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   BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70   

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BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70 (https://dejure.org/1971,732)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1971 - IV C 24.70 (https://dejure.org/1971,732)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1971 - IV C 24.70 (https://dejure.org/1971,732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen nach einem Straßensicherungsvertrag - Beitragsberechnung im Erschließungsrecht für den einzelnen Anlieger nach den Kosten des vor seinem Grundstück verlaufenden Straßenteils oder anteilig zu den Kosten der gesamten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1972, 157
  • DVBl 1972, 226
  • BB 1972, 292
  • DÖV 1972, 503
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Der genannte Grundsatz bedeute insoweit, daß auch Steuervergünstigungen nur im Rahmen der Gesetze gewährt werden könnten und zudem ein Steuererlaß nur unter den Voraussetzungen des § 131 der Abgabenordnung statthaft sei (zu vgl. BVerwGE 8, 329).

    Wenn das Berufungsgericht aus dem Urteil vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 83.57 - (BVerwGE 8, 329) entnimmt, ein Steuererlaß könne im Rechtsstaat nur aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift erfolgen, so entspricht das auch der Rechtsansicht des erkennenden Senates.

  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Der Rechtsgedanke der Verwirkung ist als Ausfluß des Grundsatzes von Treu und Glauben eine ungeschriebene Norm des allgemeinen Verwaltungsrechtes, die in Verbindung mit Landesrecht ebenfalls landesrechtlichen Charakter hat (vgl. BVerwGE 27, 129; 32, 252).
  • BFH, 09.05.1967 - II 176/63

    Geltendmachung einer Steuerforderung aufgrund einer Auskunft des Finanzamts -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Tatsächlich hat auch der Bundesfinanzhof im Urteil vom 9. Mai 1967 - II 176/63 - (BStBl. 1967 III S. 522) eine Verwirkung im Steuerrecht anerkannt.
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 37.65

    Entfernung von aufgestellten Werbeplakaten - Verunstaltung eines Ortsbildes

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Der Rechtsgedanke der Verwirkung ist als Ausfluß des Grundsatzes von Treu und Glauben eine ungeschriebene Norm des allgemeinen Verwaltungsrechtes, die in Verbindung mit Landesrecht ebenfalls landesrechtlichen Charakter hat (vgl. BVerwGE 27, 129; 32, 252).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Die Frage, ob es insoweit Bundesrecht richtig angewendet hat, ist revisibel, wie der Senat in einem ebenfalls nach Landesrecht zu beurteilenden Fall bereits in der Sache BVerwG IV C 179.65 (BVerwGE 26, 305 [310]) entschieden hat.
  • BVerwG, 01.03.1967 - IV C 15.66

    Voraussetzungen für die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Dieselbe Ansicht hat auch der erkennende Senat für Erschließungsbeiträge im Urteil vom 1. März 1967 - BVerwG IV C 15.66 - (BVerwGE 26, 247 [250 f.]) geäußert.
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Ob es einen derartigen revisiblen Rechtssatz gibt, unterliegt gemäß § 137 Abs. 1 VwGO revisionsgerichtlicher Prüfung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 179.65 - BVerwGE 26, 305 ; Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG 4 C 24.70 - DVBl 1972, 226 ).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Bundesrecht steht einer Verwirkung des Rechtes einer Gemeinde, eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag zu verlangen, nicht entgegen (im Anschluß an das Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42).

    Liegen die Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung uneingeschränkt vor, sieht die Gemeinde jedoch gleichwohl davon ab, ihr Recht, eine Vorausleistung zu erheben, durch Erlaß eines Heranziehungsbescheides geltend zu machen, so steht jedenfalls Bundesrecht einer Verwirkung nicht entgegen: Die Verwirkung kann eintreten, wenn seit der Möglichkeit, den Vorausleistungsanspruch durch Bescheid geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, auf Grund derer die verspätete Geltendmachung als treuwidrig empfunden wird, weil der Abgabenschuldner auf die Nichtheranziehung zur Vorausleistung vertrauen durfte (vgl. zur Verwirkung auch Urteil des Senats vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - [Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42 [S. 29]] mit weiteren Nachweisen und Beschluß des VI. Senats vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - ZBR 1975, 146).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Zeitablauf allein, der hier in Frage kommt, vermag jedoch eine Verwirkung nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Denn selbst wenn man von einem bundesrechtlichen Bezug der Verwirkung eines Beitragsanspruchs ausgeht, kann eine Verwirkung nur eintreten, wenn seit der Möglichkeit, den Beitragsanspruch durch Bescheid geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund derer die verspätete Geltendmachung als treuwidrig empfunden wird, weil der Abgabenschuldner auf die Nichtheranziehung zum Beitrag vertrauen durfte (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

    In der sich darin ausdrückenden Ansicht, durch das Bundesrecht zu einer bestimmten Auslegung des Landesrechts verpflichtet zu sein, liegt die Anwendung von Bundesrecht mit der Folge, daß insoweit die revisionsgerichtliche Prüfungsbefugnis gemäß § 137 Abs. 1 VwGO eröffnet ist (vgl. Urteile vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - in BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179.65] [310] und vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - in DVBl. 1972, 226 [227]).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Dient er der Ergänzung des Landesrechts oder - wie hier - der Ergänzung des ihm zugehörenden Ortsrechts, so teilt er dessen landesrechtlichen Charakter mit der Folge, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts über sein Bestehen und seinen Inhalt gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO für das Revisionsgericht maßgebend ist und daß seine Verletzung gemäß § 137 Abs. 1 VwGO im Revisionsverfahren nicht gerügt werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 37.65 - in BVerwGE 27, 129 [131]; Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - in DÖV 1972, 503 = DVBl. 1972, 226; ferner Urteil vom 21. Januar 1955 - BVerwG II C 177.54 - in BVerwGE 2, 22; Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 20.67 - in BVerwGE 32, 252 [254]; Urteil vom 21. August 1970 - BVerwG I C 22.68 - in Buchholz BVerwG 418.03 Nr. 7; Beschluß vom 16. Juni 1972 - BVerwG I B 39.72 -).
  • VG Schleswig, 15.11.2023 - 4 A 1/22

    Duldungsbescheid; Restschuldbefreiung; Voreigentümer; Verwirkung

    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist positivrechtlich nicht geregelt, wird aber aus dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet (BVerwG, Urteil vom 24. November 1971 - IV C 24.70 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04

    Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Einstufung;

    Allein der bloße Zeitablauf rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 24.11.1971 - IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42 = DVBl 1972, 226 = KStZ 1972, 99) die Annahme der Verwirkung eines Beitragsanspruchs nicht.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2005 - 9 ME 308/04

    Heranziehung eines Eigentümers zu einem Straßenausbaubeitrag; Verwirkung eines

    Allein der bloße Zeitablauf rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 24.11.1971 - IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42 = DVBl 1972, 226 = KStZ 1972, 99) die Annahme der Verwirkung eines Beitragsanspruchs nicht.
  • VG Aachen, 18.11.2016 - 7 K 1076/16

    Abfallbeseitigungsgebühren; Bioabfallbehälter; zusätzlicher Behälter; Stadt

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1971 - IV C 24.70 -, Juris.
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 5.97

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Bauvorhabens - Anforderungen an die

  • BVerwG, 21.09.1973 - IV B 144.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.02.1972 - IV B 180.71

    Verwirkung des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber dem Vorhaben des

  • BVerwG, 04.01.1984 - 8 B 12.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von

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