Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1978 - IV C 25.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2
BVerwG, 10.02.1978 - IV C 25.75 (https://dejure.org/1978,2)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1978 - IV C 25.75 (https://dejure.org/1978,2)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1978 - IV C 25.75 (https://dejure.org/1978,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Auskiesung durch Ausbaggerung - Freilegung des Grundwassers - Neuanlage - Erweiterung eines Baggersees - Planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau - Oberirdische Wasserfläche - Wasserrecht - Ausbauvorhaben - Versagung der Planfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; Unterscheidung zwischen gemeinnützigem und privatnützigem Ausbauvorhaben; Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserechtliche Planfeststellung für Kiesabbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 220
  • NJW 1978, 2308
  • MDR 1978, 694
  • DVBl 1979, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Die planerische Gestaltungsfreiheit ergibt sich - auch ohne solche ausdrückliche Erwähnung - aus der Übertragung der Planungsbefugnis auf die Planfeststellungsbehörde in Verbindung mit der Erkenntnis, daß die Befugnis zur Planung - hier wie anderweit - einen mehr oder weniger ausgedehnten Spielraum an Gestaltungsfreiheit einschließt und einschließen muß, weil Planung ohne Planungsfreiheit ein Widerspruch in sich wäre (vgl. zum Bebauungsrecht Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [304]; zum Fernstraßenrecht Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [59]).

    Nach diesen, zum Wesen einer rechtsstaatlichen Planung gehörenden und deshalb unabhängig von einer gesetzlichen Positivierung aus dem Bundesverfassungsrecht herleitbaren Gebot sind - bei der gemeinnützigen wie bei der privatnützigen Planfeststellung gleichermaßen - die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen mit dem dem Abwägen materiell gesetzten Ziel, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63] mit weiteren Hinweisen; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 25 S. 56 [64/65]).

    Bei der gemeinnützigen Planfeststellung ist dem planerischen Abwägen vorausgesetzt die positive Beantwortung der Frage, ob der Erlaß des - Dritte potentiell belastenden - Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des gesetzlichen Planungszieles und gesetzlicher Planungsleitsätze im konkreten Fall gerechtfertigt ist (vgl. - zur Bauleitplanung - Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - in BVerwGE 45, 309 [312]; - zum Fernstraßenrecht - Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - [a.a.O. S. 60 und 63]).

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere hervorzuheben, daß das Abwägungsgebot nicht nur objektivrechtlich die Planfeststellungsbehörde zu einer gerechten Abwägung verpflichtet, sondern ebenso auch dem Unternehmer eines privaten Ausbauvorhabens ein damit korrespondierendes subjektives öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung seiner rechtlich geschützten eigenen Belange einräumt (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - [a.a.O. S. 66]).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Bei der gemeinnützigen Planfeststellung ist dem planerischen Abwägen vorausgesetzt die positive Beantwortung der Frage, ob der Erlaß des - Dritte potentiell belastenden - Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des gesetzlichen Planungszieles und gesetzlicher Planungsleitsätze im konkreten Fall gerechtfertigt ist (vgl. - zur Bauleitplanung - Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - in BVerwGE 45, 309 [312]; - zum Fernstraßenrecht - Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - [a.a.O. S. 60 und 63]).

    Sollte die weitere Prüfung nach diesen (und gegebenenfalls nach anderen einschlägigen Vorschriften, auch des untergesetzlichen Rechts) ergeben, daß dem Vorhaben der Klägerin zwingende Versagungsgründe nicht entgegenstehen, ist sodann zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung des Beklagten nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat, den Anforderungen des - sich auf den Abwägungsvorgang wie auf das Abwägungsergebnis erstreckenden - Abwägungsgebots entspricht (vgl. dazu im einzelnen z.B. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - in BVerwGE 45, 309 [314/315]).

