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   BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71   

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https://dejure.org/1973,1748
BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71 (https://dejure.org/1973,1748)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1973 - IV C 24.71 (https://dejure.org/1973,1748)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1973 - IV C 24.71 (https://dejure.org/1973,1748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich von Schäden auf Grund der Benachteiligung in einem durchgeführten Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau - Einräumung eines privaten Rechtes beim Betrieb einer Anlage hinsichtlich der wasserrechtlichen Nutzung - Nachteilige Wirkungen durch Veränderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1974, 568
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71
    Freilich hat das Berufungsgericht noch nicht das Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 94.69 - (BVerwGE 37, 103) berücksichtigen können, nach dem eine Wasserbenutzung nur dann nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WHG erlaubnis- und bewilligungsfrei bleibt, wenn sie auf Grund von Rechten ausgeübt wurde, bei deren Erteilung oder Aufrechterhaltung eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat.
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71

    Konkretisierung einer bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis durch ein

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß sich Entstehung, Inhalt und Umfang einer beim Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes vorhandenen wasserrechtlichen Rechtsposition nach dem alten Landesrecht beurteilen, auf dem die Position beruht (vgl. mit weiteren Nachweisen zuletzt Beschluß vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV CB 44.71 - in Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 4).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71
    solcher Einwirkungen, Gefahren oder Nachteile gerechtfertigt sind, die ursächlich, und zwar im Sinne eines adäquaten Ursachenzusammenhanges, auf das durch den Plan festgestellte Vorhaben zurückgehen (vgl. z.B. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - [BVerwGE 41, 178]; Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 -).
  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 20.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71
    Unabhängig davon, welche öffentlichen und privaten Interessen oder Rechte vom Schutz dieser Vorschrift gegenständlich umfaßt werden sollen und welche Anordnungen zu Lasten des Ausbauunternehmers in diesem Rahmen getroffen werden dürfen, gehört es jedenfalls zu den grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen einer jeden Auflage nach § 31 Abs. 2 WHG, daß der durch die Planfeststellung genehmigte Gewässerausbau einen Schaden bewirkt und deshalb für die Notwendigkeit von Schutzauflagen ursächlich ist (vgl. so auch das Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 20.73 -).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71
    solcher Einwirkungen, Gefahren oder Nachteile gerechtfertigt sind, die ursächlich, und zwar im Sinne eines adäquaten Ursachenzusammenhanges, auf das durch den Plan festgestellte Vorhaben zurückgehen (vgl. z.B. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - [BVerwGE 41, 178]; Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 -).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Der dort vorgesehene Vorbehalt einer späteren Entscheidung betrifft Teilbereiche der Plangenehmigung und kann sich daher allein zu Lasten des Ausbauunternehmers, nicht aber zu Lasten eines vom Ausbau nachteilig betroffenen Dritten auswirken (vgl. Amtliche Begründung zum Zweiten Änderungsgesetz, BT-Drucksache 7/1265 zu Art. 1 Nr. 16 S. 23, unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes, BT-Drucksache 7/910 zu § 70 Abs. 3; in diesem Sinne auch für das Wasserhaushaltsgesetz Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG IV C 24.71 - in Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 2).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Sie hält einer Prüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vielmehr nur dann nicht stand, wenn der Vorbehalt seinerseits unter Überschreitung der Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit, insbesondere unter Verletzung des Abwägungsgebots erfolgt ist (vgl. Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG IV C 24.71 - in Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 2 S. 4 [8 f.]; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f.]).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Ferner gelangt § 10 Abs. 1 WHG durch die Verweisung des § 72 Abs. 5 LWG auch in jenen Fällen zur Anwendung, in denen der abstrakte Eintritt nachteiliger Wirkungen durchaus erkennbar ist und zum Zeitpunkt der Planfeststellung aber noch nicht beurteilt werden kann, in welchem Umfang nachteilige Wirkungen eintreten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 -IV C 24.71 -, Buchholz § 31 WHG Nr. 2; OVG Hamburg, Urteil vom 22. März 2000 -5 Bf 22/96 -, DVBl 2000, 1868 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage;

    Die nachteilige Einwirkung muss adäquat kausal auf die planfestgestellte Maßnahme zurückzuführen sein (BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - IV C 24.71 - juris Rn. 15 [zu § 31 Abs. 2 WHG a.F.]; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 880; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 90).

    Die nachteilige Wirkung - die Zunahme der Gefahr der Überflutung - muss adäquat kausal auf die Erhöhung des Deichs zurückzuführen sein (BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - IV C 24.71 - a.a.O. Rn. 15; HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 53; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 880; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 90).

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1056

    Untersagung der Gewässerbenutzung einer Stau- und Kraftwerksanlage im

    Die zugrundeliegenden Vorschriften des Art. 42, 43 BayWG 1907, nach denen die Entstehung, der Inhalt und Umfang eines alten Rechts zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.1973 - 4 C.24.71 - DÖV 1974, 568 = juris Rn. 11; Berendes in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 20 Rn. 22), sahen - wie heute auch § 10 Abs. 1 WHG - vor, dass Art und Ausmaß der Benutzung in der Erlaubnis festzulegen sind (vgl. Art. 43 Abs. 1 Satz 2 BayWG 1907; vgl. hierzu auch Riederer/Sieder, BayWG 1907, 1. Aufl. 1957, Art. 43 Rn. 48 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2020 - 2 R 24/20

    Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) darf gebaut werden

    Notwendig ist, dass die Gefahr der Überflutung kausal auf die Erhöhung des Deichs zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - IV C 24.71 - juris Rn. 15; HambOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 53).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Ferner gelangt § 10 Abs. 1 WHG durch die Verweisung des § 72 Abs. 5 LWG auch in jenen Fällen zur Anwendung, in denen der abstrakte Eintritt nachteiliger Wirkungen durchaus erkennbar ist und zum Zeitpunkt der Planfeststellung aber noch nicht beurteilt werden kann, in welchem Umfang nachteilige Wirkungen eintreten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 -IV C 24.71 -, Buchholz § 31 WHG Nr. 2; OVG Hamburg, Urteil vom 22. März 2000 -5 Bf 22/96 -, DVBl 2000, 1868 ).
  • VG Lüneburg, 24.11.2004 - 1 A 4/03

    Alimentationsprinzip; Ausnahmefall; Beamter; Beihilfe; Beihilfebemessungssatz;

    Unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Grundsätze liegt ein besonderer Ausnahmefall - eine vom Verwaltungsgericht im vollen Umfang nachprüfbare Tat- und Rechtsfrage - erst dann vor, wenn die Bemessung der Beihilfe nach den allgemeinen Regeln wegen besonderer Umstände als unzureichende Erfüllung der Fürsorgepflicht auch dann erscheint, wenn man in Betracht zieht, dass die Beihilferegelung eine den durchschnittlichen Verhältnissen angepasste Regelung ist, bei der in Kauf genommen werden muss, dass nicht in jedem Einzelfall eine volle Deckung der Aufwendungen erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 16.12.1976 - IV C 24.71 -, ZBR 1977, 194/196).
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