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   BVerwG, 01.02.1980 - IV C 43.76   

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BVerwG, 01.02.1980 - IV C 43.76 (https://dejure.org/1980,1077)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1980 - IV C 43.76 (https://dejure.org/1980,1077)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1980 - IV C 43.76 (https://dejure.org/1980,1077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1980, 349
  • ZfBR 1980, 91
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Angesichts der Funktion des § 131 Abs. 1 BBauG, den Kreis der Grundstücke festzulegen, auf die der beitragsfähige Erschließungsaufwand (rechnerisch) zu verteilen ist, ist dabei nicht nur auf die bauliche oder gewerbliche Nutzung im engeren Sinne abzustellen; vielmehr ist es - wie es der Senat im Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 (S. 50, 52) (zweites Friedhofsurteil) ausgedrückt hat - "geboten, in den Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke auch solche einzubeziehen, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise so genutzt werden, daß ihre Nutzung eine Einbeziehung in den Kreis der erschlossenen Grundstücke rechtfertigt".

    Zusammenfassend ergibt sich: Kleingärten gehören - insoweit nicht anders als Friedhöfe (Urteile des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - a.a.O. und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40), Sportplätze und Schwimmbäder (Urteil des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [150]) - zum Kreis der gemäß § 131 Abs. 1 BBauG bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke.

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Durch die Anlage werden Grundstücke nur dann "erschlossen", wenn deren Eigentümer die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit erhalten, von der Erschließungsanlage Zufahrt oder Zugang zu nehmen (vgl. Urteil des Senats vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 im Anschluß an das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 11).

    "Erschlossen" in diesem Sinne sind solche Grundstücke, denen die Anlage in "erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise" die Zugänglichkeit vermittelt (Urteil des Senats vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Durch die Anlage werden Grundstücke nur dann "erschlossen", wenn deren Eigentümer die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit erhalten, von der Erschließungsanlage Zufahrt oder Zugang zu nehmen (vgl. Urteil des Senats vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 im Anschluß an das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 11).
  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 11.70

    Beitragspflicht für bebaute und bebaubare Grundstücke - Auslegung des Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Aus dem Urteil des Senats vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 11.70 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 41) ist daher für den vorliegenden Fall nichts herzuleiten.
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Dadurch haben Kleingärten zunehmend Wohncharakter erhalten; sie ersetzen den "Wohngarten" (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 1979, 249 [253]).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG sind Grundstücke in der Regel erst dann, wenn die Anlage ihnen Zufahrt oder Zugang im Hinblick auf eine bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks vermittelt (Urteil des Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227]).
  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78

    Rechtsnatur und rechtliche Folgen der Schlusszahlung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Dadurch haben Kleingärten zunehmend Wohncharakter erhalten; sie ersetzen den "Wohngarten" (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht 1979, 249 [253]).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Die Rechtsprechung des Senats zur einseitig bebaubaren Straße (vgl. dazu Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 22 m.w.Hinw.), die sich auf Fälle der Art bezog, daß die an die eine Straßenseite grenzenden Grundstücke bebaut werden durften, während die an die andere Straßenseite grenzenden Grundstücke zum Außenbereich gehörten, trifft gerade nicht den Fall, daß die Grundstücke an beiden Straßenseiten in einer die Voraussetzungen des § 131 Abs. 1 BBauG erfüllenden Weise genutzt werden.
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Zusammenfassend ergibt sich: Kleingärten gehören - insoweit nicht anders als Friedhöfe (Urteile des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - a.a.O. und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40), Sportplätze und Schwimmbäder (Urteil des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [150]) - zum Kreis der gemäß § 131 Abs. 1 BBauG bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke.
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 10.70

    Erschließungsbeitragspflichtigkeit eines Friedhofs

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
    Zusammenfassend ergibt sich: Kleingärten gehören - insoweit nicht anders als Friedhöfe (Urteile des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - a.a.O. und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40), Sportplätze und Schwimmbäder (Urteil des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [150]) - zum Kreis der gemäß § 131 Abs. 1 BBauG bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke.
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung;

    Infolgedessen fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Grundstücke nicht unter § 131 Abs. 1 BauGB, wenn sie unfähig sind, die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB jemals zu erfüllen (Urteile vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 63 und vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 63).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Infolgedessen fallen Grundstücke "nicht unter § 131 Abs. 1 BBauG, wenn sie 'unfähig' sind, die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BBauG jemals zu erfüllen" (Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60 [63], s. ferner Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [53]).

    Der erkennende Senat hält für veranlaßt, gelegentlich des vorliegenden Falles klarzustellen, daß auch die im Urteil vom 1. Februar 1980 a.a.O. enthaltene Würdigung, Kleingartengrundstücke seien "nicht generell unfähig, die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BBauG zu erfüllen", den vorstehend dargelegten Überlegungen entspricht.

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15

    Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass in einem qualifizierten Bebauungsplan festgesetzte Dauerkleingärten, die an eine Straße grenzen, sowohl zu den von der Straße erschlossenen Grundstücken im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB als auch zu den nach § 133 Abs. 1 BauGB der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken gehören (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.2.1980 - IV C 43.76 - juris Rn. 10 ff. und - 4 C 63.78, 4 C 64.78 - juris Rn. 12 ff.; zum Erfordernis eines qualifizierten Bebauungsplans vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.1986 - 8 C 115.84 - juris Rn. 14 und 17).

    Sie werden aber von einer Straße, zu der sie Zufahrt oder Zugang haben, in beitragsrechtlich relevanter Weise erschlossen, weil ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist, sie Anliegerverkehr anziehen und ihre bestimmungsgemäße Nutzung auf die Zugänglichkeit von der Straße angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - IV C 43.76 - juris Rn. 12 f.).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18

    Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche

    Auch Kleingärten werden von einer Straße, zu der sie Zufahrt oder Zugang haben, in "erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise" erschlossen, weil ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist, sie Anliegerverkehr anziehen und ihre bestimmungsgemäße Nutzung auf die Zugänglichkeit von der Straße angewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - IV C 43.76 - juris Rn. 13; Urteil vom 14.2.1986 - 8 C 115.84 - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 4.3.2016 - 9 LA 154/15 - juris Rn. 44; so auch zum Erschlossensein eines Sportbades oder eines Schwimmbads BVerwG, Urteil vom 3.6.1971 - IV C 28.70 - juris Rn. 17).

    lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4.5.1979, a. a. O., Rn. 28, 29; Urteil vom 1.2.1980, a. a. O., Rn. 13; Urteil vom 3.6.1971, a. a. O., Rn. 17) dahingehend beantworten, dass eine "gleichartige" Nutzung dann vorliegt, wenn sie in einem vergleichbar hohen Maße auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist und vergleichbar regelmäßigen Anliegerverkehr anzieht wie bei einer baulichen oder gewerblichen Nutzung.

  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91

    Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der

    Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG dient ein Kleingarten auch der Erholung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1 ; BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32;Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 73.80 - BVerwGE 68, 6 ).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78

    Auslegung des Begriffs "Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche

    Dauerkleingärten gehören sowohl zu den erschlossenen Grundstücken i.S. des § 131 Abs. 1 BBauG (wie Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 -) als auch zu den nach § 133 Abs. 1 BBauG der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken.

    Dies hat der Senat in dem Verfahren BVerwG 4 C 43.76 in seinem gleichfalls am 1. Februar 1980 verkündeten Urteil näher dargelegt.

    Die Anlage vermittelt dem Dauerkleingartengelände auf diese Weise Zugänglichkeit "in erschließungsrechtlich relevanter Weise" (vgl. dazu näher Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 -).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13

    Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein;

    Infolgedessen fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Grundstücke nicht unter § 131 Abs. 1 BauGB, wenn sie unfähig sind, die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB jemals zu erfüllen (Urteile vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 63 und vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 63).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass in einem qualifizierten Bebauungsplan festgesetzte Dauerkleingärten, die an eine Straße grenzen, sowohl zu den von der Straße erschlossenen Grundstücken im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB als auch zu den nach § 133 Abs. 1 BauGB der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken gehören (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.2.1980 - IV C 43.76 - juris Rn. 10 ff. und - 4 C 63.78, 4 C 64.78 - juris Rn. 12 ff.).

    Sie werden aber von einer Straße, zu der sie - wie hier - Zufahrt oder Zugang haben, in beitragsrechtlich relevanter Weise erschlossen, weil ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist, sie Anliegerverkehr anziehen und ihre bestimmungsgemäße Nutzung auf die Zugänglichkeit von der Straße angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.2.1980 - IV C 43.76 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80

    Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag -

    In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76] [33 ff.]) hat allerdings auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32) ausgeführt, der Wandel in den ökonomischen Verhältnissen habe in der Folgezeit zu einer weitgehenden Änderung in der Motivation der Kleingärtner und damit zu einem beachtlichen Funktionswandel des Kleingartens geführt.
  • BVerwG, 31.03.1998 - 8 B 43.98

    Kommunalabgaben - Heranziehung von Kleingartengrundstücken zu

    Allerdings ist die die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gestattende Vorteilsbeziehung zwischen dem Vorhandensein einer Erschließungsanlage - hier der Straße - und den durch sie erschlossenen Grundstücken auch für die Straßenreinigung von Belang (Beschluß vom 19. März 1981 - BVerwG 8 B 10.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 42 S. 1 ); daß Kleingärten trotz ihrer beschränkten Nutzbarkeit im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne durch die Straße "erschlossen" sein können, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81

    Erschließungsbeitrag

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist -

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1982 - 2 S 2326/81

    Erschließungsbeiträge: erschlossene Grundstücke, Umlegung von Grunderwerbskosten,

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