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Eine im Sinne des § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes erhebliche Abweichung liegt nur vor, wenn es für die eine wie die andere Entscheidung auf den Punkt, in dem die Meinungen auseinandergehen, tragend ankommt (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 39.74 - in BVerwGE 51, 121 [128]).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Die planerische Gestaltungsfreiheit ergibt sich - auch ohne solche ausdrückliche Erwähnung - aus der Übertragung der Planungsbefugnis auf die Planfeststellungsbehörde in Verbindung mit der Erkenntnis, daß die Befugnis zur Planung - hier wie anderweit - einen mehr oder weniger ausgedehnten Spielraum an Gestaltungsfreiheit einschließt und einschließen muß, weil Planung ohne Planungsfreiheit ein Widerspruch in sich wäre (vgl. zum Bebauungsrecht Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [304]; zum Fernstraßenrecht Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [59]).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Insofern unterscheidet sich § 31 WHG von anderen fachplanungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere von § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (jetzt geltend in der Fassung vom 1. Oktober 1974, BGBl. I S. 2413) - FStrG -, nach welchem eine fernstraßenrechtliche Planung voraussetzungsgemäß nur dann zulässig ist, wenn sie im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG Aufgaben "zum Wohle der Allgemeinheit" erfüllt (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [26]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1972 - 1 A 12/72
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Die hier vertretene Ansicht zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs einerseits der §§ 3, 7 und 8 WHG und andererseits des § 31 WHG steht in Übereinstimmung mit der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Auffassung (vgl. z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 A 12/72 - in ZfW 1973 S. 174; VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 1976 - VII 1674/76 - in DÖV 1977 S. 331), allerdings nicht auch mit Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 25. Januar 1973 - III ZR 113/70 - (BGHZ 60, 126) und vom 5. Juli 1973 - III ZR 202/71 - (ZfW 1975 S. 45) zum wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren.
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 74.71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Diese weitreichenden Einschränkungen sowohl der Eigentümerbefugnisse als auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sind im Zusammenhang mit der Gewässerbewirtschaftung vor Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG aus einem doppelten Grund gerechtfertigt: Zum einen beruhen sie insoweit maßgebend auf der hervorragenden Bedeutung, die dem in der Natur nach Menge und Qualität nur begrenzt vorhandenen und nicht vermehrbaren Wasser sowie seiner sachgerechten, haushälterischen Bewirtschaftung für die Erhaltung des Lebens und die Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung des einzelnen wie der staatlichen Gemeinschaft in zunehmendem Maße zukommen (vgl. z.B. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in BVerwGE 36, 248 [249]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV G 74.71 - in ZfW 1975 S. 92 [94]; Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG IV C 43.73 - in BVerwGE 49, 293 [296]).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Zum anderen entsprechen sie der besonderen Anfälligkeit des Wassers und des Wasserhaushalts gegenüber Verunreinigungen und sonstigen nachteiligen Veränderungen der Wassereigenschaften (vgl. etwa Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - in Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 2; Urteil vom 16. November 1973 - BVerwG IV C 44.69 - in Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 3).
  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70

    Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Die hier vertretene Ansicht zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs einerseits der §§ 3, 7 und 8 WHG und andererseits des § 31 WHG steht in Übereinstimmung mit der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Auffassung (vgl. z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 A 12/72 - in ZfW 1973 S. 174; VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 1976 - VII 1674/76 - in DÖV 1977 S. 331), allerdings nicht auch mit Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 25. Januar 1973 - III ZR 113/70 - (BGHZ 60, 126) und vom 5. Juli 1973 - III ZR 202/71 - (ZfW 1975 S. 45) zum wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren.
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
    Im Hinblick auf diese Wirkung der Planfeststellung hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, bei der Prüfung, ob und mit welchem sachlichen Gehalt die fachplanungsrechtliche Planfeststellung im konkreten Einzelfall fachplanungsfremde Gesichtspunkte zu berücksichtigen habe, sei die Planfeststellungsbehörde "an die sachlich-rechtlichen Vorschriften der von ihr mit zu erledigenden Rechtsbereiche" gebunden (Urteil vom 29. Juni 1967 - BVerwG IV C 36.66 - in BVerwGE 27, 253 [256]; Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 [271]).
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

  • BVerwG, 29.06.1967 - IV C 36.66

    Öffentliche Gewässer (i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 TWG), Unterquerung eines Flusses

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

  • BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71

    Enteignung durch Versagung der wasserrechtlichen Erlaubnis für Kiesgewinnung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1976 - VII 1674/76
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72

    Voraussetzungen für ein Ausnahme von Anbauverbot an Bundesfernstraßen

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

  • BVerwG, 17.12.1976 - IV C 37.74

    Anhängigkeit des Revisionsverfahrens - Änderung des Landeswasserrechts -

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Durch die Rechtsprechung (BVerwGE 55, 220 [229]) sei klargestellt, daß zum Wohle der Allgemeinheit im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich nur wasserwirtschaftliche Belange gehörten und andere öffentliche Belange nur zu berücksichtigen seien, soweit das Wasserhaushaltsgesetz sie ausdrücklich in seine Tatbestände einbeziehe.

    Er verweist auf sein Urteil vom 10. Februar 1978 (BVerwGE 55, 220).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    aa) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass ein auf § 31 Abs. 2 Satz 1 WHG a.F. gestützter Planfeststellungsbeschluss eine planerische Abwägung voraussetzt, in deren Rahmen die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander und untereinander gerecht mit dem Ziel abzuwägen sind, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1978 - 4 C 25.75 - BVerwGE 55, 220 ).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 C 2.18

    Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat;

    Eine i.S.v. § 2 Abs. 1 RSprEinhG erhebliche Abweichung liegt nur vor, wenn es für die eine wie für die andere Entscheidung auf den Punkt, in dem die Meinungen auseinandergehen, tragend ankommt (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1978 - 4 C 25.75 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 4; BFH, Urteil vom 21. Februar 1991 - V R 11/91 - juris Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht