhebung eines Kostenbeitrages nach § 94 Abs. 2 iVm 91 Abs. 1 Nr. 4 c) SGBV III - kann auch nicht mit dem für die richterliche Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderlichen, vernünftige Zweifel ausschließenden Grad an Wahrscheinlichkeit, vgl. zu diesem Maßstab etwa BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 -, DVBl. 2007 194 ff., davon ausgegangen werden, dass der Kläger eine Zustimmung zur Unterbringung seines Kindes bei der Profifamilie T2.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2010 - 4 L 236/08

    Beweislast bei der Unaufklärbarkeit einer Taufe

    Zwar weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass nach der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 25.03.1964 - BVerwG IV C 150.62 -, BVerwGE 18, 168 ; Urt. v. 26.02.1965 - BVerwG VII C 71.63 -, BVerwGE 20, 295 ; Urt. v. 07.07.1966 - BVerwG III C 219.64 -, BVerwGE 24, 294 ) die Feststellungslast dann nicht mehr bei der sie grundsätzlich tragenden Behörde liegt, wenn die Unerweislichkeit der Taufe auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Begünstigten beruht, wobei dieses Verhalten zumindest Fahrlässigkeit voraussetzt.
  • BVerwG, 26.02.2001 - 4 B 15.01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche

    Die Beschwerde macht schließlich geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1964 - BVerwG 4 C 150.62 - (BVerwGE 18, 168) ab.
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