Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,22
BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66 (https://dejure.org/1966,22)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1966 - IV C 16.66 (https://dejure.org/1966,22)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1966 - IV C 16.66 (https://dejure.org/1966,22)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,22) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3
    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 161
  • DÖV 1967, 277
  • JR 1967, 273
  • JR 1967, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66
    Dieser Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß im Außenbereich das Bauen grundsätzlich unterbleiben soll (BVerwGE 19, 75 [76]).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Art. 14 Abs. 1 GG gewährleiste grundsätzlich nur das Recht, ein "im Einklang mit den damals verbindlichen materiellrechtlichen Bauvorschriften durchgeführtes Vorhaben so, wie es ausgeführt ausgeführt ist, zu nutzen, auch wenn die neuen baurechtlichen Vorschriften nunmehr diesem Vorhaben entgegenstehen" (zu vgl. BVerwGE 25, 161 und 27, 341).

    Die Ausgangsüberlegung des Berufungsgerichts, daß der aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleitete Bestandsschutz für ein Bauwerk, das seinerzeit im Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet wurde, nach dem inzwischen zur Geltung gelangten Baurecht aber nicht mehr zulässig wäre, nur das Recht gewährleistet, das Bauwerk weiter so zu unterhalten und zu nutzen, wie es seinerzeit errichtet wurde, und daß der Bestandsschutz mithin nicht einen Ersatzbau anstelle des bestandsgeschützten Bauwerks rechtfertigt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - in BVerwGE 25, 161 [162 f.], vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [343], vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [300] und vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - in BVerwGE 42, 8 [13]).

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Der Senat hatim Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112) wie schon in vorangegangenen Entscheidungen(Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 [BVerwG 19.10.1966 - IV C 16/66];Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - BVerwGE 27, 341 ;Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 119.68 - BVerwGE 36, 296 ;Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG 4 C 212.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96, S. 42 ;Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, S. 9 ) die Möglichkeit angedeutet, daß sich aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestandsnutzung handelt, "über den Schutz des tatsächlich Vorhandenen hinaus" auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, "soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert".
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Dieses Merkmal steht beispielhaft für den Zweck des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit eine Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern(Beschluß vom 21. März 1966 - BVerwG IV B 297.65 - [S. 3 f.] Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 27;Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - [S. 8 f.] in BVerwGE 25, 161 [164];Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - [S. 17] in BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [113]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht