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   BVerwG, 03.06.1977 - IV C 37.75   

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BVerwG, 03.06.1977 - IV C 37.75 (https://dejure.org/1977,20)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1977 - IV C 37.75 (https://dejure.org/1977,20)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1977 - IV C 37.75 (https://dejure.org/1977,20)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine Änderung der materiellen Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Splittersiedlung im Außenbereich - Streitiges Bauvorhaben - Nachteiliger Flächennutzungsplan - Revisionsverfahren - Beeinträchtigung öffentlicher Belange - Splittersiedlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 73
  • DÖV 1977, 834
  • BauR 1977, 398
 
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Wird zitiert von ... (228)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
    Derartige Splittersiedlungen sind nicht schon um ihrer selbst willen zu mißbilligen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - BVerwGE 27, 137 [139 f.]).

    Das ergibt sich für die Terminologie des Gesetzes daraus, daß es nicht schlechthin das Entstehen einer Splittersiedlung als Beeinträchtigung öffentlicher Belange wertet, sondern - mit einem sich (erst) daraus ergebenden negativen Akzent - darauf abstellt, ob dieses Entstehen zu "befürchten" ist (vgl. Urteil vom 26. Mai 1967 a.a.O.).

    Derart zu befürchten ist das Entstehen einer Splittersiedlung nur dann, wenn das Vorhaben zum Bestehen einer "unerwünschten Splittersiedlung" führt (Urteil vom 6. November 1968 a.a.O.), und unerwünscht in diesem Sinne ist eine Splittersiedlung, wenn mit ihr "ein Vorgang der Zersiedlung eingeleitet oder gar schon vollzogen wird" (Urteil vom 26. Mai 1967 a.a.O. S 139).

    Das wird zwar, zumindest wenn es sich um Wohnbauten handelt, bei der Entstehung, der Erweiterung und auch der Verfestigung regelmäßig der Fall sein (Urteil vom 26. Mai 1967 a.a.O.).

    Fehlt es dem hinzutretenden Vorhaben an einer deutlichen Unterordnung, besteht also die Verfestigung etwa nur darin, daß mit ihm lediglich die zwischen zwei vorhandenen Bauten bestehende "Lücke" ausgefüllt werden soll, so wird - abgesehen von Fällen der Übereinstimmung mit der herkömmlichen Siedlungsform (Urteil vom 26. Mai 1967 a.a.O. S. 139 f.) - kaum jemals angenommen werden können, daß dies gleichwohl siedlungsstrukturell keinen Bedenken begegnet.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
    Derart zu befürchten ist das Entstehen einer Splittersiedlung nur dann, wenn das Vorhaben zum Bestehen einer "unerwünschten Splittersiedlung" führt (Urteil vom 6. November 1968 a.a.O.), und unerwünscht in diesem Sinne ist eine Splittersiedlung, wenn mit ihr "ein Vorgang der Zersiedlung eingeleitet oder gar schon vollzogen wird" (Urteil vom 26. Mai 1967 a.a.O. S 139).

    Denn der innere Grund für die gleichsam wohlwollende Rechtsfolge des § 34 BBauG liegt darin, daß bei im Zusammenhang bebauten Ortsteilen eine "Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereiches" grundsätzlich für "nach der Siedlungsstruktur" angemessen zu halten ist (Urteil vom 6. November 1968 a.a.O.).

    Insoweit ist nämlich keine andere Betrachtungsweise angebracht, als sie bei § 34 BBauG und dem in ihm enthaltenen Merkmal des Bebauungszusammenhanges allgemeiner Übung entspricht: Zu fragen ist, in welcher Ausdehnung eine "aufeinanderfolgende Bebauung" vorhanden ist und "trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (vgl. zu § 34 BBauG das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20 [21]).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
    Den - demnach allein zu berücksichtigenden - vier Häusern fehlt das für einen Ortsteil erforderliche Gewicht (vgl. Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [26]).

    Der Charakter einer Ansiedlung als "Splittersiedlung" ergibt sich vor allem aus der Entgegensetzung zum Ortsteil (vgl. Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [27]); auch Splittersiedlungen können in Art des § 34 BBauG "im Zusammenhang bebaut" sein; was ihnen (jedenfalls) fehlt, ist das für die Annahme eines Ortsteils notwendige Gewicht.

