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   BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65   

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https://dejure.org/1970,178
BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65 (https://dejure.org/1970,178)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1970 - IV C 165.65 (https://dejure.org/1970,178)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1970 - IV C 165.65 (https://dejure.org/1970,178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Energieversorgung als originär staatliche Aufgabe - Verpflichtung einer Behörde zur Wahrnehmung von Zugriffsmöglichkeiten - Zulässigkeit von Auflagen zu wasserrechtlichen Erlaubnissen - Energiegewinnung durch Ausnutzung von Wasserkraft - Überlassung von Grundeigentum als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 145
  • MDR 1971, 327
  • DÖV 1971, 167
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.04.1970 - IV B 223.69

    Anfechtbarkeit eines Bescheids bei Nichteinlegung eines Rechtsmittels als

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65
    Freilich gibt es Ausnahmen, insbesondere bei Auflagen, die den Gegenstand der Bewilligung selbst berühren bzw. abändern (modifizierende Auflagen), daher rechtlich von der Bewilligung nicht zu trennen sind und mithin wegen der Unteilbarkeit des im Streit befindlichen Gegenstandes nicht isoliert angefochten und aufgehoben werden können (vgl. Weyreuther in DVBl. 1969, 232, 295 [297] sowie den Beschluß des Senats vom 9. April 1970 - BVerwG IV B 223.69 -).
  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 77.60

    Anspruch eines privaten Versicherungsunternehmens auf Versagung der Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65
    Dient nach dem oben Gesagten die Heimfallklausel wasserwirtschaftlichen Erfordernissen und ist sie durch sie gerechtfertigt, dann kann von vornherein keine Rede davon sein, daß eine Überführung in Gemeineigentum "zum Zwecke der Vergesellschaftung" beabsichtigt sei; mit Recht hat der Oberbundesanwalt auf das Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 77.60 - (BVerwGE 17, 306 [314]) hingewiesen, in dem zutreffend eine Sozialisierung nur für den Fall in Betracht gezogen wird, daß eine Maßnahme beabsichtigt, gleichsam auf kaltem Wege der Gemeinwirtschaft Raum zu schaffen.
  • BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62

    Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich - Ausführung der

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65
    Die Auffassung des Berufungsgerichts läßt sich auf das in diesem Zusammenhang von ihm erwähnte Urteil des Senats zu den Rhein-Main-Donau-Verträgen vom 4. Juni 1962 - BVerwG IV C 38.62 - (BVerwGE 14, 209) ebenfalls nicht stützen.
  • OVG Berlin, 19.12.1963 - II B 38.62
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65
    Diese Argumentation begegnet sich mit Äußerungen in Schrifttum und Rechtsprechung, daß durch die Aufhebung einer Auflage nicht einer Behörde ein in ihrem Ermessen stehender begünstigender Verwaltungsakt aufgezwungen werden dürfe, den sie so gerade nicht habe erlassen wollen (vgl. z.B. OVG Berlin in NJW 1964, 1152; VG Bremen in NJW 1965, 1196 = ZfW 1966, 110 mit zustimmender Anmerkung Wacke S. 116; vgl. auch VG Düsseldorf in ZfW 1969, 38).
  • BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55

    Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65
    Es ist anerkannt, daß eine lediglich formale "unentgeltliche" Überlassung von Grundeigentum oder anderen dem Eigentumsschutz unterliegenden Gegenständen zu einem öffentlich-rechtlichen Zweck für sich allein noch nicht in jedem Fall eine Umgehung des Verbots der entschädigungslosen Enteignung darstellt (vgl. Urteil des BGH vom 21. November 1957 - III ZR 250/55 - [BGHZ 26, 84 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55] [88/89]] mit Anmerkung Pagendarm in LM Nr. 69 zu Art. 14 GG).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65
    Als solche sind sie grundsätzlich selbständig anfechtbar und daher grundsätzlich auch selbständig aufhebbar, anders als eine Bedingung (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 27.67 - [BVerwGE 29, 261]).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen müssen Nebenbestimmungensachbezogen beziehungsweise sachgerecht sein (vgl. BVerwGE 36, 145 ).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden (insbes. die Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 165.65 - BVerwGE 36, 145 [154], vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 42.72 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 13 S. 11 [13] und vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 8 C 28.77 - BVerwGE 55, 135 [BVerwG 14.12.1977 - 8 C 28/77] [137]).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    aa) Soweit sich - wie hier - die Voraussetzungen für die Beifügung einer Nebenbestimmung nicht aus einer spezialgesetzlichen Vorschrift ergeben, muss sie sich im Rahmen der Zwecksetzung des Hauptverwaltungsaktes und der für diesen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen halten sowie sachbezogen und sachgerecht sein (vgl. BVerwGE 36, 145, 147; 51, 164, 166; 56, 254, 261; 64, 285, 288; BVerwG, Urt. v. 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94, 95; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 36 Rdn. 55 m.w.N.).
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