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
    Diese Änderung des Wortlautes führt jedoch nicht auf einen sachlichen Unterschied: Der erkennende Senat hat bereits zur alten Fassung in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111 (113) ausgesprochen, daß bei § 35 Abs. 3 BBauG die Erweiterung oder Verfestigung einer Splittersiedlung dem Entstehen einer Splittersiedlung grundsätzlich gleichzustellen sei.
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
    Richtig ist allerdings, daß sich mit dem Erlaß des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 (BGBl I S 2221) - ÄndG - mittlerweile die Rechtslage geändert hat: Für das Vorhaben des Klägers ist nunmehr § 35 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 BBauG in der durch dieses Änderungsgesetz geschaffenen neuen Fassung maßgebend (vgl. Art. 3 § 5 ÄndG); diese Rechtstatsache ist im Revisionsverfahren zu beachten (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230 f.]).
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 150.72

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Weitere Zersiedelung bei bereits

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
    Das anzunehmen, rechtfertigt sich, wie gesagt, in der Regel; die Berechtigung einer solchen Annahme bedarf aber - zumindest in Fällen der Verfestigung (und nicht der Erweiterung) - einer konkreten Begründung; sie rechtfertigt sich mithin auch in der Regel nicht einfach aus sich (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1972 - BVerwG IV B 150.72 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 103 S. 65 [66]).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
    Dann bestünde zwischen diesem Betrieb und den vorhandenen Wochenendhäusern ein mehr oder weniger ausgeprägtes Spannungsverhältnis, aus dem sich für das Vorhandene ergäbe, daß die Nutzung einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme unterläge (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - BVerwGE 50, 49 [54 f.]).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75
    Sie wäre ferner zutreffend, wenn aus Rechtsgründen gesagt werden könnte, daß L. ungeachtet der Privilegierung durch § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG bei der gebotenen Rücksichtnahme emittierende Anlagen (oder doch Anlagen mit einem im vorliegenden Zusammenhang beachtlichen Emissionsgrad) nicht einmal mehr errichten darf (vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - S. 12 ff.), sei es, daß ihm dies die gebotene Rücksichtnahme auf die vorhandenen Wochenendhäuser schon jetzt verwehrt, sei es, daß er - sofern ihn nicht (z.B. wegen eines schon anhängigen Genehmigungsantrages) ein Vorrang zusteht - nach Ausführung des klägerischen Vorhabens daran gehindert sein wird.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Aber es hindert daran, dies in einer Weise zu tun, die - sei es schon selbst oder sei es infolge der Vorbildwirkung - "geeignet ist, ... [bodenrechtlich beachtliche und erst noch ausgleichsbedürftige] Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen" (Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73 [79]).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Der Charakter einer Ansiedlung als Splittersiedlung ergibt sich vor allem aus der Entgegensetzung zum Ortsteil (Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73 ).

    Auch sie sind zu missbilligen, d.h. zu befürchten und unerwünscht, nur dann, wenn in ihnen ein Vorgang der Zersiedlung gesehen werden muss (Urteil vom 3. Juni 1977 a.a.O.).

    Unerwünscht ist die Verfestigung u.a. dann, wenn das Vorhaben eine weit reichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz sein könnte, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden (Urteil vom 3. Juni 1977 a.a.O. S. 78; Beschluss vom 24. Juni 2004 a.a.O. S. 481).

    bb) Mit dem Außenparkplatz wird die Splittersiedlung erweitert, d.h. räumlich in den Außenbereich ausgedehnt (vgl. Urteil vom 3. Juni 1977 a.a.O. S. 76).

  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Das Entstehen einer Splittersiedlung, die Erweiterung einer bereits bestehenden Splittersiedlung - im Sinne ihrer räumlichen Ausdehnung - sowie ihre Verfestigung - im Sinne einer bloßen Auffüllung des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs - sind daher nur dann unerwünscht und damit i.S. von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zu b e f ü r c h t e n, wenn mit ihnen ein Vorgang der Zersiedelung einhergeht (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1967 - IV C 25.66 - BVerwGE 27, 137 = juris Rn. 15; U.v. 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73 = juris Rn. 24; U.v. 29.10.1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31 = juris Rn. 5; B.v. 24.6.2004 - 4 B 23.04 - ZfBR 2004, 702 = juris Rn. 8; U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 31.10.2013 - 1 B 13.794 - juris Rn. 17; B.v. 24.4.2017 - 15 ZB 16.1598 u.a. - juris Rn. 12; U.v. 7.3.2018 - 1 B 16.2375 - juris Rn. 19).

    Die Annahme eines Vorgangs der Zersiedelung bedarf daher insbesondere in den Fällen der Verfestigung einer konkreten Begründung (BVerwG, U.v. 3.6.1977 - IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73 = juris Rn. 27; B.v. 24.6.2004 - 4 B 23.04 - ZfBR 2004, 702 = juris Rn. 8).

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   BVerwG, 19.08.1975 - IV C 37.75   

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BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1975 - IV C 37.75 (https://dejure.org/1975,7967)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsbegründungsfrist

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